8154/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfolgungshandlungen gegen Abgeordnete

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Genossinnen und Genossen haben diese Anfrage bereits am 10. September 2009 an die Frau Bundesministerin für Inneres gerichtet. In ihrer Anfragebeantwortung führte sie aus:

Zu den Fragen 1 und 2:

Weitere Ermittlungshandlungen gegen Personen, die Abgeordnete sind oder waren, wurden Auftrags der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Die Beantwortung zu diesen Fällen liegt nicht in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Aus Eigenem wurden keine der angeführten Maßnahmen gegen den angeführten

Personenkreis durchgeführt. Betreffend Maßnahmen, die einem Richtervorbehalt (ab

1.1.2008 Vorbehalt einer Staatsanwaltschaftlichen Anordnung mit richterlicher Bewilligung) unterliegen, fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Um eine aktuelle Darstellung zu erhalten, wurde an die Frau Bundesministerin für Inneres eine gleichlautende zeitgleich ergänzende Anfrage für den Zeitraum ab 1.9.2009       eingebracht. Um inhaltlich ergänzend (siehe AB der Frau Bundesministerin für Inneres) eine vollständige Antwort zu erhalten, ist es notwendig, diese Anfrage auch an die Frau Bundesministerin für Justiz für den Zeitraum Beginn 2005 bis heute einzubringen.

 

Aus diesem Anlass richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                             Wurden gegen Abgeordnete des Nationalrates, des Bundesrates oder der Landtage seit dem Beginn 2005 polizeiliche Ermittlungshandlungen gesetzt? Wenn ja, wann, gegen welche Abgeordnete, welche konkreten Ermittlungshandlungen und welche Behörde hat diese Ermittlungen durchgeführt?

2.              Wurden gegen Abgeordnete des Nationalrates, des Bundesrates oder der Landtage seit dem Beginn 2005 polizeiliche Ermittlungshandlungen im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft gesetzt?

Wenn ja, wann, gegen welche Abgeordnete, welche konkreten Ermittlungshandlungen und welche Behörde hat diese Ermittlungen durchgeführt?

3.       Wurden durch Ihre Behörden seit Beginn 2005 Standort- oder Verbindungsdaten über gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Auftrag oder ohne derartigen Auftrag von Abgeordneten (im Sinne der Frage 1) ermittelt, gleichgültig, ob diese als Beschuldigte oder Zeugen bzw. als Unbeteiligte bei den Ermittlungen eingestuft wurden?

Wenn ja, wann und gegen welche Abgeordnete?


4.      Kam es über einen Auftrag der Staatsanwaltschaften oder eines Gerichtes oder ohne einen solchen Auftrag seit Beginn 2005 zu optischen oder akustischen Überwachung von Abgeordneten (im Sinne der Frage1) gleichgültig, ob diese als Beschuldigte oder Zeugen bzw. als Unbeteiligte bei den Ermittlungen eingestuft wurden, durch Ihre Behörden?
Wenn ja, wann und gegen welche Abgeordnete?

5.      Wurden durch Ihre Behörden Standortbestimmungen und Abfragen von IP- Adressen gegenüber Abgeordnete (im Sinne der Frage 1) durchgeführt? Wenn ja, wann und gegen welche Abgeordnete?