7920/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend "Traditionspflege" und Rechtsextremismus

 

Der Umgang des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Umgang mit Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und der NS-Vergangenheit ist inkonsistent. Die Traditionspflege des Bundesheeres in Mittenwald und am Ulrichsberg stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Mit dem Verweis auf Artikel 9 des Staatsvertrags, dessen Umsetzung wir in der Politik des Bundesheeres und des Bundesministeriums für Landesverteidigung nicht in allen Punkten feststellen können, stellen wir folgende Anfrage.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.         An welchen Treffen kroatischer militärischer Verbände nahmen Angehörige des Bundesheeres seit 1999 teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil(e) der kroatischen Armee, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

2.         An welchen Treffen von Soldaten- oder Traditionsverbänden mit Bezug zu ehemaligen kroatischen Einheiten (Ustaša) nahmen Angehörige des Bundesheeres seit 1999 teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil(e) der kroatischen Armee, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

3.         An welchen Treffen italienischer militärischer Verbände nahmen Angehörige des Bundesheeres seit 1999 teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil(e) der italienischen Armee, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 


4.         An welchen Treffen von Soldaten- oder Traditionsverbänden mit Bezug zu ehemaligen italienischen Einheiten  nahmen Angehörige des Bundesheeres seit 1999 teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil(e) der kroatischen Armee, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

5.         Nehmen oder nahmen Angehörige des Bundesheeres in der Zeit seit 1999 bis heute je an einer Gedenkfeier in Bleiburg/Pliberk teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

 

6.         Nehmen oder nahmen Angehörige des Bundesheeres in der Zeit seit 1999 bis heute je an einer Gedenkfeier in Gniebing bei Feldbach teil ? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

7.         Nehmen oder nahmen Angehörige des Bundesheeres in der Zeit seit 1999 bis heute je an einer Gedenkfeier für Angehörige oder Verbände der deutschen Luftwaffe teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen und ob dies in Uniform passierte.

 

8.         Welchen Rechtscharakter hatte das 2007 von Ihnen ausgesprochene Verbot für Bundesheer-Angehörige am Gebirgsjäger-Treffen in Mittenwald teilzunehmen ?

 

9.         Wo und wie wurde dieses verlautbart? Wir bitten um Anführung der rechtlichen Grundlage und des Inhalts der Weisung/des Verbots/etc.

 

10.      Ist das Verbot noch immer aufrecht?

 

11.      Für welche Einheiten/Stäbe/Gliederungen gilt und/oder galt dieses?

 

12.      Welche Einheiten/Stäbe/Gliederungen sind davon ausgenommen?

 

13.      Warum sind diese ausgenommen? Wir bitten um Angabe der betreffenden gesetzlichen Regelung.

 

14.      Welche Einheiten/Stäbe/Gliederungen oder Einzelpersonen sind davon theoretisch ausgenommen? Wir bitten um eine exakte Ausführung.

 

15.      Warum sind diese ausgenommen? Wir bitten um Angabe der betreffenden gesetzlichen Regelung.

 

16.      Fallen auch Angehörige des Milizverbands unter das mit Frage 6) erfragte Verbot?

 

17.      Gab es für das Jahr 2011 bereits eine Anfrage irgendeiner Einrichtung/Gliederung/Stelle des Bundesheeres oder einer seiner Gliederungen am Gebirgsjäger-Treffen in Mittenwald teilnehmen zu dürfen?

 

18.      Wenn ja: Welche Einrichtung/Gliederung/Stelle, welche Person/Rang?


19.      Wenn ja: Wie wurden dieses Ansuchen beantwortet und was war der Inhalt dieser Mitteilungen ?

 

20.      Wenn nein: Ist anzunehmen, dass eine Einrichtung des Bundesheeres eine solche Anfrage stellt?

 

21.      Wurde 2010, 2009 oder 2008 eine solche gestellt?

 

22.      Zu welchem Zeitpunkt  wurden in der Vergangenheit solche Ansuchen gestellt? In 1221/AB zu 1130/J sowie 3685/AB zu 3696/J, alle XXIII.GP., gaben Sie an, dass solche Besuche vom Ministerium genehmigt werden müssen, es müssen darüber also Aufzeichnungen vorliegen.

