8051/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend bisher unterbliebene Einvernahme des Dr. Johann Rzeszut u.a. in der "Causa Kampusch"

In Ihrer Anfragebeantwortung zur GZ XXIV.GP.-NR 6411/AB ( BMJ - Pr 7000/0286-Pr 1/2010) haben Sie am 29. November 2010 bereits mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck derzeit eine umfassende Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit in der "Causa Kampusch" vornehme.

Wie die Unterzeichner dieser Anfrage aus verlässlicher Quelle wissen, wurden bisher die beiden Mitglieder der früher bestehenden Evaluierungskommission Dr. Johann Rzeszut, ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes, und Dr. Ludwig Adamovich, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, noch nicht einmal zur Akkordierung eines Einvernahmetermines kontaktiert, geschweige denn zum Gegenstand einvernommen. Statt dessen wird in der Ausgabe des "Kurier" vom 24. März 2011, Seite 19, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Dr. Werner Pleischl, der schon früher mit dem "Fall Kampusch" befasst war, mit der Aussage zitiert, dass Dr. Rzeszut lediglich Theorien entwickelt habe, die sich auf seine individuellen Vermutungen stützen würden, und er habe kein "aussagekräftiges Material" zur Verfügung gestellt. Abgesehen davon, dass es sich bei dem von Dr. Rzeszut auch in seinem Bericht an das Parlament referierten Aktenmaterial um offizielle Aktenstücke handelt, die Herrn Dr. Pleischl bekannt sein müssten, lässt die Aussage des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein weiteres Mal auf die seit Jahren erkennbare Unlust hoher Vertreter der Strafrechtspflege schließen, im "Fall Kampusch" tatsächlich substantiell tätig zu sein.


Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu klären, warum die beiden oben genannten Spitzenjuristen als ehemalige Mitglieder der Evaluierungskommission von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bisher nicht einvernommen wurden, obwohl der Fall bereits seit November des Vorjahres bei der dortigen Staatsanwaltschaft liegt.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                Warum wurden die ehemaligen Mitglieder der Evaluierungskommission Dr. Rzeszut und Dr. Adamovich von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bisher noch nicht zur "Causa Kampusch" befragt?

2.                Wann werden die beiden genannten Spitzenjuristen voraussichtlich einvernommen werden?

3.                Wie gedenken Sie sicher zu stellen, dass die Organe der Strafrechtspflege endlich mit dem gehörigen Interesse und Engagement den "Fall Kampusch" widerspruchsfrei aufklären?