810/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Königshofer, Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Rückübernahmeabkommen
Einer Anfragebeantwortung war die Stellungnahme der Bundesministerin Plassnik zur Rückübernahme von marokkanischen Bürgern zu entnehmen:
„Ich habe veranlasst, dass der Botschafter von Marokko im April 2007 ins Außenministerium zitiert wurde. Dem marokkanischen Botschafter wurde vom Leiter der Rechts- und Konsularsektion meines Ressorts sowie vom Leiter der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Inneres ein Memorandum übergeben, in dem die Verbesserung bzw. Beschleunigung der Ausstellung von Heimreisezertifikaten für rückzuübernehmende marokkanische Staatsangehörige gefordert wurde.
Zugleich wurde der Österreichische Botschafter in Rabat angewiesen, bei den zuständigen marokkanischen Stellen in diesem Sinne zu intervenieren. Der österreichische Botschafter sprach beim Generalsekretär, beim Generaldirektor für bilaterale Beziehungen und beim Leiter der Konsularsektion im marokkanischen Außenministerium vor. Alle Gesprächspartner bekundeten die Bereitschaft Marokkos, offene Fragen so rasch wie möglich zu lösen. Nachdem jedoch keine wesentliche Besserung bei der Lösung der Fragen zu verzeichnen war, wurde die Österreichische Botschaft Rabat - zuletzt im März 2008 - angewiesen, die Angelegenheit bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegenüber den marokkanischen Behörden aktiv vorzubringen.
Im Verhältnis Österreichs zu den afrikanischen Staaten besteht ein Abkommen zur
Rückübernahme von Personen derzeit nur mit Tunesien. Mit Nigeria sind Verhandlungen im Gange, vorgesehen sind Verhandlungen auch mit Gambia.
Mit Marokko besteht kein bilaterales Rückübernahmeabkommen. Da der Rat der EU bereits ein Mandat zu Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko erteilt hat, sind parallele Verhandlungen zu einem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Österreich und Marokko nicht mehr möglich. Die Europäische Union hat bisher mit keinem afrikanischen Staat ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Abgesehen von Marokko besteht auch kein Verhandlungsmandat mit einem anderen afrikanischen Staat. Die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Marokko über ein Rückübernahmeabkommen laufen seit fünf Jahren. In den bisher 12 stattgefundenen Verhandlungsrunden konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden.(…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage: