8045/J XXIV. GP
Eingelangt am
22.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Kunasek, Dr.Strutz, Jury, Linder
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Bunkermuseum am Wurzenpass
Am 26.08.2005 wurde das Bunkermuseum am Wurzenpass in Kärnten im Zuge eines offiziellen Festaktes eröffnet. In dem mehr als 11.000 m² großen Areal kann erstmals eine einzigartige, 1963-1995 erbaute Original-Befestigungsanlage des Bundesheeres mit verschiedenen Bunkern, Stellungen und Sperren aus dem Kalten Krieg besichtigt werden, die das Bundesheer bis 2002 einsatzbereit gehalten hat. Es handelt sich beim Bunkermuseum auch um das einzige Bundesheer-Museum Österreichs: nur hier wird ausschließlich und ständig ein wichtiger Teil der Geschichte unseres Bundesheeres der II. Republik dargestellt (was im HGM nur nebenbei und fallweise mit Sonderausstellungen geschieht).
So findet sich eine Werbeeinschaltung des Bunkermuseums mitsamt Beschreibung auch in der aktuellen Broschüre für Grundwehrdiener „Soldat 2011“ (Soldat 2011, 320), was die Einzigartigkeit dieser Einrichtung, sowie deren besondere Bedeutung für das Österreichische Bundesheer, unterstreicht. Das BMUKK hat dem Museum mit Bescheid BMUKK-22.600/0053-IV/1/2007 vom 31.03.2008 eine österreichweite, zeithistorische Bedeutung zuerkannt.
Die im Museum ausgestellten Waffen wurden 2005-2009 vom Österreichischen Bundesheer angeliefert. Des Weiteren wurden immer wieder auf Weisung des BMLVS Personal und Gerät des Bundesheeres beim Um- und Ausbau des Bunkermuseums eingesetzt.
Nun ist, wie das Nachrichtenmagazin "profil" berichtete, um das Bunkermuseum ein skurriler Streit ausgebrochen (OTS0008 2011-03-12 sowie Artikel „Bunkerstimmung“ in Heft Nr. 11/2011, Seite 30-31 vom 14.03.2011). Dem Betreiber des Bunkermuseums, dem BMLVS-Beamten (zuletzt Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit beim abgesetzten Generalstabschef General Mag. Entacher) und Milizoffizier Oberst Mag. Andreas Scherer, wurden sämtliche zuvor erteilten Ausnahmebewilligungen zum Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial „mangels waffenrechtlicher Verlässlichkeit gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und § 18 Abs. 5 des Waffengesetzes 1996“ entzogen. Des Weiteren wurde dem Betreiber der Rücktransport der Waffen aufgetragen (Schreiben HGM, Zahl 0217-4305/11 vom 21.01.2011). Mag. Scherer soll diesen Rücktransport selbst finanzieren. Für diesen Transport von ca. 160 Tonnen Kriegsgerät (alles funktionsunfähig gemacht und demilitarisiert) würden ihm, gemäß einem uns vorliegenden Kostenvoranschlag, Gesamtkosten in der Höhe von EUR 276.591,07 entstehen.
Das HGM-Schreiben erging fast zeitgleich mit der Absetzung von General Mag. Entacher als Generalstabschef. General Mag. Entacher war und ist ein großer Unterstützer des Bunkermuseums und von Mag. Scherer, der auch während Entacher’s Verwendung als Milizbeauftragter des Bundesministers der Stellvertreter und Büroleiter von General Mag. Entacher war.
Der Entzug der Bewilligung erfolgte mittels Bescheid des BMLVS vom 22.09.2010 (Bescheid BMLVS GZ S90931/40-Recht/2010). Begründet wird der Entzug der Genehmigungen im Wesentlichen damit, dass die „waffenrechtliche Verlässlichkeit“ des Museumsbetreibers nicht mehr gegeben sei (Bescheid, 20). Hauptanknüpfungspunkt dieser Begründung ist das Fehlen einer Bewilligung nach § 18 WaffG für einen Panzerturm CHARIOTEER mit 10,5cm Kanone. Eine Bewilligung bestand jedoch für einen Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone, welchen es zum Zeitpunkt der Bewilligung im Heeresbestand nicht gab.
