7901/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend systematischer Postenschacher
Auch im Justizministerium hat politisch und persönlich motivierter Postenschacher Einzug gehalten.
Ein Musterfall in Punkto Postenschacher war die Bestellung der ehemaligen Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin für Justiz Mag. Cornelia Leitner für die Stelle der Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in der Vollzugsdirektion. Eine besser bewertete Bewerberin wurde zur Zurückziehung der Bewerbung angehalten. Die diesbezügliche parlamentarische Anfrage wurde nicht korrekt beantwortet.
Der Fall Leitner ist aber kein Einzelfall. Das System des Postenschachers unterliegt folgender Vorgangsweise:
So weit wie möglich wird versucht bereits über die Reihung und Bewertung von BewerberInnen auf Postenbesetzungen Einfluss zu nehmen. Im Fall der Postenbesetzungen der neu strukturierten Sektion Strafrecht ist dokumentiert, dass der Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner im Auftrag der Ministerin bzw. des Kabinetts eine zentrale Rolle gespielt hat.
Die versuchte Intervention bei den Personalkommissionen funktioniert aber nicht in allen Fällen. Gibt es besser bewertete oder gereihte BewerberInnen wird versucht diese zur Zurückziehung ihrer Bewerbung zu überreden. Es wird in Aussicht gestellt, dass sie später bei anderen Bewerbungsverfahren „zum Zug“ kommen würden. Bei übergangenen BewerberInnen wird nahegelegt, ihre Nichtbestellung zu akzeptieren. Auch hier wird in Aussicht gestellt, dass sie dann in anderen Bewerbungsverfahren bessere Chancen hätten.
Ist die oben gewählte Vorgangsweise nicht möglich wird nicht selten eine besser bewertete BewerberIn in eine andere Position bestellt, um dann die Vertrauensperson ohne Aufsehen in die Wunschposition bestellen zu können.
Die oben beschriebenen Praktiken führen zu nicht nachvollziehbaren Postenbesetzungen und langen Vakanzen. So wurde bei der Nachbesetzung der Leitung der Staatsanwaltschaft Graz ein Zweitgereihter dem Bundespräsidenten zur Bestellung vorgeschlagen. Der Bundespräsident soll deshalb nicht unterschrieben haben, bis es nach mehrmonatiger Dauer zum Rückzug des Zweitgereihten kam.
Im Justizministerium hat die Justizministerin einen engsten Kreis an Vertrauten um sich geschart. Wer diesem engen Kreis angehört oder über gute Kontakte in diesen Kreis verfügt hat intakte Karrierechancen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: