8179/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kurt Gassner und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umgang der Justiz mit rechtsextremen Vorfällen in Oberösterreich

Am 21.2.2011 kritisierte das Mauthausen Komitee Österreich zum wiederholten Male in einer
Presseaussendung an:
In den Strafverfahren gegen die Aktivisten der Nationalen Volkspartei“
(NVP) und der Welser B
ürgerliste Die Bunten“ geht seit 18 Monaten nichts weiter.“ (Presseinfo
Mauthausen Komitee
Österreich 21.2.2011)

Tatsächlich zeigen die Anfragebeantwortungen 6269/AB, 6350/AB und 6351/AB des BMJ, dass
die Anzeige des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung gegen fünf Kandidaten der
NVP und die Anzeige der Stadtwahlbeh
örde Wels gegen die Wählergruppe Die Bunten“ am
21.8.2009 bei der Staatsanwaltschaft Linz bzw. bei der Staatanwaltschaft Wels eingegangen
sind.

Seit 19 Monaten wurden von Seiten der beiden Staatsanwaltschaften trotz schwerwiegendem
Beweismaterial wie Fotos mit Hitlergruß, Nazi-T-Shirts und einem Parteiprogramm, welches
teilsweise w
örtlich aus einem SS-Text übernommen worden ist, wenig bis keine konkreten
Verfolgungshandlungen gesetzt. Aus Anfragebeantwortungen des BMJ geht hervor,

      dass im Fall der Strafanzeige gegen Mitglieder der NVP nach Durchsuchungen Ende Juni
2010 die Auswertung der elektronischer Datenträger durch die IT-Gruppe des
Landeskriminalamtes f
ür OÖ voraussichtlich fünf Monate in Anspruch nehmen wird“
(6269/AB) und daher der Abschlussbericht mit Ende 2010 an die Staatsanwaltschaft Linz
übergeben worden sein müsste.

      dass im Fall der Strafanzeige gegen die Welser Bürgerliste Die Bunten“ ein erster
polizeilicher Zwischenbericht am 10.9.2009 und der
Abschlussbericht des
Ober
österreichischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
am 22.9.2010“ bei der Staatanwaltschaft Wels eingegangen sind. (6351/AB)

Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Linz seit nunmehr drei Monaten und die
Staatanwaltschaft Wels seit nunmehr sechs Monaten im Besitz der Abschlussberichte sind.
Angesichts dieser erneuten langen Zeitspanne wird - seitens der Katholischen Aktion, der
Evangelischen Kirche, des
ÖGB, der Israelitischen Kultusgemeinde u.v.m. - massiv kritisiert,
dass bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen wurden.


Die Verschleppung solcher Prozesse könnte mit ein Grund für weitere neonazistische Umtriebe
in Ober
österreich sein. So wurde im März 2011 bekannt, dass nach der Schließung des Objekt
21“ in Desselbrunn, die Gr
ünen Strafanzeige gegen den Versandhandel Nordic Squad (NS) bei
der Staatsanwaltschaft Wels gestellt haben. Eine an die Reichsflagge angelehnte Fahne, die Tyr-
Rune und das Markenzeichen NS bzw.
die Identität der Internetseite mit der Homepage des
verbotenen Vereins“ (
„Österreich“, 16.2.2011) lassen darauf schließen, dass frühere Objekt 21“-
Aktivisten weiterhin aktiv t
ätig sind.

 

Um eine Überblick über den Stand der Verfahren zu erhalten, richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz daher nachstehende

ANFRAGE:

1.      Wann wurde der Ablschussbericht an die Staatsanwaltschaft Linz im Fall NVP an die
Staatsanwaltschaft Linz übermittelt?

2.      Wie erklären Sie sich den Umstand, dass nach 19 Monaten und weitgehend geklärter
Sachlage noch nicht
über die Anklage nach dem Verbotsgesetz gegen Mitglieder der
NVP entschieden worden ist?

3.      Wie erklären Sie sich den Umstand, dass nach 19 Monaten und weitgehend geklärter
Sachlage (Abschlussbericht ist vorhanden) noch nicht über die Anklage nach dem
Verbotsgesetz gegen die B
ürgerliste Die Bunten“ entschieden worden ist?

4.      Wann wurde die Anzeige bzw. die Sachverhaltensdarstellung wegen NS-
Wiederbet
ätigung gegen Nordic Squad“ bei der Staatanwaltschaft Wels eingebracht
und wie lautet die die Aktenzahl der Staatsanwaltschaft, mit welcher die Anzeige
erfasst wurde?

5.      Wurde aufgrund der Sachverhaltsdarstellung rund um Nordic Squad“ ein Verfahren
eingeleitet?

6.      Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt und wann wurden die ersten
Ermittlungschritte gesetzt? Welche Ergebnisse wurden erzielt?

7.      Wenn nein, warum wurde kein Verfahren (wurden keine Ermittlungsschritte)
eingeleitet?