8172/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Huber, Dolinschek
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Der Wert des Konsumentenschutzes Ihres Ressorts – erhöhte Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel aus Japan
Nach den Ereignissen rund um den Atomreaktor in Fukushima wurden still und heimlich, hinter dem Rücken der europäischen Bevölkerung, Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan erlassen.
Genauso heimlich wie in Gesamteuropa wurden auch in Österreich die geltenden Grenzwerte mit der Begründung es wären „Notgrenzwerte“ erforderlich, für radioaktiv belastete Lebensmitteln aus Japan erhöht.
Diese Regelung zum Erlass von Notgrenzwerten ist jedoch ausschließlich für Störfälle innerhalb der EU vorgesehen und hat mit Japan absolut nichts zu tun. Aus diesem Grund ist diese Regelung von Ihrer Entstehung in der EU bis zu ihrer Umsetzung in Österreich absolut hinterfragenswürdig und lässt höchste Zweifel an der Integrität aller eingebundenen politisch Verantwortlichen aufkommen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende
ANFRAGE
1. Welchen Sinn haben Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel Ihrer Meinung als Konsumentenschutzminister nach generell bzw. warum gibt es solche Grenzwerte?
2. Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte eingehalten werden müssen, wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte beliebig verändert werden können, wenn ja warum?
4. Sollen sich Grenzwerte generell an medizinischen Notwendigkeiten oder an den Interessen von Wirtschaft und Handel orientieren?
5. Wie definieren Sie Ihrer Rolle als Konsumentenschutzminister im Hinblick auf verstrahlte Lebensmittel und die aktuellen Ereignisse in Japan?
6. Wie lauteten die österreichischen Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel bis zum 1. März 2011? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
7. Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
8. Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel aus Japan die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
9. Wie rechtfertigen Sie die stattgefundene Erhöhung der Grenzwerte vor der österreichischen Bevölkerung, insbesondere Eltern und Kindern?
10. Werden Sie Maßnahmen setzten die diese Erhöhung zurücknehmen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
11. Ist Ihnen bekannt, dass Sie aufgrund der Situation in Japan auch eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte anordnen bzw. gegenüber Ihren Ministerkollegen urgieren können, wenn ja, haben sie vor eine Verschärfung der Grenzwerte zu urgieren, wenn nein, warum nicht?
12. Womit begründen Sie, dass für Lebensmittel aus einem Land am „anderen Ende der Welt“ Ausnahmeregelungen geschaffen werden müssen, anstatt keine Lebensmittel mehr zu importieren?
13. Ist aus Ihrer Sicht als Konsumentenschutzminister im Fall von Japan die österreichische Bevölkerung direkt betroffen, so dass der Nicht-Import von Lebensmitteln mit einer erhöhten Belastung aus Japan die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung in Frage stellt? Wenn ja, warum?
14. Wie können Sie Ihrer Vorgangsweise rechtfertigen, wenn Sie doch in Ihrer Funktion als Konsumentenschutzminister das höchstmögliche Maß an Konsumentenschutz für die Bevölkerung sicherstellen sollen?
15. Übernehmen Sie in Ihrem Ressort sämtliche Verordnungen der EU unhinterfragt und ohne Berücksichtigung der Meinung der österreichischen Bevölkerung in die österreichische Gesetzgebung, wenn ja, warum?
16. Waren Sie in die Entscheidung höhere Grenzwerte für japanische Lebens- und Futtermittel zuzulassen eingebunden, wenn ja wie lautet Ihrer Stellungnahme und wurde diese von Ihnen persönlich unterzeichnet, wenn nein, warum nicht?