8203/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Taxistreit mit der Schweiz

 

 

Seit Herbst 2010 wird seitens des Flughafens Zürich (Kanton Zürich) versucht, Vorarlberger – aber auch Deutschen – Taxi- und Mietwagenunternehmen, das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen zu untersagen. Ein mit 1.1.2011 drohendes Verbot konnte aufgrund des Druckes seitens der Vorarlberger Wirtschaftskammer, Baden-Württembergs und Bayerns vorläufig verhindert werden. Die Schweizer Behörden berufen sich hierbei auf einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1958. Festzuhalten ist allerdings, dass dieser Staatsvertrag in den letzten 52 Jahren nie zur Anwendung gekommen ist.

 

An dieser Stelle sei auch vermerkt, dass es sich bei dem „Streit“ ausschließlich um Fahrten von der Schweiz (Flughafen Kloten) in die EU handelt. Des Weiteren handelt es sich ausschließlich um „vorbestellte Fahrten“ mit Taxis oder Mietwagen bis zu 9 Plätzen (inkl. Fahrer). Es wird also am Flughafen Zürich keine Kundschaft abgewartet.

 

Abholfahrten speziell von Zürich Kloten zum Zwecke der Beförderung von Urlaubern in Schigebiete bzw. in Urlaubsorte der EU tragen zu einem nicht unwesentlichen Teil des Winter- und Sommerumsatzes der betroffenen Unternehmen bei. Sollte dieser Staatsvertrag dennoch exekutiert werden so führt dies zu einer massiven Existenzgefährdung zahlreicher Betriebe, welche vorwiegend Klein- und Mittelbetriebe bzw. Familienunternehmen sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie beurteilen Sie persönlich den Sachverhalt bzw. die aufgezeigte Problematik?

2.    Wurde von Ihnen ein juristisches Gutachten – zur Überprüfung der Gültigkeit des angesprochenen Staatsvertrages von 1958 – in Auftrag gegeben?

3.    Ist der erwähnte Staatsvertrag von 1958 gültig?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Maßnahmen wurden bis dato Ihrerseits ergriffen um das oben dargestellte Problem zu lösen?

6.    Mit welchen Personen/Regierungsstellen/Behörden usw. haben Sie bis dato Gespräche – hinsichtlich des oben geschilderten Sachverhalts – geführt?

7.    Welche Zielvereinbarungen bzw. sonstige Vereinbarungen wurden bis dato getroffen?

8.    Wie sieht der derzeitige Verhandlungsstand – hinsichtlich des oben geschilderten Sachverhalts – aus?

9.    Welche Lösungsansätze – hinsichtlich des oben geschilderten Sachverhalts –sind derzeit vorhanden?

10. Welche Maßnahmen werden Sie noch ergreifen um das angesprochene Problem zu lösen?

11. Wie beurteilen Sie den derzeitigen Verhandlungsstand bzw. sehen Sie eine Kompromissbereitschaft auf Schweizer Seite?

12. Bis wann rechnen Sie mit einem Endergebnis, damit der „Taxistreit“ endgültig beigelegt werden kann?

13. Was werden Sie unternehmen, wenn es zu keinem Verhandlungsergebnis – hinsichtlich des oben geschilderten Sachverhalts – kommt?

14. Gibt es einen Krisenplan, falls die Verhandlungen scheitern?

15. Finden derzeit bilaterale Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz – hinsichtlich des oben angeführten Sachverhalts – statt?

16. Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei bereits erzielt bzw. wie ist der Status quo?

17. Wenn nein, warum nicht?