8068/J XXIV. GP
Eingelangt am
28.03.2011
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen Dipl.lng. Josef Pröll
betreffend
Finanzsituation des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
In der Sitzung des Familienausschusses am 24.März 2011, wurde im Beisein von Familienstaatssekretärin Mag. Verena Remler auch die Entwicklung des FLAF diskutiert. Die Frage, ob auch Arbeitgeber Schulden gegenüber dem FLAF haben, wurde mit dem Hinweis der Frau Staatssekretärin, dass dies nur das BMF beantworten kann, beantwortet.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Gibt es Schulden von Teilen der Wirtschaft gegenüber dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und wenn ja, wie hoch lag der Schuldenstand 2008, 2009, 2010 jeweils zum 31.12 des Jahres?
2. Mussten in den Jahren 2008, 2009, 2010 Ausstände als uneinbringlich abgeschrieben werden?
3. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um einerseits den Schuldenstand zu verringern und andererseits um Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit zu minimieren?
4. Wie hoch sind derzeit die Verzugszinsen (Strafen) bei verspäteter Abfuhr der Beiträge zum FLAF?
5. Wie hoch war das Defizit im FLAF mit 31.12.2010?
6. Welche Maßnahmen planen sie um die finanzielle Situation des FLAF zu verbessern?
7. Denken sie an eine Änderung der Finanzierungsbasis des FLAF und wenn ja an welche?