8195/J XXIV. GP
Eingelangt am
31.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Plagiate: Ein (vorsätzliches) Plagiat ist ein Betrugsversuch – derzeit ohne strafrechtliche Konsequenzen!
Das Verfassen einer Dissertation sollte eine eigene, kreativ-schöpferische Leistung einer Person sein, die akademisch-wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, weshalb weder das unzitierte Abschreiben (Einkopieren) von fremden Texten noch die Beauftragung eines Ghostwriters zulässig sein können und ernsthafte Konsequenzen, auch rechtlicher Natur, nach sich ziehen müssen. Die in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen gegen neue Plagiate (Software zur Plagiatsvorprüfung seit 2008) geben den Universitäten weder die ausreichenden technischen Möglichkeiten und personellen Ressourcen (Betreuung und Beurteilung der Arbeit), noch existieren ausreichende Präventionsmaßnahmen, Plagiate effektiv zu verhindern.
Mehr noch, ein derartiger (vorsätzlicher) Betrugsversuch mittels Plagiat stellt momentan nicht einmal einen strafrechtlichen Tatbestand dar! Plagiatsfälle sind aus unserer Sicht jedoch nicht als Kavaliersdelikte zu behandeln, weil ihnen eine Bereicherungsabsicht sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Stellung zugrunde liegt. Deshalb sind wir vom BZÖ der Meinung, dass Plagiate als Betrug gewertet und entsprechend geahndet werden müssen, auch im strafrechtlichen Sinne! Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Sie haben angekündigt, härtere Strafen für „Plagiatsverbrecher“ in Österreich durchsetzen zu wollen; wie sollen diese Strafbestimmungen genau gestaltet werden, und wann ist mit dem Einlangen eines entsprechenden Gesetzesentwurfs im Nationalrat zu rechnen bzw. wie sieht Ihr Fahrplan aus?
2. Wie viele Fälle von Plagiaten wurden jeweils 2009, 2010 und im ersten Quartal 2011 an die Justiz herangetragen und welche strafrechtlichen Konsequenzen hatte jeder einzelne Fall? (Bitte eine genaue Auflistung und detaillierte Information zu jedem einzelnen Fall inkl. Urteilsbegründung)
3. Welche strafrechtlichen Konsequenzen sollen aus Ihrer Sicht die Professorinnen und Professoren, die durch mangelnde Kontrolle erfolgreiche Plagiate ermöglichen, in Zukunft fürchten müssen? Sollten Sie diese Frage mit „keine“ beantworten, bitten wir um eine Begründung dafür.
4. Da Plagiate, wie eingangs bereits erläutert, auch wegen der finanziellen Vorteile und der besseren gesellschaftlichen Stellung begangen werden, sollte auch eine Abschöpfung der Bereicherung – nämlich des erschlichenen Einkommens – erfolgen. Wie sehen Sie die Möglichkeit einer Abschöpfung der Bereicherung bei solchen Delikten?
5. Für eine diversionelle Erledigung von Plagiats-Strafverfahren sollte die Möglichkeit geschaffen werden, z.B. auch Zahlungen an Stipendienfonds für sozial schwache Studierende zu leisten– was halten Sie von diesem Vorschlag oder welche Alternativen können Sie sich vorstellen?
Wien, am 31.03.2011