7988/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bedarfszuweisungen an Gemeinden

 

Das Bedarfszuweisungsgesetz 1982 regelt Bedarfszuweisungen des Bundes an die Gemeinden. Bedarfszuweisungen im Sinne dieses Gesetzes sind Mittel des Bundes für Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Mittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt sowie der Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse.

Zur Zuweisung müssen die Gemeinden einen Antrag stellen, in dem sie nachweisen müssen, dass ihre Einnahmen nicht mehr dazu ausreichen, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu befriedigen. Weiters müssen sie einen mittelfristigen Finanzplan vorlegen und darlegen, dass ihre Situation durch Umstände hervorgerufen wurde, die außerhalb der Kompetenzen ihrer Organe gelegen ist und auch bei ordnungsgemäßer Führung des Haushalts von diesen weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren.

Einzubringen sind diese Anträge bei den jeweils zuständigen Landeshauptleuten, die die Anträge prüfen und gegebenenfalls an das Bundesministerium für Finanzen weiterleiten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

  1. Wie oft wurden derartige Bedarfszuweisungen seit 2005 in Anspruch genommen (Auflistung nach Bundesland und Gemeinde und den jeweiligen Beträgen)?
  2. Wie waren die zugrunde liegenden Anträge begründet?
  3. Wie viele derartige Anträge hat das Bundesministerium, mit welcher Begründung, abgelehnt?
  4. Ist es richtig, dass das Bundesministerium derartige Anträge auch mit der Begründung abgelehnt hat, dass die betreffende Gemeinde einen geringen Schuldenstand hat?
  5. Ist Ihnen bekannt, wie viele derartige Anträge, mit welchen Begründungen, seitens der Landeshauptleute abgelehnt worden sind?
  6. Mit welcher Entwicklung rechnen Sie, in Anbetracht der bekannt gewordenen Zahlen der Gemeindeverschuldung, bei den Bedarfszuweisungen in den kommenden fünf Jahren?
  7. Halten Sie es für sinnvoll Instrumente zu entwickeln, die den Gemeinden ein Finanzkorsett anlegen, das verhindert, dass die Gemeinde überhaupt erst in eine Situation kommt, in der sie ihren Haushalt nicht mehr in Ordnung halten kann?