Der Museumsbetreiber stellte am 23.05.2005 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für vier Panzertürme inklusive dem Panzerturm CHARIOTEER mit einer 8,34cm-Kanone. Aus einem uns vorliegenden Dienstzettel vom 05.07.2005 geht hervor, dass es zu diesem Zeitpunkt keine 8,34cm-Kanone gab und dass stattdessen ein CHARIOTEER mit 10,5cm Kanone für das Museum am Wurzenpass geprüft werde (Dienstzettel S94289/46-RD-ARWT/WSM/2005). Dieser Umstand war der bescheiderstellenden Rechtsabteilung nachweislich bekannt: gemäß ELAK-Verlauf hat die Sachbearbeiterin Mag. Ploner den o.a. Dienstzettel am 18.07.2005 um 10:21 Uhr protokolliert.
Trotzdem hat sie einen Monat später am 17.08.2005 dem Museumsbetreiber mittels Bescheid des BMLVS eine Bewilligung gem. § 18 Abs. 2 WaffG für vier Panzertürme mit Kanone inklusive Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone erteilt (Bescheid BMLV GZ S90931/163-Recht/2005). Am 25.08.2005 wurde tatsächlich vom BMLV/KdoEU u.a. ein Panzerturm CHARIOTEER mit 10,5cm-Kanone angeliefert, obwohl dafür keine Genehmigung bestand. Nachdem Mag. Scherer bekannt wurde, dass auch ein Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone verfügbar war, richtete er am 03.04.2009 einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung an das BMLVS. Erst dadurch trat die Diskrepanz zwischen Bewilligung und Lieferung voll ans Licht.
Ende April 2008 hat das KdoEU auf Weisung des BMLV zusätzlich auf Basis weiterer genehmigter Ausnahmebewilligungen u.a. eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und IFlAK 65/68) angeliefert. Zuvor hatte Mag. Scherer ausdrücklich um genehmigungsbescheidkonforme Zuführung zur Komplettierung der musealen Präsentation gebeten.
Diese angelieferten Systeme waren mit jeweils einem Rohr zur Montage und insgesamt vier weiteren Rohren (allesamt funktionsunfähig gemacht) ausgestattet, die Mag. Scherer aber nie gebraucht und daher von ihm aus weder zur Genehmigung noch zur Anlieferung gesondert beantragt hat. Er hat auch nur die Übernahme der einzelnen Systeme bestätigt – und nicht allfällige „Zusatzrohre“/extra. Beim Antransport haben ihm die Fachorgane des BMLV vor Ort versichert, dass das so völlig OK wäre, weil die Rohre jeweils zum genehmigten Waffensystem dazugehören würden und deswegen auch so angeliefert werden: „Ein System MK bzw. FlAK besteht aus mehr als einem Rohr!“. Das wurde ihm später auch von der Waffen-Fachabteilung im BMLVS bestätigt. Frau Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht sah und sieht das „anders“ und begründet auch damit den Entzug aller Bewilligungen des Museumbetreibers.
Zusammenfassend ist festzuhalten: dem BMLV(S) und seinen Fachorganen waren alle gegenständlichen Anträge und Bewilligungen bekannt, als sie am 25.08.2005 die 10,5cm- statt der 8,34cm-Kanone sowie im April 2008 die 4cm-Maschinenkanone (MK) und die beiden 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und FlAK 65/68) samt den dazugehörigen Kanonenrohren in das „Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten“ gebracht und dort aufgestellt haben. Mag. Scherer als privater Museumsbetreiber konnte daher damals davon ausgehen, dass alles in Ordnung sei.
Auch die Justiz hat bei der Beurteilung und Zurücklegung der BMLVS-Strafanzeige vom 26.07.2010 gegen Mag. Scherer festgestellt: „Aufgrund der vorliegenden Bescheide und Urkunden kann Ihnen ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten nicht zur Last gelegt werden." BMLVS/Recht hat diese Entscheidung der Justiz vom 19.10.2011 jedoch nicht abgewartet, sondern dem Museumsbetreiber einen Monat zuvor am 22.09.2011 alle Bewilligungen ohne ausreichende Berücksichtigung aller Zusammenhänge und der Mitverantwortung des BMLVS entzogen.