 

23.      In den Anfragebeantwortungen 1221/AB zu 1130/J sowie 3685/AB zu 3696/J, alle XXIII.GP., gaben Sie an, dass das Ansuchen mit der Begründung, dort „Fachgesprächen mit Repräsentanten der europäischen Gebirgsschulen [führen zu wollen]“, von Obst Lasser angesucht wurde. An welchen Treffen deutscher militärischer Verbände nahmen Angehörige des Bundesheeres seit 1999 teil? Wir bitte um eine exakte Auflistung inkl. Ort, Datum, Truppenteil(e) der deutschen Bundeswehr, Truppenteil/Einheit/Stabsstelle/Funktion des Bundesheer-Angehörigen.

 

24.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., wird angeführt, dass „einzelne Tafeln zu Institutionen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht“ zuzuordnen sind, die Tafeln und Embleme sonstiger Organisationen des Dritten Reichs bleiben aber ungenannt. Dies betrifft jene Gedenktafeln mit Bundesheer-Emblem, die sich im Ehrenhain am Ulrichsberg (Kärnten/Koroška) befinden. Ist das Ministerium der Ansicht, dass die Tafeln des Reichsarbeitsdienstes/RAD auch der Wehrmacht zuzuordnen sind oder aber erkennt das Ministerium Tafeln des RAD nicht als das Ansehen des Bundesheeres beschädigend, wenn diese neben Bundesheer-Tafeln hängen? Bitte dies zu begründen und zu belegen.

 

25.      Wo und wie ist dieser Umstand innerhalb des Bundesheeres geregelt?

 

26.      In der Anfragebeantwortung 3685/AB zu 3696/J, beide XXIII.GP., wird angeführt, dass „einzelne Tafeln zu Institutionen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht“ zuzuordnen sind, die Tafeln und Embleme sonstiger militärischer Verbände des Dritten Reichs bleiben aber ungenannt. Ist das Ministerium der Ansicht, dass die Tafeln des XV. Kosaken-Kavallerie-Korps, eine Freiwilligen-Einheit der (Waffen-)SS zur PartisanInnenbekämpfung, auch der Wehrmacht zuzuordnen sind oder aber erkennt das Ministerium Tafeln der (Waffen-)SS nicht als das Ansehen des Bundesheeres beschädigend, wenn diese neben Bundesheer-Tafeln hängen ? Bitte dies zu begründen und zu belegen.

 

27.      Wo und wie ist dieser Umstand innerhalb des Bundesheeres geregelt?

 

28.      Sind sie der Ansicht, dass die Waffen-SS als Teil der Wehrmacht zu sehen ist? Diese Frage liegt im Vollzugsbereich des Ministeriums und ist relevant, weil der Umgang mit Einheiten der SS im Traditionspflegeerlass nicht geregelt ist. Bitte dies zu begründen und zu belegen.

 


29.      von 1959 bis 2008 durften Angehörige und Abordnungen des Bundesheeres an Veranstaltungen teilnehmen, an denen sich auch Traditionsverbände der (Waffen-)SS beteiligt haben. Darf davon ausgegangen werden, dass die Teilnahme von Angehörige und Abordnungen des Bundesheeres an Veranstaltungen solcher Verbände noch immer erlaubt ist?

 

30.      In der Anfragebeantwortung 4583/AB zu 4614/J führt das Verteidigungsministerium Folgendes aus: „Damit ist auch verbunden, all jenen Personen mit einem Bezug zum österreichischen Bundesheer Ehre und Respekt zu erweisen, die durch ehrenhaftes Handeln für diese Werte eingetreten sind, oder – im Extremfall – sogar ihr Leben gelassen haben, sei es, dass sie gefallen oder Opfer des nationalsozialistischen Regimes geworden sind. “ Welche Personengruppe hat das Ministerium bei dieser Einschränkung im Blick? Bitte diese Gruppe genau zu definieren.

 

31.      Der Traditionspflegeerlass sieht vor, dass Einheiten des Dritten Reiches keine Traditionspflege im Österreichischen Bundesheer begründen, sehr wohl aber Österreicher in der Deutschen Wehrmacht und zivile Personen des proösterreichischen Widerstands nach einer Einzelfallprüfung. (A/2, S. 599). Wie erklärt das Ministerium den Unterschied zwischen der obigen Definition – „Personen mit einem Bezug zum österreichischen Bundesheer“ die „gefallen“ ist – und den Bestimmungen des Traditionspflegeerlasses?

 

32.      Sind „Personen mit einem Bezug zum österreichischen Bundesheer“ die „gefallen“ sind Teil der Traditionspflege des Bundesheeres?

 

33.      Wenn ja: Warum ?

 

34.      Wenn nein: Warum ?

 

35.      Sind „Personen mit einem Bezug zum österreichischen Bundesheer“ die zwischen 1939 und 1945 „gefallen“ sind, Teil der Traditionspflege des Bundesheeres?

