8173/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Huber

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  

betreffend Der Wert der Landwirtschaft Ihres Ressorts – erhöhte Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel aus Japan

 

Nach den Ereignissen rund um den Atomreaktor in Fukushima wurden still und heimlich, hinter dem Rücken der europäischen Bevölkerung, Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan erlassen.

Genauso heimlich wie in Gesamteuropa wurden auch in Österreich die geltenden Grenzwerte mit der Begründung es wären „Notgrenzwerte“ erforderlich, für radioaktiv belastete Lebensmitteln aus Japan erhöht.

Diese Regelung zum Erlass von Notgrenzwerten ist jedoch ausschließlich für Störfälle innerhalb der EU vorgesehen und hat mit Japan absolut nichts zu tun. Aus diesem Grund ist diese Regelung von Ihrer Entstehung in der EU bis zu ihrer Umsetzung in Österreich absolut hinterfragenswürdig und lässt höchste Zweifel an der Integrität aller eingebundenen politisch Verantwortlichen aufkommen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  nachfolgende

 

ANFRAGE

 

1.      Welchen Sinn haben Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel Ihrer Meinung als Landwirtschaftsminister nach generell bzw. warum gibt es solche Grenzwerte? 

 

2.      Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte eingehalten werden müssen, wenn nein, warum nicht?

 

3.      Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte beliebig verändert werden können, wenn ja warum?

 

4.      Sollen sich Grenzwerte generell an medizinischen Notwendigkeiten oder an den Interessen von Wirtschaft und Handel orientieren?

 

5.      Wie definieren Sie Ihrer Rolle als Landwirtschaftsminister im Hinblick auf verstrahlte Futtermittel und die aktuellen Ereignisse in Japan?

 

6.      Wie lauteten die österreichischen Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel bis zum 1. März 2011? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

 

7.      Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)  

 

8.      Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Futtermittel aus Japan die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

 

9.      Wie rechtfertigen Sie die stattgefundene Erhöhung der Grenzwerte vor der österreichischen Bevölkerung?

 

10.  Werden Sie diese Erhöhung zurücknehmen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?

 

11.  Ist Ihnen bekannt, dass Sie aufgrund der Situation in Japan auch eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte anordnen bzw. gegenüber Ihren Ministerkollegen urgieren können, wenn ja, wenn ja, haben sie vor eine Verschärfung der Grenzwerte anzuordnen, wenn nein, warum nicht?

 

12.  Womit begründen Sie, dass für Futtermittel aus einem Land am „anderen Ende der Welt“ Ausnahmeregelungen geschaffen werden müssen, anstatt keine Futtermittel mehr zu importieren?

 

13.  Ist aus Ihrer Sicht als Landwirtschaftsminister im Fall von Japan die österreichische Bevölkerung direkt betroffen, so dass der Nicht-Import von Lebensmitteln mit einer erhöhten Belastung aus Japan die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung in Frage stellt? Wenn ja, warum?

 

14.  Wie können Sie Ihrer Vorgangsweise rechtfertigen, wenn Sie doch in Ihrer Funktion als Landwirtschaftsminister das höchstmögliche Maß an Sicherheit für die Lebensmittelkette sicherstellen sollen?

 

15.  Übernehmen Sie sämtliche Verordnungen der EU unhinterfragt und ohne Berücksichtigung der Meinung der österreichischen Bevölkerung in die österreichische Gesetzgebung, wenn ja, warum?

 

16.  Lesen Sie oder MitarbeiterInnen Ihres Ressorts Verordnungen der EU wenn sie erlassen werden, wenn ja,

a.      wie lautete im konkreten Fall, mit Namen der zuständigen Fachexperten Ihres Hauses, die Approbationskette für die EU-Verordnung zur Erhöhung der Grenzwerte für Japanische Futtermittel?

b.      welche Expertise haben die mit der Umsetzung dieses Aktes befassten MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, Studien und Zusatzausbildungen mit eingeschlossen?

 

17.  Wurden für den Akt betreffend „Erhöhung der Grenzwerte für Japanische Futtermittel“ alle Dienstwege eingehalten, wenn nein warum nicht?

 

18.  Haben Sie in Ihrer Funktion als Minister den Akt selbst unterzeichnet bzw. im ELAK freigegeben, wenn ja wann?