Die Strafanzeige des BMLVS gegen Mag. Scherer bei der Staatsanwaltschaft wegen "Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz" (Erlass GZ S91537/40-DiszBW/2010) wurde am 26.07.2010 u.a. mit folgender, nicht zutreffender Tatsachenbehauptung erstattet: „Dazu wird ho. festgestellt, dass Mag. SCHERER ohne Genehmigung im Besitz eines Panzerturmes CHARIOTEER, mit Kanone Kaliber 10,5 cm, ist.“ Und das, obwohl diese Kanone nachweislich amtsbekannterweise vier Monate vor der Anzeige am 31.03.2010 vom Bundesheer ausgebaut und abgeholt wurde. Auch hatte Mag. Scherer sehr wohl eine Genehmigung für einen Panzerturm CHARIOTEER.
Unabhängig davon wurde die 10,5cm-Kanone am 04.05.2010 nach BMLVS/WSM-Weisung durch das BMLVS/ÖBH wieder antransportiert, in einen zweiten Panzerturm CHARIOTEER eingebaut und vor Ort im Bunkerareal versperrt dem Militärkommando Kärnten übergeben, ohne dass Mag. Scherer dabei Besitzer oder Inhaber war/ist.
Die Strafanzeige des BMLVS erfolgte eine Woche nach einem "profil"-Artikel (19.07.2010), der über eine ressortinterne Anmerkung von Mag. Scherer in seinem letzten Akt als Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Generalstab des BMLVS am 30.06.2010 zur Neuordnung der Kommunikationsagenden durch Bundesminister Mag. Norbert Darabos und die Reaktion des KBM berichtet hatte.
Da Mag. Scherers Dienststelle aufgelöst und auf drei andere Abteilungen aufgeteilt wurde, schrieb er in seinem letzten Akt GZ S94064/24-ÖA/2010 am 30.06. 2010 unter dem Betreff "Umstrukturierung/Auflösung ÖA; Sicherstellung der Bearbeitung von Aufgabenfeldern; Meldung und dringende Empfehlung" folgende Passage, die ihm den Zorn des KBM einbrachte: „Aus fachlich-rationaler wie auch aus ethischer Sicht ist diese Maßnahme ho. nicht nachvollziehbar, die wohl auch kaum den vorgegebenen Zielen einer „effizienteren Struktur" und einer ,,einheitlichen Kommunikation" entsprechen kann - muss aber als HBM-/KBM-Entscheidung zur Kenntnis genommen werden.“
Daraufhin schlug KBM/BMLVS zu und verlangte – wie im „profil“ nachzulesen war – mit GZ S900001334-KBMl2010 am 02.07.2010, dass die Disziplinarabteilung unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen gegen Mag. Scherer zu setzen habe. Diese blieben jedoch bis dato mangels objektiven Tatbestands ohne Konsequenzen.
Mag. Scherer hat sich am 15.11.2010 schriftlich an Sie (nachrichtlich mit gesondertem Anschreiben an den Herrn Bundespräsidenten und an den damals noch nicht von Ihnen abgesetzten Generalstabschef General Mag. Entacher) mit der dringenden Bitte gewendet, das "Für den Bundesminister" bzw. in Ihrem Namen begangene Unrecht im gemeinsamen Interesse zu stoppen und den unangemessenen, völlig überzogenen Entzugsbescheid Ihrer Rechtsabteilung aufheben zu lassen. Eine Antwort auf dieses Schreiben bekam Mag. Scherer jedoch nicht von Ihnen, sondern in Ihrem Auftrag von der beschwerdebezogenen Rechtsabteilung selbst. Darin wurde Mag. Scherer am 28.12.2010 mitgeteilt, dass die Behörde an ihren eigenen rechtskräftigen Bescheid gebunden wäre. Eine Aufhebung des Entzugsbescheids wäre rechtlich unzulässig und die Entscheidung des VGH über die von Mag. Scherer gegen den Entzugsbescheid eingebrachte Beschwerde würde abzuwarten sein.
