8179/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kurt Gassner und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umgang der Justiz mit rechtsextremen Vorfällen in Oberösterreich
Am 21.2.2011
kritisierte das Mauthausen Komitee Österreich
zum wiederholten Male in einer
Presseaussendung an: „In den
Strafverfahren gegen die Aktivisten der „Nationalen
Volkspartei“
(NVP) und der Welser Bürgerliste „Die Bunten“
geht seit 18 Monaten nichts weiter.“ (Presseinfo
Mauthausen Komitee Österreich 21.2.2011)
Tatsächlich
zeigen die Anfragebeantwortungen 6269/AB, 6350/AB und 6351/AB des BMJ, dass
die Anzeige des Amtes
der Oberösterreichischen Landesregierung
gegen fünf Kandidaten der
NVP und die Anzeige der Stadtwahlbehörde
Wels gegen die Wählergruppe „Die Bunten“ am
21.8.2009 bei der Staatsanwaltschaft Linz bzw. bei der Staatanwaltschaft Wels
eingegangen
sind.
Seit
19 Monaten wurden von Seiten der beiden Staatsanwaltschaften trotz
schwerwiegendem
Beweismaterial wie
Fotos mit Hitlergruß, Nazi-T-Shirts und einem
Parteiprogramm, welches
teilsweise wörtlich aus einem SS-Text übernommen worden ist, wenig bis keine
konkreten
Verfolgungshandlungen gesetzt. Aus Anfragebeantwortungen des BMJ geht hervor,
• dass im Fall
der Strafanzeige gegen Mitglieder der NVP nach Durchsuchungen Ende Juni
2010 „die Auswertung der elektronischer Datenträger durch die IT-Gruppe des
Landeskriminalamtes für OÖ voraussichtlich fünf Monate in Anspruch nehmen wird“
(6269/AB) und daher der Abschlussbericht
mit Ende 2010 an die Staatsanwaltschaft Linz
übergeben worden sein müsste.
• dass im Fall der Strafanzeige
gegen die Welser Bürgerliste „Die Bunten“ ein erster
polizeilicher Zwischenbericht am 10.9.2009 und der „Abschlussbericht des
Oberösterreichischen
Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
am 22.9.2010“
bei der Staatanwaltschaft Wels eingegangen sind. (6351/AB)
Dies bedeutet, dass
die Staatsanwaltschaft Linz seit nunmehr drei Monaten und die
Staatanwaltschaft Wels seit nunmehr sechs Monaten im Besitz der
Abschlussberichte sind.
Angesichts dieser erneuten langen Zeitspanne
wird - seitens der Katholischen Aktion, der
Evangelischen Kirche, des ÖGB, der
Israelitischen Kultusgemeinde u.v.m. - massiv kritisiert,
dass bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen wurden.
Die Verschleppung
solcher Prozesse könnte mit ein Grund für weitere neonazistische Umtriebe
in Oberösterreich sein. So wurde im März 2011 bekannt, dass nach der Schließung des „Objekt
21“ in Desselbrunn, die Grünen
Strafanzeige gegen den Versandhandel Nordic Squad (NS) bei
der Staatsanwaltschaft Wels gestellt haben.
Eine an die Reichsflagge angelehnte Fahne, die Tyr-
Rune und das Markenzeichen NS bzw. „die Identität der Internetseite mit der Homepage des
verbotenen Vereins“ („Österreich“,
16.2.2011) lassen darauf schließen, dass frühere „Objekt 21“-
Aktivisten weiterhin aktiv tätig sind.
Um eine Überblick über den
Stand der Verfahren zu erhalten, richten die unterfertigten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für Justiz daher nachstehende
ANFRAGE:
1.
Wann wurde der Ablschussbericht an die Staatsanwaltschaft Linz im Fall
NVP an die
Staatsanwaltschaft
Linz übermittelt?
2.
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass nach 19
Monaten und weitgehend geklärter
Sachlage noch nicht über die Anklage nach dem Verbotsgesetz gegen
Mitglieder der
NVP entschieden worden ist?
3.
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass nach 19
Monaten und weitgehend geklärter
Sachlage
(Abschlussbericht ist vorhanden) noch nicht über die Anklage nach dem
Verbotsgesetz gegen die Bürgerliste
„Die Bunten“ entschieden
worden ist?
4.
Wann wurde die
Anzeige bzw. die Sachverhaltensdarstellung wegen NS-
Wiederbetätigung gegen
„Nordic Squad“
bei der Staatanwaltschaft Wels eingebracht
und wie lautet die
die Aktenzahl der Staatsanwaltschaft, mit welcher die Anzeige
erfasst wurde?
5.
Wurde aufgrund der Sachverhaltsdarstellung rund um „Nordic Squad“
ein Verfahren
eingeleitet?
6.
Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt und wann wurden die
ersten
Ermittlungschritte
gesetzt? Welche Ergebnisse wurden erzielt?
7.
Wenn nein, warum wurde kein Verfahren (wurden keine
Ermittlungsschritte)
eingeleitet?