8014/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlicher Dienst
betreffend
Finanzierbarkeit des Österreichischen BeamtInnen Pensionssystems
Zentrales Prinzip der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalten ist die Aufrechterhaltung des Lebensstandards durch die Pensionsleistung. Neben dem Versicherungsprinzip ist der soziale Ausgleich das wesentliche Element einer sozialen Alterssicherung. Jetzt wissen wir, dass nicht zuletzt auch aufgrund des medizinischen Fortschritts die Menschen in Österreich immer älter werden. Diese Situation nutzen Ideologen, Geschäftemacher und Medien um die künftige Finanzierbarkeit der Pensionen in Frage zu stellen. Dies führt in weiterer Folge dazu, dass auch ein immer größerer Anteil der österreichischen Bevölkerung an dieser Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems zweifelt.
Das bedeutet, dass die demografische Entwicklung immer wieder dazu benutzt wird, die Nicht-Finanzierbarkeit der staatlichen Pensionen zu propagandieren. Jung und Alt werden gezielt(?) verunsichert, um sie in private Vorsorge zu treiben, die sich jedoch immer weniger Menschen in Österreich leisten können. Dadurch wachsen Verunsicherung und Angst, weshalb in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlicher Dienst folgende
ANFRAGE
gestellt wird
1. Wie hat sich der Bevölkerungsanteil im erwerbsfähigen Alter in den Jahren 1970, 1990 2010, unterteilt nach folgenden Altersgruppen
0-19-jährige, 20-64 jährige 65-jährige und älter
entwickelt?
2. Wie hat sich das Verhältnis unselbständig Erwerbstätiger zu BeamtInnen im selben Zeitraum verändert?
3. Wie wird sich dieses Verhältnis der Erwerbstätigkeit (unselbständig Erwerbstätiger zu BeamtInnen) in den Jahren 2020, 2030 und 2050 darstellen?
4. Wie hat sich die Pensionslastquote (Verhältnis beamtete PensionistInnen auf 1000 Versicherte) in den Jahren 1980, 1990, 2000, 2010 bei der Versicherungsanstalt des öffentlichen Dienstes verändert.
5. In welcher Höhe belaufe sich die Gesamtausgaben der Pensionsversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) in % des Bruttoinlandsproduktes für die Jahre 2000, 2005, 2015, 2025, 2035, 2045, 2050
6. Wie hoch ist der prozentuelle Bundesbeitrag (Ausfallshaftung des Bundes bei der BVA) gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)?
7. Wie hoch ist dieser Bundesbeitrag in Euro?
8. Nach wie vielen Beitragsjahren erfolgt bei den BeamtInnen unterteilt nach Geschlechtern, der durchschnittliche Pensionsantritt.
9. Mit welchem durchschnittlichen Alter treten die BeamtInnen unterteilt auf Bundes- und Landesbeamte und nach Geschlecht ihre Pension an?
10. Wie hoch ist die durchschnittliche Bruttopension bei BeamtInnen, dies unterteilt nach Geschlecht?
11. Wie haben sich die Pensionen der BeamtInnen, unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1979, 1990, 2000, 2010) der Höhe nach entwickelt?
12. Wie hoch ist der betragsmäßige Bundesbeitrag der für die Pensionen von BeamtInnen aufgewendet wird?
13. Wie hoch ist dieser betragsmäßige Bundeszuschuss für BeamtInnenpension pro Kopf unterteilt auch nach Geschlecht?
14. Wie hat sich dieser pro Kopf Betrag, ebenfalls unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1970, 1990, 2000, 2010 entwickelt?
15. Wann wird es in Österreich aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage zu einer gänzlichen Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme kommen?
16. Ist diesbezüglich angedacht eine frühere Stichtagsregelung einzuführen um zu gewährleisten, dass alle Berufstätigen dieselbe Pensionsleistung erhalten?
17. Wie würde sich so eine Stichtagsregelung auf die Entwicklung des Bundesbeitrages auswirken?