7893/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend den Frauenanteil in Aufsichtsräten im staatsnahen Bereich
Ein Schwerpunktbereich des Fahrplanes der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) betrifft die Steigerung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungspositionen. Die zu geringe Vertretung von Frauen in Entscheidungsprozessen wird nicht nur als ein demokratiepolitisches Defizit beklagt, sondern auch als ein hemmender Faktor für das Wirtschaftswachstum dargestellt. Deshalb soll dem Wunsch der EU-Kommission zu Folge, die Teilhabe der Frauen an der Politik und am gehobenen Management auf allen Ebenen weiter gefördert werden. Sollte sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bis Ende 2011 nicht entscheidend verbessern, so wird es auf EU-Ebene eine gesetzliche Quotenregelung geben. Österreich möchte einstweilen mit der Selbstverpflichtung staatsnaher Unternehmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten beginnen.
Die Bundesministerien entsenden öffentlich Bedienstete und/oder ressortfremde Personen in Aufsichtsratsgremien und können durch ihre Entsendung das Geschlechterverhältnis in diesen Gremien mitgestalten. Einen Bericht über die Entsendung von Frauen in Gremien im Einflussbereich des Bundes gibt es derzeit nicht. Der 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 gibt vor allem über die Vertretung von Frauen in dienstrechtlichen Gremien in den Ressorts Auskunft. Der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes listet zwar den Frauenanteil in Aufsichtsräten auf, zeigt jedoch nicht, wie viele dieser Aufsichtsratsmitglieder von den Ministerien oder der Bundesregierung entsandt wurden. Um Daten zur aktuellen Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten im Einflussbereich des Bundes, insbesondere die Entsendung der Ministerien betreffend, zu erhalten, sind daher weitere Angaben nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: