8129/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entwicklung des Verkehrsabsetzbetrages

 

 

Der Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € im Jahr steht allen Arbeitnehmern zu. Er soll die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit decken. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch bei der Lohn-/Gehaltsberechnung berücksichtigt. Der Verkehrsabsetzbetrag entfällt auch dann nicht, wenn das kleine oder große Pendlerpauschale in Anspruch genommen wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann und in welcher Höhe wurde der Verkehrsabsetzbetrag in Österreich eingeführt?

 

2.    Aus welchen Gründen hat man sich bei Einführung des Verkehrsabsetzbetrages für diese Höhe entschieden?

 

3.    Wie hoch ist der Verkehrsabsetzbetrag derzeit?

 

4.    Wie wird die aktuelle Höhe des Verkehrsabsetzbetrages begründet?

 

5.    Wie hoch war die allgemeine Preissteigerung von dem Zeitpunkt der Einführung des Verkehrsabsetzbetrages bis heute?

 

6.    Inwieweit sind Änderungen in Bezug auf den Verkehrsabsetzbetrag, insbesondere eine Änderung in der Höhe, geplant?

 

7.    Halten Sie die derzeitige Höhe des Verkehrsabsetzbetrages für angemessen und wenn ja, warum?