7940/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stefan, Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Betreffend: Überwachungskameras auf Autobahnen

 

 

Die Zeitung "Österreich schreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 26.September 2010 folgendes:

 

Verbrecherjagd mit Autobahn-Kameras

Großangriff auf Diebsbanden aus dem Osten mit Autbahn-Kameras.

Autobahnen stellten bisher für Verbrecher ideale Fluchtmöglichkeiten dar. Dem soll jetzt ein Ende gesetzt werden.

Heute werden von Innenministerin Maria Fekter gemeinsam mit der Asfinag die von Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll massiv geforderten „Asfinag-Crime-Kameras“ präsentiert: „Das ist ein Riesenschritt in der Kriminalitätsbekämpfung auf Hauptverkehrsrouten“, freut sich Erwin Pröll: „Was wir für das Land tun, soll den Menschen helfen. Sicherheit steht ganz oben auf unserer Liste.“

Erste Versuche verliefen extrem erfolgreich

Konkret geht es bei dem Projekt um mobile Kameras, die Kennzeichen und Typen vorbeifahrender Autos digital erfassen. Diese Daten werden direkt an Computer des Bundeskriminalamtes weitergeleitet und mit einer speziellen Software mit den Dateien gestohlener Autos verglichen. Bei einem Treffer wird sofort die Polizei verständigt. So sollen Ostbanden, die sich meist rasch mit ihrer Beute über die Landesgrenzen absetzen, schneller und effizienter bekämpft werden.

Liegt kein Treffer vor, werden die aufgezeichneten Daten umgehend wieder gelöscht. Die nötige technische Infrastruktur, wie Daten- und Stromleitungen sowie Masten, auf denen die Kameras installiert sein werden, stellt in Niederösterreich an zwei Stellen die Asfinag zur Verfügung. Ein Probebetrieb dieses Projektes auf der Südautobahn (A2) bei Guntramsdorf verliefextrem erfolgreich. Laut Bundeskriminalamt konnten zahlreiche gestohlene Fahrzeuge identifiziert werden, Täter verhaftet.

Schnellfahrer werden von dem System nicht erfasst

Bedenken in Richtung Datenschutz sollen inzwischen ausgeräumt sein. In den deutschen Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein ist die Massenkontrolle von Autokennzeichen jedenfalls aufgehoben worden. Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera sei nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig, urteilten dort die Verfassungsrichter nach mehreren Klagen von Autofahrern.

Das österreichische Modell soll ausschließlich zur Bekämpfung von Kriminalität dienen. Schnellfahrer werden von diesem Überwachungssystem nicht erfasst, hieß es dazu aus dem Innenministerium. Auch Landeshauptmann Erwin Pröll sieht keine Verletzung des Datenschutzes durch das neue System: „Auch die Wiener Linien machen ihre Daten verfügbar für die Polizei“, sagte Pröll im Sommer bei einer ersten Diskussion über dieses Modell: „Außerdem haben wir noch einen eigenen Gesetzestext ausarbeiten lassen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Inwiefern unterscheiden sich die, in diesem Artikel erwähnten, Kameras von den herkömmlichen Verkehrsüberwachungskameras?

2.  Wo sollen die Daten dieser Kameras gespeichert werden?

3.  Wie lange werden diese Daten gespeichert?

4.  Auf welche Daten bekommt man hier Zugriff?

5.  Wer hat Zugriff auf die Daten dieser Kameras?

6.  Wer soll diese Daten löschen?

7.  Wer kontrolliert die Löschung dieser Dateien?

8.  Wurden die Ergebnisse des Probebetriebs dieser Kameras schon ausgewertet?

9.  Wie sehen diese Ergebnisse aus?

10. Ist die Anschaffung und Aufstellung weiterer Kameras gedacht?

11. Könnten diese Kameras auch flächendeckend über ganz Österreich eingesetzt werden?

12. Wird diese Art von Kameraüberwachung ihres Wissens nach auch in anderen EU-Staaten eingesetzt?

13. Wird diese Art von Kameraüberwachung ihres Wissens nach auch in anderen Nicht-EU-Staaten eingesetzt?

14. Ist geplant diese Daten mit den Daten anderer Nicht-EU-Staaten zu vergleichen oder auszutauschen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Ist geplant diese Daten mit den Daten anderer EU-Staaten zu vergleichen oder auszutauschen?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Könnte, rein technisch, eine gemeinsame Datenbank mit anderen EU-Staaten, die diese Daten enthält, in der EU-angelegt werden?

19. Wenn ja, könnte das für sie in Frage kommen?

20. Könnten diese Daten in weiterer Folge auch für das EU-Forschungsprojekt "Indect" verwendet werden?

21. Wenn ja, könnte das für Sie in Frage kommen?