7916/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen – Gerichtliche Erledigung 2010“
Mit der AB 6284/XXIV.GP vom 16.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2010?
2. Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
3. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
4.
Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a
Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
5.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2010 aufgrund von diesbezüglichen
Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
6.
In wie
vielen Fällen wurden dabei 2010 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche
Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
7.
Wie viele
Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
8. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz (Gendoping) wurden im Jahr 2010 erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
9. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
10. Wie viele dieser Strafanzeigen nach
§ 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Verfahren wurden
eingestellt?
Wie wurde dies jeweils
begründet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
11. Zu wie vielen rechtskräftigen
Verurteilungen kam es im Jahr 2010 aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen nach
§ 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
12.
In wie
vielen Fällen wurden dabei 2010 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
13.
Wie viele
Strafverfahren nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch
nicht
rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
14.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahre 2010 aufgrund von Anzeigen nach § 84a AMG
und § 176 StGB, die vor dem 01.08.2010 erstattet wurden?
Welche Strafen
wurden daher konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
15.
Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG sind insgesamt
noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
16. Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden im Jahr 2010 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
17. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden
zurückgelegt?
Wie wurde dies
jeweils begründet?
Wie viele dieser
Strafverfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies
jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
18. In wie vielen Fällen wurden 2010
die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche
Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
19. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen im Jahr 2010? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
20.
Gegenüber
wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen
ein
Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2010 gerichtliche Strafanzeigen
wegen Verdacht
des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet?
Wie wurden die
Anzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
21. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2010 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
22.
In wie
vielen Fällen wurde im Jahr 2010 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer)
strafbarer Handlungen insbesondere wegen
§ 22 a ADBG
oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und
Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO) (Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
23.
In wie vielen Fällen
wurde im Jahr 2010 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen
§ 22 a ADBG
oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung von
Personen durchgeführt (Lauschangriff) (Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
24. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2010 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB eine Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
25.
In wie vielen
Fällen kam es im Jahr 2010 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen) wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen - insbesondere wegen
§ 176 StGB bzw./oder § 22 a
ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
26.
In welchen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis des Ressorts das Inverkehrbringen
von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der
UNESCO-Konvention) und/oder das
Anwenden von Dopingmitteln an Personen gerichtlich
strafbar?
27.
In welchen
Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von so genannten Dopingmitteln?
Wie ist dies jeweils geregelt?
28.
In
welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B.
Blutdoping) strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?
29.
In welchen
Mitgliedsstaaten der EU ist „Gendoping" strafrechtlich verboten?
Wie ist dies
geregelt?
30. In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich strafbaren Tatbestand „Sportbetrug"?
31. Wie beurteilt das Ressort nun die
strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG?
Sieht das Ressort aktuell auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von
Dopingvergehen als Betrug?
32. Gab es im Jahr 2010 bei
Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13 des
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den
Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU Mitgliedsstaaten?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten?
Welche Ergebnisse wurden durch die Ermittlungsgruppen erzielt?
33.
Welche
konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2010 gemeinsam
mit dem BMLVS, BMG, BMF und der NADA
Austria GmbH ergriffen, um den kriminell organisierten
Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in
Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche
Spam-mails)?
Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen
befassten und zuständigen
Bundesministerien aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2011 insgesamt geplant?
34. Welche konkreten Verhandlungsergebnisse zum Vertrieb von Doping- bzw. Arzneimitteln im Internet, die von der „Austrian Medicines Enforcement Group“ (AMEG) bzw. auf internationaler Ebene durch die Expertengruppe des Europarates erarbeitet wurden, liegen aktuell vor?
35.
In welcher Form wurde seitens
des BMJ mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMI, BMG (AGES) und mit der
NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer)
gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a.
zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2010 ergriffen?
Wie soll im Jahr 2011 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH zusammen
gearbeitet werden?
36.
Sollte
aus Sicht des Ressorts die Rechtsstellung der NADA-Austria GmbH in Strafverfahren
gestärkt werden?
Sollte in diesem Sinn der NADA-Austria der Status als Privatbeteiligter in
Strafverfahren nach § 22 a ADBG denkbar?
37. Wie beurteilt das Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. nun § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei?
38. Welche Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich zur Gänze übernehmen soll, widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder europäischen Recht?
39. Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind dem Ressort in Österreich im Jahr 2010 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?