Da das große öffentliche Interesse am Erhalt des Bunkermuseums durch diese Vorgänge – insbesondere durch den insgesamt nicht nachvollziehbaren Entzug seiner Ausnahmebewilligungen - massiv beeinträchtigt und existenzbedrohend ist die und da zusätzlich mit dem geplanten Saisonbeginn am 08.05.2011 aktuell erheblicher Zeitdruck besteht, sowie aufgrund der zeitlichen Nähe des Entzugsbescheides zur Kritik des Museumsbetreibers und ehemaligen Entacher-Mitarbeiters an der Neuordnung der Kommunikationsagenden durch Bundesminister Mag. Norbert Darabos
richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen Ressort, privatem Projektbetreiber und dem Museumsverein „VESpa WURZEN“ seit Bestehen des Museums?
2. Welche Leistungen wurden seit Bestehen des Museums vom Ressort für das Museum erbracht?
3. Welche Kosten entstanden ihrem Ministerium in Zusammenhang mit dem Bunkermuseum durch die Lieferung von Waffen und Gerät bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen? (Antwort gegliedert nach Jahren und Art der Kosten)
4. Wie erfolgte die Anlieferung der Waffen für das Bunkermuseum?
5. Inwieweit wurde § 8 WaffG bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit des Museumsbetreibers berücksichtigt?
6. Wer war für die Überprüfung der Verlässlichkeit in Ihrem Ressort verantwortlich?
7. Warum wurde am 17.08.2005 vom BMLV/Rechtsabteilung eine Ausnahmebewilligung für einen Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone erteilt, obwohl dort damals amtsbekannt war, dass in dieser Zeit keine 8,34cm-Kanone im Heeresbestand verfügbar war und deswegen stattdessen ein Panzerturm CHARIOTEER mit 10,5cm-Kanone an das Bunkermuseum geliefert werden solle?
8. Warum wurde der Bescheid vom 17.08.2005 (Bescheid BMLVS GZ S90931/163-Recht/2005) mit dem eine 8,34cm-Kanone genehmigt wurde, nicht von Amts wegen berichtigt, nachdem eine 10,5 cm-Kanone ausgeliefert wurde?
9. Warum wurde Mag. Scherer nach seinem Antrag vom 23.05.2005 nicht über die amtsbekannte Tatsache informiert, dass die von ihm beantragte 8,34 cm-Kanone für den Panzerturm CHARIOTEER damals im Heeresbestand nicht verfügbar war, dass stattdessen ein CHARIOTEER mit 10,5cm Kanone für sein Museum am Wurzenpass geprüft werde und dass er daher seinen Antrag von „8,34cm-“ auf „10,5cm“-Kanone abändern solle bzw. einen zusätzlichen Antrag auf die Erteilung einer 10,5cm-Kanone für den Panzerturm CHARIOTEER stellen solle?
10. Warum wurde am 25.08.2005 vom BMLV/KdoEU ein Panzerturm CHARIOTEER mit 10,5cm-Kanone an das Bunkermuseum geliefert, obwohl amtsbekannt war, dass die Genehmigung nur für eine 8,34cm-Kanone bestand?
11. Wurde dies durch Vertreter Ihres Ressorts bei der Übergabe nicht überprüft?
12. Warum wurden vor und bei der Lieferung durch Vertreter Ihres Ressorts nicht sofort die gelieferten Waffen mit der Genehmigung verglichen?
13. Warum wurde das Fehlen der Genehmigung zum Besitz eines Panzerturms CHARIOTEER mit 10,5cm-Kanone erst nach 4 Jahren behandelt?
14. Warum wurden Ende April 2008 vom BMLV/KdoEU auf Basis gültiger Ausnahmebewilligungen u.a. eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und IFlAK 65/68) samt jeweils einem Rohr zur Montage und mit insgesamt vier weiteren Rohren, die Mag. Scherer weder gesondert beantragt noch gesondert übernommen hat, auf den Wurzenpass gebracht?
15. Warum wurden die gelieferten Waffen vor und bei der Lieferung durch Vertreter Ihres Ressorts nicht sofort mit der Genehmigung verglichen?
16. Wie kann es sein, dass die vier nicht zur Montage vorgesehenen Rohre von Ihrer BMLVS-Waffenfachabteilung als „zum System dazugehörig“ gesehen werden (was dem Projektbetreiber bei der Anlieferung vor Ort auch gesagt wurde) - von Ihrer BMLVS-Rechtsabteilung aber nicht?
