7983/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Preiner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Absicherung der Zukunft der Bundesanstalt für Weinbau in
Eisenstadt und der unabhängigen Weinkontrolle.
Informationen zufolge sind im Landwirtschaftsministerium Vorkehrungen getroffen worden, wonach die Bundesämter für Weinbau in Eisenstadt und Klosterneuburg einer grundlegenden Reformierung unterzogen werden.
Abgesehen davon, dass das zuständige Ressort eine transparente Informationsoffensive vermissen lässt und daher unüberprüfbaren Gerüchten Tür und Tor für Unruhe unter den Beschäftigten öffnet, ist der Standort für die Weinwirtschaft Burgenlands von derart eminenter Bedeutung, sodass eine gemeinsame Vorgangsweise dringend angebracht ist! So wurde bei der Anzahl der Prüfungseinreichungen im Zeitraum 2004-2010 eine Steigerung von mehr als 12% festgestellt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Sind Änderungen im Bereich der Organisation, des Personals bzw. der grundsätzlichen Ausrichtungen der Bundesanstalt für Weinbau in Eisenstadt vorgesehen?
2. Wenn ja, weshalb wurde die dortige Belegschaft nicht darüber informiert, bzw. eingebunden?
3. Wurden die diversen Winzervereinigungen, Weinbaugremien der Produktion und des Handels informiert bzw. miteingebunden?
4. Welche Zielsetzungen - unabhängig von Kosteneinsparungen - werden bei der Neuausrichtung verfolgt?
5. Wurde jemals evaluiert inwieweit die Forschungsaufträge bzw. deren Ergebnisse mit den Wünschen und Zielsetzungen mit den Vertretern der Weinwirtschaft im Einklang stehen.
6. Beabsichtigen Sie das Bundesamt für Weinbau, Eisenstadt sowie die HBLA Klosterneuburg und die Bundeskellereiinspektion zusammenzulegen bzw. auszugliedern?
7. Ist eine Zusammenlegung der beiden Bundesanstalten wieder geplant (Parl. Anfrage vom 9.7.2010)
Es ist derzeit keine Veränderung in der Organisationsstruktur geplant (Parl. Beantwortung vom 8.9.2010)
8. Wenn ja, gibt es für die Zusammenlegung der drei Organisationen ein detailliertes Konzept?
9. Wenn ja, warum wurde es bisher nicht vorgelegt, warum die Bediensteten nicht eingebunden?
10. Wenn ja, welche Zielsetzungen werden unabhängig von Einsparungsgedanken verfolgt?
11. Wenn ja, mit welchen Einsparungseffekten wird gerechnet?
12. Wie wird sichergestellt, dass Einsparungen ohne Qualitätsverlust der Leistungen erfolgen?
13. Welche Leistungen sollen gestrichen werden?
14. Schon bisher sind alle drei Organisationen direkt dem BMLFUW unterstellt. Welche Maßnahmen sollen nach einer Zusammenlegung/Ausgliederung umgesetzt werden, die nicht auch jetzt schon gemacht werden könnten
15. Wie wird sichergestellt, dass diese Ausgliederung erfolgreicher verläuft als frühere (z.B. die AGES)?
16. Halten Sie es für vereinbar, wenn in der offenbar geplanten künftigen Organisationsstruktur sowohl Privatproben als auch amtliche Kontrollproben, Gegenproben der Winzer und auch Proben zur stattlichen Prüfnummer untersucht werden, dass auch die Weinkontrolle demselben Weisungsbereich unterliegt?
17. Wie wird sichergestellt dass die Kontrolle weiterhin unabhängig und objektiv erfolgt?
18. Ist es mit den Grundsätzen eines fairen und objektiven Strafverfahrens vereinbar wenn Winzer ihre Gegenproben im selben Haus begutachten lassen müssen, in dem auch die Beanstandung erfolgte?