 

36.      Wenn ja: Warum ?

 

37.      Wenn nein: Warum ?

 

38.      Wurde für alle, denen am Ulrichsberg gedacht wird, vom Bundesheer eine, wie im Traditionspflegeerlass (A/2, S. 599) vorgesehen, Einzelfallprüfung durchgeführt?

 

39.      Wenn ja: Wann wurde diese durchgeführt und von wem?

 

40.      Zu welchem Ergebnis kam diese?

 

41.      Wenn nein: Warum konnte zwischen 1959-2008 das Bundesheer an den Ulrichsberg-Feiern teilnehmen?

 

42.      Ist das Ministerium der Ansicht, dass, was die Traditionspflege des Bundesheeres mit Verbänden des Dritten Reiches am Ulrichsberg und in Mittenwald betrifft, in ausreichendem Maße die Bestimmungen und Ziele des Artikel 9 des Staatsvertrags erfüllt wurden?


43.      In der Anfragebeantwortung 1221/AB zu 1130/J, beide XXIII.GP, geben Sie an, dass es keine Erkenntnisse zu weiteren Publikationen von Angehörigen des Bundesheeres gibt, die in einschlägigen Verlagen, wie etwa dem Grazer Leopold-Stocker-Verlag, publizieren. Wurde diese Frage bei der Beantwortung tatsächlich geprüft?

 

44.      Wenn ja mit welcher Methode und unter Zuhilfenahme welcher Datenbank?

 

45.      Wenn nein zu 38): Warum nicht ?

 

46.      Stimmt Sie der Ansicht zu, dass die Frage zwar vielleicht nach bestem Wissen aber inhaltlich falsch beantwortet wurde?

 

47.      Sind Sie der Ansicht, dass es sich beim Grazer Leopold-Stocker-Verlag um einen 'rechtsextremen' Verlag handelt?

48.      Wenn ja: warum ?

49.      Wenn nein: warum ?

 

50.      Alois Windisch war nicht nur Teilnehmer des Ersten Weltkrieges und Ausbildner im Ersten Bundesheer, sondern auch an den beiden ersten „Feldzügen“ des Dritten Reichs in Wehrmacht eingebunden. Am 1.August 1938 wurde er zum Kommandanten des 139. Gebirgsjägerregiment ernannt. In dieser Funktion nahm er auf den Überfall auf Polen teil, am 9.April 1940 am Überfall auf das neutrale Norwegen. Windisch verteidigte den Nordabschnitt gegen den alliierten Befreiungsversuch Norwegens auf eigene Faust obwohl das Oberkommando bereits den Rückzug ins neutrale Schweden angeordnet hatte. Für diesen zweifelhaften Verdienst wurde er am 20.Juni 1940 mit dem Ritterkreuz und dem eigens gestifteten 'Narvikschild' ausgezeichnet. 1943 stellte er eine der drei kroatischen Freiwilligen-Verbände (Hrvatska Legija) auf, die 373. Infanteriedivision bzw. 'Tigerdivision'. Er war in mehreren Einsätzen zur Bekämpfung von PartisanInnen eingesetzt, etwa auch im Raum Split. Auch die Massaker des 383. Kroatischen Infanterieregiments fanden unter seinem Kommando statt. Für seine Taten in diesen und anderen Einsätzen wurde er nach 1945 festgenommen und angeklagt „ein kroatisches Regiment aufgestellt, in Bosnien im Einsatz geführt, und Kriegsverbrechen, wie das Niederbrennen von Häusern und Erschießen von Gefangenen“ begangen zu haben. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, am 30.Juli 1952 jedoch vorzeitig aus der Haft entlassen. Der verurteilte Kriegsverbrecher wurde vom späteren Verteidigungsminister Ferdinand Graf würdig in Kärnten/Koroška empfangen. Bei seinem Begräbnis im Jänner 1952 wurde ihm jene Reichskriegsflagge, die er selbst im April 1940 in der Stadt norwegischen Stadt Narvik hissen ließ, beigelegt. 1967 wurde eine Kaserne des Bundesheeres in Klagenfurt/Celovec in Alois-Windisch-Kaserne umbenannt, nachdem sie bis heute heißt.

Wie schon in Frage 29 ausgeführt, sieht der Traditionserlass nur eine Würdigung für ÖsterreicherInnen in der Wehrmacht vor, wenn diese dem Widerstand angehörten und eine Einzelfallprüfung stattfand. Eine Einzelfallprüfung muss also stattgefunden haben, wir möchten zuerst den vollen Wortlaut dieser Prüfung in der Beantwortung unserer Anfrage wiedergegeben wissen. Gab es Personen, auch Angehörige des Bundesheeres, die sich besonders für die Benennung der Kaserne nach Windisch einsetzten? Wir bitte diese mit Namen, Funktion, Rang, etc. an- und auszuführen.

