8107/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Erste Praxiserfahrungen mit verblisterten Medikamenten

 

Ärztesprecher Gerd Wiegele übt in einem Online-Artiklel der Kleinen Zeitung vom 16.03.2011 Kritik an "verblisterten" Medikamenten, die in Seniorenheimen verabreicht werden. Für ihn ist die Verblisterungsgebühr eine "zweite Rezeptgebühr durch Hintertüre."

 

Grund für die Einführung der Verblisterung war das Ziel, dass Betreiber von Seniorenheimen Einsparungen erzielen können, da niemand mehr im Haus die Tabletten aus den Großpackungen in die Dosierungsschalen abzählen muss.

Anders die Meinung der Ärzte. Gerd Wiegele, Kurienobmann der niedergelassenen Mediziner in der Ärztekammer erklärt dazu: "Das Verblistern macht ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Patienten unmöglich, weil die Medikation für eine ganze Woche vorabgepackt wird." Wenn der Zustand des Patienten eine Veränderung der Dosierung erfordert, sei eine solche gar nicht möglich, weil im Schwesternzimmer keine Großpackungen mehr vorrätig sind. Was den Ärztesprecher besonders aufregt, ist die Bezahlung dieser neuen "Dienstleistung": "Für das portionsweise Abpacken der Tabletten verlangen die Pharmaunternehmen sechs Euro pro Person“. Diese Summe werde den Patienten dabei vom Taschengeld abgezogen.

 

In der Verordnung des Gesundheitsministeriums wiederum ist angemerkt, dass die Verblisterung nur dann erfolgen darf, wenn die betroffenen Patienten ausdrücklich zustimmen. Ist ein Patient dazu nicht mehr in der Lage, muss für ihn der Hausarzt "Ja" sagen.Diese unabdingbare Voraussetzung wird laut Wiegele allerdings nur in den wenigsten Fällen eingehalten und er sieht in der Verblisterungsgebühr eine "zweite Rezeptgebühr durch die Hintertüre".

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.                  Ist für Medikamente vor der Verblisterung von den PatientInnen eine Rezeptgebühr zu bezahlen?


2.                  Ist von den PatientInnen für die verblisterte Packung eine Gebühr zu bezahlen, wenn ja,

 

a.      in welchen Abständen bzw. für wie viele Stück?

b.      wie hoch ist der Preis?

c.       in welcher Art und Weise wird bezahlt?

 

3.                  Werden Rezeptgebühr und Verblisterungsgebühr in irgendeiner Art und Weise gegeneinander aufgerechnet?

 

4.                  Werden PatientInnen über ihre anfallenden Gesamtkosten informiert, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?

 

5.                  Muss eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten der PatientInnen erfolgen, wenn sie einer Verblisterung ihrer Medikamente zustimmen, wenn ja, wie sieht diese aus und wo wird diese aufbewahrt, wenn nein, warum nicht?

 

6.                  Wie werden tageweise geänderte Medikationen in der Praxis gehandhabt?

 

7.                  Wer haftet bei verblisterten Medikamenten im Falle einer Fehlmedikation?