17. Warum wird in der Begründung des Bescheides vom 22.09.2010 (Bescheid BMLVS GZ S90931/40-Recht/2010) in keiner Form die zweifellos bestehende (Mit-)Verantwortung von Organen des BMLVS am Zustandekommen jener Umstände thematisiert und gewürdigt, mit denen Ihre Rechtsabteilung den Entzugsbescheid rechtfertigt?
18. Warum wird in der Begründung des Bescheides vom 22.09.2010 (Bescheid BMLVS GZ S90931/40-Recht/2010) in keiner Form das zweifellos bestehende öffentliche Interesse am Bestehen des Bunkermuseums thematisiert?
19. Warum wollen Sie das Bunkermuseum zerstören?
20. Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Sachbearbeiterin der gegenständlichen Bewilligungs- und Entzugsbescheide, Mag. Andrea Ploner, gegenüber dem Projektbetreiber Mag. Scherer aber auch mehrfach gegenüber anderen erklärt hat, dass sie ein persönliches Problem mit Waffen habe?
21. Wie ist das mit ihrer Verwendung als zuständige Referentin für die Verfahren zum Thema Kriegsmaterial/Waffengesetz in der Rechtsabteilung ihres Ressorts vereinbar?
22. Ist Ihnen bekannt, dass sich der Projektbetreiber Mag. Scherer über die Waffenreferentin Mag. Ploner und über ihren Abteilungsleiter, Mag. Walter Hirsch, im Frühjahr 2008 beim Generalstabchef wegen erneut verschleppender Bearbeitung seiner Anträge beschweren musste und dass am Tag nach der Beschwerde plötzlich alle Bewilligungen fertig vorlagen?
23. Wie kann es sein, dass Ihre beschwerdebezogene Mitarbeiterin Mag. Ploner gleichzeitig die Bearbeiterin alle Anträge von Mag. Scherer und vom Entzug seiner Bewilligungen ist und dabei ihre eigene Mitverantwortung und alles, was Mag. Scherer zu seinen Stellungnahmen anführt, als „nicht verfahrensgegenständlich“ abtut?
24. Sehen Sie aus den oben angeführten Sachverhalten eine Befangenheit der Referentin Mag. Ploner?
25. Wenn nein, warum nicht?
26. Sehen Sie aus den oben angeführten Sachverhalten eine Befangenheit des Abteilungsleiters Mag. Hirsch?
27. Wenn nein, warum nicht?
28. Haben Sie den gegenständlichen Sachverhalt und die Frage, ob der Entzug der Ausnahmebewilligungen in einer umfassenden und objektiven Gesamtbeurteilung tatsächlich gerechtfertigt und sachlich notwendig ist, von einer anderen als der beschwerdebezogenen, wohl dahingehend zusätzlich befangenen Rechtsabteilung überprüfen lassen?
29. Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
30. Wenn nein, warum nicht?
31. Haben Sie die Rolle, die Ihre Organe inklusive jenen in der Rechtsabteilung selbst zum Zustandekommen des gegenständlichen Gesamtsachverhalts aktiv beigetragen haben und mitzuverantworten haben, überprüfen und entsprechend würdigen lassen?
32. Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
33. Wenn nein, warum nicht?
34. Werden Sie eine solche objektive Überprüfung durch eine unbefangene Dienststelle in Ihrem Ressort in Auftrag geben?
35. Wenn ja, wann und bei wem?
36. Wenn nein, warum nicht?
37. Warum haben Sie auf das dringende Bitt-Schreiben von Mag. Scherer vom 15.11.2010 an Sie nicht selbst geantwortet, sondern die beschwerdebezogene Rechtsabteilung mit der Beantwortung beauftragt, die am 28.12.2010 reagiert hat?
38. Was haben Sie auf die dringenden Bitte von Mag. Scherer (sein Brief an Sie vom 15.11.2010; nachrichtlich HBP und ChGStb) hin unternommen, dass das "Für den Bundesminister" bzw. in Ihrem Namen begangene Unrecht im gemeinsamen Interesse gestoppt und der unangemessene, völlig überzogene Entzugsbescheid Ihrer Rechtsabteilung aufgehoben wird?
