8069/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Airpower 2011
Seit Monaten werden verstärkt die Finanzprobleme des österreichischen Bundesheeres von Politikern und Militärs beklagt. Einer der Gründe für die Finanzmisere liegt in den extrem gestiegenen Kosten für die Luftraumüberwachung. Umso erstaunlicher ist, dass gerade dieser Truppenteil Geld für Tätigkeiten hat, bei denen nicht klar ist, ob es sich um Werbemaßnahmen, Tourismusförderung oder die Legitimation der eigenen Existenzberechtigung handelt.
Die Gesamtkosten der Airpower 2011 werden in einem Antrag der steirischen Landesregierung mit € 3,3 Mio beziffert. Das Land Steiermark steuert € 800.000 zur Veranstaltung bei, der Beitrag von Red Bull („Sponsor“) ist mit € 905.000 gedeckelt. Sowohl Land Steiermark als auch Red Bull übernehmen keinerlei Ausfallshaftung. Das heißt, das volle unternehmerische Risiko liegt beim österreichischen Bundesheer.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welchen Sinn verfolgt die Veranstaltung „AIRPOWER11“?
2. Mit welcher der Aufgaben des Bundesheeres wird die Teilnahme an dieser Veranstaltung begründet (Militärische Landesverteidigung, Schutz von Einwohnern und Einrichtungen, Hilfe bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen, Hilfe im Ausland)?
3. In der Vereinbarung zwischen BMLVS, Land Stmk und Red Bull steht unter Punkt 3: „Das BMLVS wird im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung im Sinne des Art. 79 Abs. 1 B-VG (militärische Landesverteidigung) die AIRPOWER11 durchführen (steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art) und dabei für die Organisation und für die Durchführung der AIRPOWER11, insbesondere für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich sein.“
4. Mit welchem Betrag beteiligt sich das BMLV direkt an dieser Veranstaltung?
5. Welche Sachleistungen werden vom Bundesheer zur Verfügung gestellt, insbesonders:
6. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Kooperation mit Red Bull bei der Airpower 2011?
7. Welchen Nutzen zieht das Bundesheer aus dieser Kooperation?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Logo der Airpower 2011 geschaffen, das eine Vereinigung des Hoheitsabzeichens des Bundesheeres mit dem Firmenlogo von Red Bull darstellt, und wer zeichnet dafür verantwortlich ?