791/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend RH-Bericht 2008 – Interne Revision und Auslandsschulwesen
Im Bericht des Rechnungshofs für 2008 heißt es unter anderem:
„Die Interne Revision des BMUKK führte weiterhin kaum nachgängige Kontrollen durch, zwei Mitarbeiter waren mit der Abrechnung von Projektförderungen befasst. Der RH empfahl, die personellen Ressourcen aufzustocken, diese auf die Kernaufgabe der nachgängigen Kontrolle zu konzentrieren sowie revisionsfremde Tätigkeiten anderen Organisationseinheiten zu übertragen.“
Und weiter:
„Das österreichische Auslandsschulwesen umfasste neben dem Betrieb von sechs Schulen an verschiedenen Standorten auch den Einsatz von österreichischen Lehrern an ausländischen Schulen. Für dieses historisch gewachsene System fehlte ein umfassendes Konzept, obwohl die dafür aufgewendeten Ausgaben im Jahr 2006 18,83 Mill. EUR erreichten. Dies entsprach den Aufwendungen für den Betrieb von fünf allgemein bildenden höheren Schulen bzw. für 350 Lehrer an solchen Schulen im Inland.
Eine Evaluierung des Gesamtnutzens für Österreich durch den Einsatz von österreichischen Lehrern im Ausland durch das BMUKK erfolgte bisher nicht. Es sollte ein detailliertes Strategiekonzept für das österreichische Bildungsengagement im Ausland mit quantifizierbaren Zielen sowie einer klaren und evaluierbaren Nutzendefinition für Österreich erarbeitet werden.
Österreich führte im Ausland ausschließlich Schulen, die vor allem den Schülern der Gastländer offen standen. Die interkulturelle Begegnung beschränkte sich auf die Gastlandschüler und die österreichischen Lehrer. Das Fehlen des Kontaktes zu österreichischen Schülern verhinderte das Entstehen tragfähiger Netzwerke für künftige politische und wirtschaftliche Kooperationen. Bei der Entwicklung einer Gesamtstrategie sollte der Nutzen für österreichische Schüler miteinbezogen werden.
Im BMUKK war die Verwaltung des Auslandsschulwesens auf zahlreiche Organisationseinheiten aufgeteilt, was eine einheitliche strategische Ausrichtung und einen Gesamtüberblick verhinderte. Im Gegensatz zu Deutschland trug das BMUKK in erster Linie den Aufwand für das Auswahlverfahren geeigneter Lehrer. Für die Verwendung der Lehrer im Ausland fehlte eine geeignete Rechtsgrundlage. Der RH empfahl eine Aufgabenkonzentration sowie eine entsprechende Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.
Lehrer im Ausland waren durch die Einkommensteuerfreiheit besoldungsmäßig deutlich besser gestellt als in Österreich. Die Auslandsbesoldung erfolgte ohne zeitliche Beschränkung. Diese wäre jedoch spätestens zu jenem Zeitpunkt, ab dem anzunehmen ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht mehr im Inland gelegen ist, zu kürzen oder einzustellen.
Bei den österreichischen Auslandsschulen im engeren Sinn waren 39 % (in einem Fall 49 %) der Lehrer ununterbrochen mehr als acht Jahre tätig. Im Fall der Rückkehr in das Inland erfolgte keine gezielte Verwendung im österreichischen Bildungssystem entsprechend den im Ausland erworbenen Kompetenzen. In manchen Fällen kehrten Lehrer überhaupt nicht mehr in das österreichische Bildungssystem zurück. Die Entsendungsdauer der im Ausland verwendeten Lehrer wäre deutlich zu verkürzen, um dadurch mehr Lehrer mit Auslandserfahrung zu gewinnen. Weiters sollten durch eine rechtzeitige Rückkehrplanung die im Ausland erworbenen Kompetenzen besser für das heimische Bildungswesen genutzt werden.“
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende
Anfrage
1. Warum führt die Interne Revision des BMUKK kaum nachgängige Kontrollen durch?
2. Warum wurde der Empfehlung des Rechnungshofs, die personellen Ressourcen aufzustocken, diese auf die Kernaufgabe der nachgängigen Kontrolle zu konzentrieren sowie revisionsfremde Tätigkeiten anderen Organisationseinheiten zu übertragen, nicht gefolgt?
3. Warum erfolgte bisher keine Evaluierung des Gesamtnutzens für Österreich durch den Einsatz von österreichischen Lehrern im Ausland durch das BMUKK?
4. Wann werden sie ein detailliertes Strategiekonzept für das österreichische Bildungsengagement im Ausland mit quantifizierbaren Zielen sowie einer klaren und evaluierbaren Nutzendefinition für Österreich erarbeiten?
5. Was wollen Sie gegen das Fehlen des Kontaktes zu österreichischen Schülern, das laut RH Bericht das Entstehen tragfähiger Netzwerke für künftige politische und wirtschaftliche Kooperationen verhindert, unternehmen?
6. Bis wann werden Sie die Aufteilung der Verwaltung des Auslandsschulwesens auf zahlreiche Organisationseinheiten im BMUKK verändern um eine einheitliche strategische Ausrichtung zu erreichen und einen Gesamtüberblick zu bekommen?
7. Was werden Sie tun, um der Empfehlung des Rechnungshofs zu folgen, für die Verwendung der Lehrer im Ausland eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen und eine Aufgabenkonzentration sowie eine entsprechende Änderung des Beamten–Dienstrechtsgesetzes herbeizuführen?
8. Warum erfolgte im Fall der Rückkehr der im Ausland tätig gewesenen Lehrer in das Inland keine gezielte Verwendung im österreichischen Bildungssystem entsprechend den im Ausland erworbenen Kompetenzen?
9. Warum kehrten in manchen Fällen Lehrer überhaupt nicht mehr in das österreichische Bildungssystem zurück?
10. Werden Sie die Entsendungsdauer der im Ausland verwendeten Lehrer deutlich verkürzen, um dadurch mehr Lehrer mit Auslandserfahrung zu gewinnen?
11. Werden Sie durch eine rechtzeitige Rückkehrplanung die im Ausland erworbenen Kompetenzen besser für das heimische Bildungswesen nutzbar machen?