 

51.      Gab es Schriftverkehr der der Benennung vorgelagert war? Wenn ja bitten wir um Wiedergabe desselben oder die Eröffnung einer Einsichtnahme in diese.


52.      Sind Sie der Ansicht, dass Alois Windisch weiterhin ein so hohes Andenken gestiftet sein soll?

 

53.      Wenn ja: Warum?

 

54.      Wenn nein, welche Schritte und Sofortmaßnahmen werden Sie in dieser Sache setzen?

 

55.      Welche Schritte wurden bereits allenfalls vor dieser Anfrage dazu unternommen?

 

56.      Stellen die Handlungen von Windisch ein für österreichische SoldatInnen vorbildliches Verhalten dar?

 

57.      Können Benennungen von Liegenschaften des Bundesheeres stattfinden, ohne dass die im Traditionserlass vorgeschriebene Einzelfallprüfung durchgeführt wurde? In welchen Fällen und durch welche Bestimmungen ist dies gedeckt?

 

58.      Am Ehrendenkmal in der Wienerneustädter Militärakademie findet sich eine Ehrung und Würdigung für Alexander Löhr. Löhr war nicht nur am Balkan einer der Hauptschlächter und für die Judendeportationen von Kefalonia verantwortlich. Er organisierte im Jahr 1939 auch die Zerstörung Warschaus durch die deutsche Luftwaffe. Goebbels, Reichspropagandaminister zur Arbeit Löhrs: „Warschau: Das ist die Hölle. Eine demolierte Stadt. Unsere Bomben und Granaten haben ganze Arbeit getan. Kein Haus ist unversehrt. Die Bevölkerung ist stumpf und schattenhaft. Wie Insekten schleichen die Menschen durch die Straßen.“ Wie schon in Frage 29 ausgeführt, sieht der Traditionserlass nur eine Würdigung für ÖsterreicherInnen in der Wehrmacht vor, wenn diese dem Widerstand angehörten und eine Einzelfallprüfung stattfand. Eine Einzelfallprüfung muss also stattgefunden haben, wir möchten zuerst den vollen Wortlaut dieser Prüfung in der Beantwortung unserer Anfrage wiedergegeben wissen. Gab es Personen, auch Angehörige des Bundesheeres, die sich besonders für die Aufnahme Löhrs in dieses Gedenken einsetzten? Wir bitte diese mit Namen, Funktion, Rang, etc. an- und auszuführen.

 

59.      Gab es Personen, auch Angehörige des Bundesheeres, die gegen die Aufnahme Löhrs in dieses Gedenken einsetzten? Wir bitte diese mit Namen, Funktion, Rang, etc. an- und auszuführen.

 

60.      Gab es Schriftverkehr der der Benennung vorgelagert war? Wenn ja bitten wir um Wiedergabe desselben oder die Eröffnung einer Einsichtnahme in diese.

 

61.      Sind Sie der Ansicht, dass weiterhin Alexander Löhr ein so hohes Andenken gestiftet sein soll?

 

62.      Wenn ja: Warum?

 

63.      Wenn nein, welche Schritte und Sofortmaßnahmen werden in dieser Sache gesetzt?

 

64.      Welche Schritte wurden bereits vor dieser Anfrage dazu unternommen?

 

65.      Sind diese ausreichend?


66.      Warum stellen die Handlungen Löhrs ein für österreichische SoldatInnen vorbildliches Verhalten da?

 

67.      Kann so eine Würdigung und Gedenken ohne die im Traditionserlass vorgeschriebene Einzelfallprüfung durchgeführt werden? In welchen Fällen und durch welche Bestimmungen ist dies gedeckt?

 

68.      Auf der Tafel befinden sich auch mehrere Personen mit einem Rang der SS. Sind Sie der Meinung, dass es ein Gedenken für SS-Angehörige geben kann?

 

69.      Der Traditionserlass sieht nur eine Würdigung für Angehörige der Wehrmacht und des Widerstandes vor. Wie ist die Würdigung dieser SS-Angehörigen gedeckt, wenn nicht durch den Traditionserlass?

 

70.      Was werden Sie tun, um die Geschichte von Objekten die im Besitz des Bundesheeres stehen und im Dienst der NS-Militärjustiz standen sichtbar aufzuarbeiten