8174/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Der Wert der Gesundheit Ihres Ressorts – erhöhte Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel aus Japan
Nach den Ereignissen rund um den Atomreaktor in Fukushima wurden still und heimlich, hinter dem Rücken der europäischen Bevölkerung, Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan erlassen.
Genauso heimlich wie in Gesamteuropa wurden auch in Österreich die geltenden Grenzwerte mit der Begründung es wären „Notgrenzwerte“ erforderlich, für radioaktiv belastete Lebensmitteln aus Japan erhöht.
Diese Regelung zum Erlass von Notgrenzwerten ist jedoch ausschließlich für Störfälle innerhalb der EU vorgesehen und hat mit Japan absolut nichts zu tun. Aus diesem Grund ist diese Regelung von Ihrer Entstehung in der EU bis zu ihrer Umsetzung in Österreich absolut hinterfragenswürdig und lässt höchste Zweifel an der Integrität aller eingebundenen politisch Verantwortlichen aufkommen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachfolgende
ANFRAGE
1. Welchen Sinn haben Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel Ihrer Meinung als Gesundheitsminister nach generell bzw. warum gibt es solche Grenzwerte?
2. Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte eingehalten werden müssen, wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie der Meinung, dass Grenzwerte beliebig verändert werden können, wenn ja warum?
4. Sollen sich Grenzwerte generell an medizinischen Notwendigkeiten oder an den Interessen von Wirtschaft und Handel orientieren?
5. Wie definieren Sie Ihrer Rolle als Gesundheitsminister im Hinblick auf verstrahlte Lebensmittel und die aktuellen Ereignisse in Japan?
6. Wie lauteten die österreichischen Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel bis zum 1. März 2011? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
7. Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
8. Wie lauten die Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel aus Japan die seit dem 30. März 2011 in Österreich Geltung haben? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung, insbesondere auch Details für Kindernahrung)
9. Wie rechtfertigen Sie die stattgefundene Erhöhung der Grenzwerte vor der österreichischen Bevölkerung, insbesondere Eltern und Kindern?
10. Werden Sie diese Erhöhung zurücknehmen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
11. Ist Ihnen bekannt, dass Sie aufgrund der Situation in Japan auch eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte anordnen bzw. gegenüber Ihren Ministerkollegen urgieren können, wenn ja, haben sie vor eine Verschärfung der Grenzwerte anzuordnen, wenn nein, warum nicht?
12. Womit begründen Sie, dass für Lebensmittel aus einem Land am „anderen Ende der Welt“ Ausnahmeregelungen geschaffen werden müssen, anstatt keine Lebensmittel mehr zu importieren?
13. Ist aus Ihrer Sicht als Gesundheitsminister im Fall von Japan die österreichische Bevölkerung direkt betroffen, so dass der Nicht-Import von Lebensmitteln mit einer erhöhten Belastung aus Japan die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung in Frage stellt? Wenn ja, warum?
14. Wie können Sie Ihrer Vorgangsweise rechtfertigen, wenn Sie doch in Ihrer Funktion als Gesundheitsminister das höchstmögliche Maß an Gesundheitsschutz für die Bevölkerung sicherstellen sollen?
15. Übernehmen Sie sämtliche Verordnungen der EU unhinterfragt und ohne Berücksichtigung der Meinung der österreichischen Bevölkerung in die österreichische Gesetzgebung, wenn ja, warum?
16. Lesen Sie oder MitarbeiterInnen Ihres Ressorts Verordnungen der EU wenn sie erlassen werden, wenn ja,
a. wie lautete im konkreten Fall, mit Namen der zuständigen Fachexperten Ihres Hauses, die Approbationskette für die EU-Verordnung zur Erhöhung der Grenzwerte für Japanische Lebens- und Futtermittel?
b. welche Expertise haben die mit der Umsetzung dieses Aktes befassten MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, Studien und Zusatzausbildungen mit eingeschlossen?
17. Wurden für den Akt betreffend die zur Erhöhung der Grenzwerte für Japanische Lebens- und Futtermittel alle Dienstwege eingehalten, wenn nein warum nicht?
18. Haben Sie in Ihrer Funktion als Minister den Akt selbst unterzeichnet bzw. im ELAK freigegeben, wenn ja wann?