790/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Kosten für das nie in Betrieb genommene AKW Zwentendorf
Am 4. Dezember 2008 haben die Abg. Ing. Norbert Hofer, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter die Anfrage 392/J betreffend Kosten für das nie in Betrieb genommene Kernkraftwerke Zwentendorf an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gestellt.
Das nie in Betrieb genommene Kernkraftwerk Zwentendorf in Zwentendorf an der Donau (Niederösterreich) ist die größte Investitionsruine der Republik Österreich.
Geplant war ursprünglich ein Siedewasserreaktor mit 723 Megawatt Bruttoleistung und einer Nettoleistung von 692 MW. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau begonnen. Nach der Errichtung des Kernkraftwerks lehnte die österreichische Bevölkerung aber die Inbetriebnahme am 5. November 1978 in einer Volksabstimmung mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,47 % ab.
Bis zum März 1985, als die „stille Liquidierung“ des Kernkraftwerks Zwentendorf beschlossen wurde, kostete es insgesamt 14 Milliarden Schilling (1 Mrd. Euro), 600 Millionen Schilling (43,6 Mio. Euro) davon waren allein für die Instandhaltung nötig gewesen.
Heute dient die Anlage angeblich als Ersatzteilspender für baugleiche deutsche Kraftwerke und wird ferner zu Ausbildungszwecken genutzt, davor wurde zumindest das Verwaltungsgebäude immer wieder für unterschiedliche Zwecke wie etwa Unterbringung der Gendarmerieschule oder als Dependance der örtlichen Hauptschule Zwentendorf verwendet
Laut Angaben des Sprechers der EVN will man bereits 2009 am Standort Sonnenenergie produzieren, zudem gäbe es Überlegungen, ein mit Hackschnitzel betriebenes Biomassekraftwerk zu errichten.
Da der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Anfrage 392/J inhaltlich nicht beantwortet und lediglich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit verwiesen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Planungs- und Baukosten des nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerkes Zwentendorf?
2. Welche Kosten, beispielsweise für Sicherheitsmaßnahmen und bauliche Sanierungen, sind in welcher Höhe seit Fertigstellung des nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerkes Zwentendorf angefallen und wie schlüsseln sich diese Kosten nach Grund und Jahr auf?
3. Welche Anlagen und Gebäude wurden im Rahmen des Baus des nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerkes Zwentendorf errichtet und welche Anlagenteile und Gebäude wurden wann wie genutzt?
4. Welche Anlagenteile wurden wann, zu welchem Preis an wen verkauft?
5. Welche Einnahmen wurden durch Vermietung/Verpachtung/Verkauf etc. aus dem nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerkes Zwentendorf erzielt, wann und aus welchem Grund wurden diese Einnahmen erzielt und wer hat die Einnahmen erhalten?
6. Inwieweit gehen vom nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerk Zwentendorf Gefahren für die Bevölkerung aus?
7. In wessen Eigentum/Zuständigkeit stand das nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerkes Zwentendorf seit dessen baulicher Fertigstellung?
8. Wie wird das nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerk Zwentendorf derzeit genutzt, wie soll es in den kommenden Jahren genutzt werden und inwieweit fallen dadurch Kosten oder Einnahmen an, die der öffentlichen Hand zukommen?
9. Österreich importiert in hohem Ausmaß Atomstrom. Wie viele Kraftwerke baugleichen Typs müsste man in Betrieb nehmen, um diesen Atomstromimport abzudecken?