7943/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend benannte Stellen gemäß Aufzugsrichtlinie RL 96/16EG, umgesetzt durch die Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV 2008)

 

Zur Wahrung des freien Wettbewerbes akkreditierter Stellen nach Richtlinie RL 95/16EG erscheint es sinnvoll Klarheit über die folgenden Fragen zu erhalten. Es könnte in diesem Bereich Benachteiligungen im Umgang mit Anträgen von in Österreich akkreditierten Klein- und Mittelbetrieben geben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wie viele Verfahren der in der anschließenden Tabelle genannten Anhänge der ASV 2008 wurden insgesamt in jedem der letzten 10 Jahre durchgeführt?

 

2)    Wie viele Prozent der Tätigkeit in jedem der Verfahren im genannten Zeitraum fallen auf jede der in Österreich gemäß ASV 2008 benannte Stellen, z.B. TÜV, POTA, weitere?

 

Zur besseren Verständlichkeit wollen Sie zur Beantwortung der Fragen 1) – 2) die Zahlen in die untenstehende Tabelle eintragen.

 

RL95/16

Jahr

Prozentsätze

Anhang

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

TÜV

POTA

....

V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IX

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XII

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang    Modul

V               EG-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge und für Aufzüge

VI              Endabnahme für Aufzüge

VIII Qualitätssicherung Produkt für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

IX              Umfassende Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

X               Einzelprüfung für Aufzüge

XI              Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung für

Sicherheitsbauteile für Aufzüge

XII             Qualitätssicherung Produkt für Aufzüge

XIII Umfassende Qualitätssicherung für Aufzüge

XIV           Qualitätssicherung Produktion für Aufzüge

 

3)    Gibt es eine rechtliche Grundlage, die einen Mindestumfang an Modulen gemäß ASV 2008 für Benennungen festlegt? Gegebenenfalls: Welche ist diese rechtliche Grundlage?

4)    Gibt es einen Mindestumfang an Modulen gemäß ASV 2008 für Benennungen, der seitens des BMWFJ ohne rechtliche Grundlage gefordert wird? Gegebenenfalls:

a)    Welchem Zweck dient dieses Erfordernis nach einem Mindestumfang?

b)    Wie ist die Gleichbehandlung verschiedener Antragsteller auf Benennungen sichergestellt?

5)    Welche rechtlichen Maßnahmen hat das Ministerium gesetzt um sicherzustellen, dass bei Vorliegen der seitens des Unternehmens nachzuweisenden rechtlichen Voraussetzungen jedes darum ansuchende österreichische Unternehmen in das Verzeichnis der Benannten Stellen aufgenommen wird?

 

6)    Wie viele Anträge auf erstmalige Benennung gemäß ASV 2008 wurden in jedem der letzten 10 Jahre gestellt und jeder Antrag für welche Verfahren?

7)    Welche sind die konkreten Entscheidungsgrundlagen des Ministeriums dafür, Anträgen auf Benennung nach abgeschlossener Akkreditierung gemäß RL95/16EG stattzugeben oder Anträge abzuweisen?

8)    Gibt es eine oder mehrere verbindliche europarechtliche Grundlagen, Anträge auf Benennungen bei Vorliegen der unternehmensseitig nachzuweisenden Voraussetzungen (Akkreditierung) stattzugeben oder abzuweisen? Gegebenenfalls welche sind diese Grundlagen?