39. Warum wurde in Ihrem Auftrag dem Museumsbetreiber mit Schreiben der Rechtsabteilung vom 28.12.2010 mitgeteilt, dass eine Aufhebung des Entzugsbescheids rechtlich unzulässig wäre, obwohl AVG 1991, § 68, Abs. 2 festlegt „Von Amts wegen können Bescheide, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist, sowohl von der Behörde oder vom unabhängigen Verwaltungssenat, die oder der den Bescheid erlassen hat, als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden.“?
40. Wann werden Sie, da eine Aufhebung des Entzugsbescheids rechtlich jederzeit möglich wäre und zumal die Angemessenheit und sachliche Notwendigkeit des Entzugs der gegenständlichen Ausnahmebewilligungen objektiv nicht nachvollziehbar ist, diesen Unrechtserlass endlich aufheben?
41. Warum wurde in Ihrem Auftrag dem Museumsbetreiber mit Schreiben der Rechtsabteilung vom 28.12.2010 mitgeteilt, dass die Entscheidung des VGH über die von Mag. Scherer abzuwarten sein würde, während auf Grund der Schreiben vom 22.12.2010 bzw. 19.01.2011 derselben Rechtsabteilung das HGM den Museumsbetreiber zur unverzüglichen Rückführung der Schauobjekte auf eigene Kosten auffordert?
42. Wer verfolgt hier welche Doppelstrategie – und mit welcher Absicht?
43. Was ist der Inhalt der im HGM-Schreiben vom 21.01.2011 an Mag. Scherer angeführten Schreiben Ihrer Rechtsabteilung vom 22.12.2010 bzw. 19.01.2011?
44. Warum soll Mag. Scherer den Rücktransport des Materials selbst bezahlen, obwohl ihm zuerst von Ihrem Ressort das Material ohne Kostenvorschreibung angeliefert wurde?
45. Ist Ihnen bekannt, dass es sich hier um Museumsobjekte mit einem Gesamtgewicht von 162 Tonnen handelt?
46. Ist Ihnen bekannt, dass für die Umsetzung der in Ihrem Auftrag über das HGM ergangenen Aufforderung an den Leihnehmer Mag Scherer für den Ausbau, die Verladung, den Transport nach Wien, die Entladung und Sanierung dieser Museumsobjekte sowie für die damit entstehende Schuttentsorgung Kosten von EUR 276.591,07 anfallen, die der private Museumsbetreiber Mag. Scherer aus eigener Tasche bezahlen muss?
47. Warum haben Sie in Ihrer Beantwortung der Anfrage des BR Peter Zwanziger am 17.03.2011 in der Fragestunde des Bundesrates, welche Sicherheitsstrategie Sie bei der Zerschlagung des Bunkermuseums in Kärnten verfolgen würden, geantwortet „Ich verfolge überhaupt keine Strategie bei einer Zerschlagung eines Museums des österreichischen Bundesheeres beziehungsweise eines Museums, das ein Bediensteter des österreichischen Bundesheeres sehr offensiv betreibt.“?
48. Wussten/wissen Sie nicht, dass es sich beim „Bunkermuseum Wurzenpass-Kärnten“ um kein Museum des österreichischen Bundesheeres handelt – aber sehr wohl um das einzige Museum Österreichs, dass sich ausschließlich mit einem ganz wesentlichen Teilaspekt der Geschichte des Österreichischen Bundesheeres der II. Republik beschäftigt?
49. Wenn nein, warum nicht – zumal Ihnen dies spätestens seit dem Bittschreiben von Mag. Scherer vom 15.11.2010 bekannt sein musste?
50. Warum haben Sie bei dieser Gelegenheit im Bundesrat den Museumsbetreiber Mag. Scherer als Bediensteten des österreichischen Bundesheeres bezeichnet, obwohl er ein A1/6-Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Ihres Ressorts und damit kein Angehöriger des Bundesheeres ist – und darüber hinaus auf Ihre Bestellung mit 07.07.2008 hin Ihr Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Ihres Ressorts war, weshalb sie diesen Umstand kennen müssten?
51. Ist es zutreffend, dass Sie am europatag2008 bzw. an Teilveranstaltungen in diesem Rahmen am 09.05.2009 in Arnoldstein teilgenommen haben (u.a. Angelobung von Grundwehrdienern)?
