7954/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Abgewiesene Klage gegen NAbg. Gerald Grosz und Verbesserungen im Gesundheitsministerium
Wie in der Anfragebeantwortung 6240 /AB mitgeteilt, hat die AGES eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet, in welcher der steirische BZÖ Chef und NAbg. Gerald Grosz, wegen seiner Aufdeckerarbeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Listerien-Skandal als möglicher Zeuge genannt wurde.
Zu einer Zeugeneinvernahme von NAbg. Gerald Grosz ist es jedoch nie gekommen, bereits am 6. Juli 2010 erfolgte an NAbg. Gerald Grosz als Beklagten die Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens.
Fachlich bemerkenswert ist dabei der Umstand, dass die AGES die Listerienfälle bereits Ende Jänner 2010 selbst international publiziert hatte und der Listerienskandal am 15. Februar 2010 aufgedeckt werden konnte.
Der Auftrag zur Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien geschah lt. Anfragebeantwortung ohne das Wissen des Gesundheitsministeriums oder die zuständigen Eigentümervertreter der AGES und es ist davon auszugehen, dass diese Sachverhaltsdarstellung lediglich erstattet wurde, um von dem eigenen Versagen der AGES und des Gesundheitsministeriums abzulenken.
Insbesondere als Rechtfertigung gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates sind solche Sachverhaltsdarstellungen Usus um gegenseitige Beruhigung wiederherzustellen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Auf wessen Weisung (ad personam oder in welcher Funktion) wurde die Sachverhaltsdarstellung erstellt?
2. War der Aufsichtsrat darüber informiert, wenn ja, wer bzw. war er der Auftraggeber?
3. Welche Mitarbeiter/innen der AGES (ad personam oder in welcher Funktion) waren mit der Erstellung befasst?
4. Von wem (ad personam oder in welcher Funktion) wurde die Sachverhaltsdarstellung unterschrieben?
5. Welchen Nutzen hatte die Sachverhaltsdarstellung für die AGES?
6. Welchen Nutzen hatte die Sachverhaltsdarstellung für das Gesundheitsministerium?
7. Welcher Verdacht der unzulässigen Weitergabe von Informationen besteht Ihrer Meinung nach, wenn ein international publizierter Listerienausbruch in der Öffentlichkeit hinterfragt wird?
8. Wie lautet die derzeitige Informationskette bzw. wie viele Personen umfasst die Informationskette von der AGES bis zum Gesundheitsminister (ad personam oder Funktion) vom Labormitarbeiter der einen Ausbruch (per Definitionem) identifiziert bis zum Gesundheitsminister und was hat sich gegenüber 2010 geändert?