7998/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Petzner,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kosten für CSI-Anwalt und Hypo-Anwalt Guido Held
Die Kanzlei des Rechtsanwaltes Guido Held hat seit der Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik Österreich die Rechtsvertretung der Hypo Alpe Adria inne. Zugleich ist Held Anwalt der seitens des Finanzministeriums eingerichteten „CSI Hypo“, welche die angeblichen Malversationen rund um die Hypo Alpe Adria aufklären soll. Abgesehen von dieser unzulässigen und standesrechtlich bedenklichen Doppelfunktion Helds im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria ist auch der Kostenaufwand des Steuerzahlers für die Doppel-Vertretung Helds zu hinterfragen, vor allem weil dessen Tätigkeit ein bisher mehr als bescheidener Erfolg gegenübersteht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Auf welcher vertraglichen Basis ist die anwaltliche Vertretung der vom Finanzministerium eingesetzten „CSI Hypo“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Guido Held geregelt?
a) Wird diese anwaltliche Vertretung pauschal abgegolten oder wird seitens der Rechtsanwaltskanzlei auf Basis eines Stundensatzes abgerechnet?
b) Wer konkret ist seitens des Finanzministeriums der Vertragspartner von Guido Held?
2. Auf welcher vertraglichen Basis ist die anwaltliche Vertretung der Hypo Alpe Adria durch die Rechtsanwaltskanzlei Guido Held geregelt?
a) Wird diese anwaltliche Vertretung pauschal abgegolten oder wird seitens der Rechtsanwaltskanzlei auf Basis eines Stundensatzes abgerechnet?
b) Wer konkret ist seitens der Hypo oder der Republik Österreich als ihrem Eigentümer der Vertragspartner von Guido Held?
3. Wie hoch sind die bisherigen und genau aufzuschlüsselnden Kosten der Rechtsvertretung der vom Finanzministerium eingesetzten „CSI Hypo“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Guido Held?
4. Wie hoch sind die bisherigen und genau aufzuschlüsselnden Kosten der Rechtsvertretung der Hypo Alpe Adria durch die Rechtsanwaltskanzlei Guido Held?
5. Wie viele Arbeitsrechtsprozesse hat die Rechtsanwaltskanzlei des Guido Held im Auftrag der Hypo Alpe Adria bisher angestrengt, wie viele davon waren bisher in welchen Instanzen erfolgreich und wie hoch sind die genau aufzuschlüsselnden Kosten für die Rechtsvertretung und die Gerichtskosten in diesem Zusammenhang?
6. Auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage und welcher Kriterien wurde die Rechtvertretung der „CSI Hypo“ an die Kanzlei des Guido Held vergeben?
a) Weshalb wurde die Vertretung der Republik in diesem Fall nicht vom „Rechtsanwalt der Republik“, der Finanzprokuratur, wahrgenommen?
b) Hat es für die rechtliche Beauftragung des Guido Held eine Prüfung oder Ausschreibung seitens des Finanzministeriums gegeben?
c) Haben sich auch andere Kanzleien oder Rechtsanwälte für die Rechtsvertretung der „CSI Hypo“ beworben und falls ja, welche?
7. Auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage und welcher Kriterien wurde die Rechtvertretung der Hypo Alpe Adria an die Kanzlei des Guido Held vergeben?
a) Hat es für die rechtliche Beauftragung des Guido Held eine Prüfung oder Ausschreibung seitens der Republik Österreich als Eigentümer gegeben?
b) Haben sich auch andere Kanzleien oder Rechtsanwälte für die Rechtsvertretung der Hypo Alpe Adria beworben und falls ja, welche?
Wien, 21. März 2011