52. War/ist Ihnen bekannt, dass es Mag. Scherer war, der diesen europatag2008 mit 15 Teilveranstaltungen an fünf Orten parallel am 09.05.2010 unter tri-nationaler Beteiligung (AUT-SLO-ITA) mit zivilen und militärischen Teilnehmern sowie mehr als 10.000 Besuchern unter beachtlichem Medienecho initiiert und als Gesamtverantwortlicher abgewickelt hat?
53. War/ist Ihnen bekannt, dass eine europatag2008-Teilveranstaltung am 09.05.2009 die feierliche Wiedereröffnung des Bunkermuseums nach umfassenden Um- und Ausbau unter massiver Beteiligung von Kräften Ihres Ressorts war?
54. War/ist Ihnen bekannt, dass bei der feierlichen Wiedereröffnung des Bunkermuseums am 09.05.2009 als europatag2008-Teilveranstaltung nach umfassendem Um- und Ausbau unter massiver Beteiligung von Kräften Ihres Ressorts der von Ihnen abgesetzte Generalstabschef General Mag. Entacher in Ihrer Vertretung die Festrede gehalten hat?
55. War/ist Ihnen bekannt, dass bei der feierlichen Wiedereröffnung des Bunkermuseums am 09.05.2009 als europatag2008-Teilveranstaltung der Bürgermeister der Marktgemeinde Arnoldstein, Erich Kessler (SPÖ), und Landesrat Ing. Reinhard Rohr (SPÖ), Ansprachen voll des Lobes für das Bunkermuseum und für den Projektbetreiber gehalten haben und die Bedeutung dieses herausragenden Museums für die Marktgemeinde Arnoldstein, für das Land Kärnten und weit darüber hinaus herausgestrichen haben?
56. Ist es zutreffend, dass Sie Mag. Scherer als Initiator und Gesamtverantwortlichen bei der Begrüßung zum Hearing vor seiner Bestellung zum Leiter Ihrer Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ausdrücklich zum erfolgreichen europatag2008 gratuliert haben, an dem Sie selbst teilgenommen haben?
57. Steht die Erlassung des Bescheides vom 22.09.2010 (Bescheid BMLVS GZ S90931/40-Recht/2010) in Zusammenhang mit der vom privaten Projektbetreiber und im Zivilberuf beamteten BMLVS-Abteilungsleiter/ÖA Oberst Mag. Andreas Scherer geübten Kritik an der Neuordnung der Kommunikationsagenden im BMLVS?
58. Steht das HGM-Schreiben (Zahl 0217-4305/11 vom 21.01.2011) mit der Aufforderung an Mag. Scherer zum unverzüglichen Rücktransport aller HGM-Leihgaben (demilitarisiertes Kriegsmaterial) im Gesamtgewicht von ca.160 Tonnen zu Gesamtkosten in der Höhe von EUR 276.591,07 in einem Zusammenhang mit der fast zeitgleich erfolgten Absetzung seines ehemaligen Vorgesetzten und Unterstützers des Bunkermuseums, General Mag. Entacher, als Generalstabschef?
59. Welche aktive oder passive Rolle spielt bei der gegenständlichen Causa Ihr Kabinettschef Stefan Kammerhofer?
60. War/ist er mit der Causa inhaltlich beschäftigt?
61. Hat er Maßnahmen in dieser Cause selbst veranlasst oder in Auftrag gegeben?
62. Ist Ihnen bekannt, wie viele Besucher bis dato das Museum besucht haben?
63. Ist Ihnen bekannt, dass die EU, das BKA, das BMUKK, das BMF, das BMLV, das Land Kärnten, die Marktgemeinde Arnoldstein und die Stadt Villach das Bunkermuseum seit 2005 massiv unterstützt haben und eine LEADER-Förderung gewährt wurde?
64. Ist Ihnen bekannt, dass dabei im gemeinsamen Interesse EUR 248.500,00 aus öffentlichen Steuergeldern in dieses herausragende, privat initiierte Museumsprojekt eingebracht wurden?
65. Nehmen Sie in Kauf, dass diese Investitionen samt allen anderen materiellen und ideellen Aufwendungen und Bemühungen mit der Zerstörung des Bunkermuseums vernichtet werden würden?
