805/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend den Rechnungshofbericht Bund 2009/1

 

 

 

Im Rechnungshofbericht Bund 2009/1 hob der Rechnungshof bezüglich der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Österreich – Ungarn; Teilnahme an einer Prüfung des Europäischen Rechnungshofes zur Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2006 folgende Empfehlungen hervor:

 

(1) Bei der Abwicklung von Förderprogrammen der EU sollte die Wirksamkeit der vorgesehenen Verwaltungs– und Kontrollsysteme sichergestellt werden, um die im Fall von nachträglich festgestellten Mängeln vorgesehenen finanziellen Sanktionen  zu vermeiden.

Weiters wären Maßnahmen zu setzen, damit die von der EU bzw. durch Kofinanzierung der öffentlichen Hand bereitgestellten Mittel sowohl wirtschaftlich und  zweckmäßig als auch nachhaltig eingesetzt werden. (TZ 6, 12)

(2) Beim Auftreten von Problemen im Rahmen der Projektabwicklung wären umgehend personelle und organisatorische Maßnahmen zu setzen; insbesondere sollte die Kontrolle verstärkt werden, z.B. durch die Beiziehung der Internen Revision  des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien. (TZ 12)

(3) Die Verwaltungs– und Kontrollsysteme wären so zu gestalten, dass die laufende  Überprüfung der Recht– und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben von vornherein gewährleistet ist und nachträgliche finanzielle Sanktionen nicht erforderlich werden. Die Ausgabenbescheinigungen sollten jedenfalls auf ordnungsgemäß überprüften Daten beruhen. (TZ 14, 17)

(4) Es sollten von Beginn an nur nachgewiesene zuschussfähige Kosten anerkannt werden. Die Prüfung der Recht– und Ordnungsmäßigkeit der kofinanzierten Projekte sollte nicht erst anlässlich der Endabrechnung gewissenhaft durchgeführt werden. (TZ 15)

(5) Auf die Zuschussfähigkeit von Ausgaben wäre sorgfältiger zu achten, um  nachträgliche finanzielle Korrekturen zu vermeiden. (TZ 16)

(6) Die unterschiedlichen Aufgaben der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle sollten personell und organisatorisch klar voneinander getrennt werden, um den unterschiedlichen Interessen besser Rechnung tragen zu können. (TZ 9)

(7) Erkannte Mängel sollten unverzüglich und mit dem gebotenen Nachdruck behoben werden, um die Zuverlässigkeit der Ausgabenbescheinigungen zu gewährleisten. Die der Europäischen Kommission gemeldeten Ausgaben sollten frei  von Fehlern und Unregelmäßigkeiten sein sowie auf ordnungsgemäßen Daten  beruhen, auch wenn es sich um Zwischenzahlungen handelt. (TZ 9)

(8) Bedingt durch diverse Änderungen bei der Umsetzung der Prüfvorgaben für die Programmperiode 2007 bis 2013 wäre auf eine entsprechende personelle Ausstattung der Abteilung IV/3 des BKA zu achten. (TZ 10)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Wurde bei der Abwicklung von Förderprogrammen der EU die Wirksamkeit der vorgesehenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sichergestellt?

 

2. Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass nachträglich keine Mängel festgestellt werden, und es zu keinen finanziellen Sanktionen kommt?

 

3. Welche finanziellen Sanktionen wären im Falle nachträglich festgestellter Mängel vorgesehen?

 

4. Wenn keine vorgesehen sind, warum nicht?

 

5. Wurden Maßnahmen gesetzt, um die von der EU bzw. durch Kofinanzierung der öffentlichen Hand bereitgestellten Mittel sowohl wirtschaftlich und zweckmäßig als auch nachhaltig einzusetzen?

 

6. Wenn ja, welche?

 

7. Wenn nein, warum nicht?

 

8. Traten Probleme im Rahmen der Projektabwicklung auf?

 

9. Wenn ja, welche?

 

10. Sind für den Fall, dass Probleme im Rahmen der Projektabwicklung auftreten personelle und organisatorische Maßnahmen vorgesehen?

 

11. Wenn ja, welche?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wurde die Kontrolle verstärkt?

 

14. Wenn nein, warum nicht?

 

15. Wurden die Verwaltungs- und Kontrollsysteme so gestaltet, dass die laufende Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben von vornherein gewährleistet ist?

 

16. Wenn ja, wird die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben laufend überprüft?

 

17. Durch wen?

 

18. Wenn nein, warum nicht?

 

19. Beruhen die Ausgabenbescheinigungen auf ordnungsgemäß überprüften Daten?

 

20. Wenn nein, warum nicht?