7901/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend systematischer Postenschacher

 

Auch im Justizministerium hat politisch und persönlich motivierter Postenschacher Einzug gehalten.

Ein Musterfall in Punkto Postenschacher war die Bestellung der ehemaligen Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin für Justiz Mag. Cornelia Leitner für die Stelle der Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in der Vollzugsdirektion. Eine besser bewertete Bewerberin wurde zur Zurückziehung der Bewerbung angehalten. Die diesbezügliche parlamentarische Anfrage wurde nicht korrekt beantwortet.

Der Fall Leitner ist aber kein Einzelfall. Das System des Postenschachers unterliegt folgender Vorgangsweise:

So weit wie möglich wird versucht bereits über die Reihung und Bewertung von BewerberInnen auf Postenbesetzungen Einfluss zu nehmen. Im Fall der Postenbesetzungen der neu strukturierten Sektion Strafrecht ist dokumentiert, dass der Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner im Auftrag der Ministerin bzw. des Kabinetts eine zentrale Rolle gespielt hat.

Die versuchte Intervention bei den Personalkommissionen funktioniert aber nicht in allen Fällen. Gibt es besser bewertete oder gereihte BewerberInnen wird versucht diese zur Zurückziehung ihrer Bewerbung zu überreden. Es wird in Aussicht gestellt, dass sie später bei anderen Bewerbungsverfahren „zum Zug“ kommen würden. Bei übergangenen BewerberInnen wird nahegelegt, ihre Nichtbestellung zu akzeptieren. Auch hier wird in Aussicht gestellt, dass sie dann in anderen Bewerbungsverfahren bessere Chancen hätten.


Ist die oben gewählte Vorgangsweise nicht möglich wird nicht selten eine besser bewertete BewerberIn in eine andere Position bestellt, um dann die Vertrauensperson ohne Aufsehen in die Wunschposition bestellen zu können.

Die oben beschriebenen Praktiken führen zu nicht nachvollziehbaren Postenbesetzungen und langen Vakanzen. So wurde bei der Nachbesetzung der Leitung der Staatsanwaltschaft Graz ein Zweitgereihter dem Bundespräsidenten zur Bestellung vorgeschlagen. Der Bundespräsident soll deshalb nicht unterschrieben haben, bis es nach mehrmonatiger Dauer zum Rückzug des Zweitgereihten kam.

Im Justizministerium hat die Justizministerin einen engsten Kreis an Vertrauten um sich geschart. Wer diesem engen Kreis angehört oder über gute Kontakte in diesen Kreis verfügt hat intakte Karrierechancen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Haben sie Postenbesetzungen bei Ausschreibungen auf Grundlage der §§ 2 bis 4 Ausschreibungsgesetz 1989 ein/e BerwerberIn vorgenommen, wo ein/e andere/r BewerberIn gemäß des Gutachtens (§10 Ausschreibungsgesetz 1989) durch die Personalkommission als besser geeignet eingestuft waren?
  2. Wenn ja, wie oft?
  3. Um welche genaue Postenbesetzung (Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle) handelt es sich dabei?
  4. Wie wurde die Bestellung eines/einer weniger geeigneten BewerberIn im jeweiligen Einzelfall gerechtfertigt?
  5. In wie vielen Fällen haben bei Ausschreibungen auf Grundlage der §§ 2 bis 4 Ausschreibungsgesetz 1989 bessergereihte BewerberInnen, die gemäß des Gutachtens (§10 Ausschreibungsgesetz 1989) als besser geeignet anzusehen gewesen wäre, ihre Bewerbung zurückgezogen und wurde ein/e weniger geeignete/r BewerberIn bestellt?
  6. Um welche genaue Postenbesetzung (Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle) handelt es sich dabei?
  7. Wurde in Ihrer Amtszeit je eine Planstelle entgegen der getroffenen Reihung des Besetzungsvorschlages (§ 33  Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes) besetzt?

  1. Wenn ja, wie oft?
  2. Um welche genaue Postenbesetzung (Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle) handelt es sich dabei?
  3. Wie wurde die Bestellung eines/einer weniger geeigneten BewerberIn im jeweiligen Einzelfall gerechtfertigt?
  4. In wie vielen Fällen haben bei Besetzungen Bessergereihte nach dem Besetzungsvorschlag (§ 33  Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes) ihre Bewerbung zurückgezogen und wurden nachgereihte BewerberInnen bestellt?
  5. Um welche genaue Postenbesetzung (Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle) handelt es sich dabei?
  6. Nach welchen Kriterien werden die Personen, die seitens des Bundesministeriums für Justiz als Arbeitgeber, in die Personalkommissionen entsendet werden, ausgewählt?
  7. Nach welchen Kriterien wurden die Personen ausgewählt, die die Personalkommission zur letztmaligen Bestellung des Sektionschefs der Sektion Strafrecht bildeten?
  8. Können sie ausschließen, dass SCiR Dr. Wolfgang Fellner 2010 bei den Personalkommissionen hinsichtlich der Bestellung von mehreren Abteilungsleitern der neu strukturierten Sektion Strafrecht mit Personalwünschen interveniert hat?
  9. Können sie ausschließen, dass sie oder Mitglieder ihres Kabinetts mit SCiR Dr. Wolfgang Fellner bezüglich der Personalbestellungen (Sektionschef und Abteilungsleiter) in der neu strukturierten Sektion Strafrecht Kontakt gehabt haben?
  10. Gibt es im Zusammenhang mit Personalbestellungen in ihrem Vollzugsbereich anhängige oder abgeschlossene Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission beim BKA?
  11. Wenn ja, um welche Personalbestellungen handelt es sich?
  12. Wie ist der genaue Stand im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission?
  13. Gibt es Personalbestellungen ihrerseits, denen Bundespräsident Fischer (mehrmals) ergänzend um Erklärung ersuchte oder gar seine Unterschrift verweigert hat?

  1. Wenn ja, wie viele und in welchen konkreten Fällen?
  2. Welche Personen (inklusive Ersatz) haben sie in die Personalkommissionen als Arbeitgebervertreter für das Justizministerium entsendet?
  3. Welche der genannten Personen (Mitglieder in den Personalkommissionen für den Arbeitgeber/BMJ) wurde seit ihrem Amtsantritt in eine höherwertige Verwendung bestellt?
  4. In welche höherwertige Verwendung wurden diese Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder jeweils bestellt?