66. Wenn ja, warum tun Sie das?
67. Wenn nein, was tun Sie dagegen?
68. Ist es von Ihnen und Ihrem Ressort bewusst beabsichtigt, Mag. Scherer als privaten Initiator und Betreiber des Bunkermuseums (der auch Ihr Abteilungsleiter und Mitarbeiter von General Entacher war) mit der Aufbürdung der Zerstörung seines engagierten Museumsprojekts mittels Entzugsbescheid der Bewilligungen aus Ihrem Ressort und mit der Aufforderung zum unverzüglichen Rücktransport aller HGM-Leihgaben (demilitarisiertes Kriegsmaterial) im Gesamtgewicht von ca.160 Tonnen zu Gesamtkosten in der Höhe von EUR 276.591,07 finanziell und ideell zu ruinieren?
69. Wenn ja: warum tun Sie das?
70. Wenn nein, was werden Sie tun, um diesem Missstand aktiv entgegenzuwirken?
71. Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Bunkermuseums als Beitrag zur Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres?
72. Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Bunkermuseums als Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Bundesheeres?
73. Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Bunkermuseums als Beitrag zur wehrpolitischen Informations- und Kommunikationsarbeit des Österreichischen Bundesheeres?
74. Wie beurteilt Ihr Heeresgeschichtliches Museum die Bedeutung des Bunkermuseums?
75. Gibt es Pläne Ihres Ressorts, das von ihrem ehemaligen Leiter Öffentlichkeitsarbeit privat initiierte und mit öffentlicher Unterstützung aufgebaute Bunkermuseum zu übernehmen?
76. Etwa als Außenstelle des HGM?
77. Wenn ja, wann und wie soll das stattfinden?
78. Was würde mit den gegenständlichen Schauobjekten aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass, die das HGM auf Druck Ihrer Rechtsabteilung unverzüglich zurückgefordert hat, nach der Rückführung in das Arsenal oder sonst wohin tatsächlich passieren?
79. Brauchen Sie die gegenständlichen Schauobjekte aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass?
80. Braucht das Verteidigungsministerium die gegenständlichen Schauobjekte aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass?
81. Braucht das Bundesheer die gegenständlichen Schauobjekte aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass?
82. Braucht das Heeresgeschichtliche Museum die gegenständlichen Schauobjekte aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass tatsächlich zurück – und was macht es wann damit?
83. Braucht irgendeine Dienststelle oder sonst irgendjemand die gegenständlichen Schauobjekte aus dem Bunkermuseum am Wurzenpass?
84. Ist Ihnen bekannt, dass die zuständige zivile Waffenbehörde nach Kenntnisnahme eines Vorgangs innerhalb Ihres Ressorts tätig wurde, Mag. Scherer um Stellungnahme ersuchte und nach Vorliegen der Fakten keinerlei Grund sah, ihm seine Waffenbesitzkarte zu entziehen, weil do. keine Zweifel an seiner Verlässlichkeit gemäß Waffengesetz bestehen?
85. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die zuständige zivile Waffenbehörde nach Kenntnisnahme derselben Vorgänge und Beurteilungen innerhalb Ihres Ressorts aufgrund der Zuverlässigkeitsbestimmungen des selben Waffengesetzes wie sie Ihr Ressort beim Entzugsverfahren der Ausnahmebewilligungen anwendet, dennoch keine Veranlassung sah und sieht, dem Museumsbetreiber seine Waffenbesitzkarte zu entziehen und er damit weiterhin zwar sehr wohl zwei Handfeuerwaffen besitzen darf, während Ihr Ressort ihm aus nicht nachvollziehbarer Gesamtbeurteilung die Bewilligung zum Besitz von überwiegend tonnenschweren, funktions- und schießunfähig gemachten, demilitarisierten Schauobjekten entzogen hat und bis dato weiter vorenthält und darüber hinaus genau deswegen den Rücktransport von 162 Tonnen Material zu Kosten von EUR 276.591,07 zu seinen Lasten fordert?
86. Welche Maßnahmen werden getroffen, um das Bunkermuseum als ein einzigartiges Stück österreichischer Geschichte in der jetzigen Form als „zeithistorisches Dokument“ zu erhalten?