8204/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorfall im Hort in der Sobieskigasse 31, 1090 Wien

 

 

Den unterfertigten Abgeordneten wurde folgender Sachverhalt zugetragen:

„Herbert Hubbauer war bis zu seiner Suspendierung bei einem Fahrtendienstunternehmen als Fahrer tätig. Seine Aufgabe bestand u.a. darin, Kinder in diesen Hort zu fahren bzw. wieder abzuholen. Zu erwähnen wäre weiters, dass der Hort in der Sobieskigasse 31 auf Kinder mit Autismus spezialisiert und wienweit der einzige dieser Art ist.

Herbert Hubbauer berichtete, dass im Zeitraum  März/April 2011 eine der Kindergärtnerinnen, namentlich Frau Konni Sieger, von ihm gesehen wurde, wie sie eines der Kinder, während es einen epileptischen Anfall hatte, geschlagen hat. Hubbauer nannte als Zeugen seinen Sohn. Auch weitere Pädagogen sollen laut Hubbauer den Vorfall mit verfolgt, aber nicht eingegriffen haben.

Hubbauer forderte Frau Sieger auf, das Kind nicht zu schlagen, welche darauf meinte, Herr Hubbauer möge sich nicht in ihrer erzieherischen Methoden einmischen.

Aufgrund dieser Antwort beschwerte sich Hubbauer bei der  Leiterin des Hortes, Frau Biebel, welche meinte, dass ihre Pädagogen sehr gut selbst über ihre „erzieherische Maßnahmen“ Bescheid wüssten und keinen Rat von außen bräuchten. Sie prüfte den Vorfall nicht.

Hubbauer berichtete, dass sein Vorgesetzter schriftlich darüber informiert wurde, demnach Hubbauer sich in die Arbeit der Kindergärtnerinnen eingemischt habe. Als Konsequenz durfte er den Hort nicht mehr anfahren, ansonsten hätte die Firma den Auftrag verloren. In weiterer Folge wurde Hubbauer suspendiert.

Hubbauer setzte sich zur Wehr und wandte sich an die  MA 10 und kontaktierte die Pädagogische Regionalleiterin für den 2. und 9. Bezirk, Elfriede Kurzmann, welche ihm einen Termin für den 17.3.2011 anbot. Allerdings bekam Herbert Hubbauer von Elfriede Kurzmann am 14. 3. 2011 eine E-Mail, in dem sie wörtlich mitteilte: „sehr geehrter Herr Hubbauer! ich muss aus betrieblichen Gründen den ihnen angebotenen termin für ein gespräch am 17.3.2011 absagen, da die bearbeitung der angelegenheit noch andauert!“


Herbert Hubbauer wandte sich am 15.3. 2011 an die FPÖ-Wien und in weiterer Folge an den Landtagsabgeordneten GR Dominik Nepp. Dieser beauftragte den Redakteur Robert Lizar von der  Neuen Freie Zeitung in dieser Sache zu recherchieren.

Am Donnerstag, den 17.3.2011 rief Robert Lizar bei der MA 10 an und ersuchte die Pressesprecherin Sabine Cizek um Stellungnahme. Nachdem Robert Lizar den Vorfall in einer schriftlichen Form mailte, gab es von Sabine Cizek folgende Antwort: „Der MA 10 sind von Eltern oder Betroffenen keine Vorfälle gemeldet worden, im Hort ist auch nichts davon bekannt. Grundsätzlich sollte Hrn. Nepp bekannt sein, dass strafrechtlich relevante Vorfälle, die ihm zu Kenntnis gebracht werden, mit allen ihm bekannten Informationen zur Anzeige zu bringen sind.“

Allerdings geht aus der Terminabsage von Frau Elfriede Kurzmann (14.3.) hervor, dass der MA 10 der Vorfall sehr wohl zur Kenntnisnahme gebracht wurde. Die Neue Freie Zeitung brachte daraufhin einen Artikel über den Vorfall.

Die Firma teilte Herrn Hubbauer mit, dass Frau Kurzmann ein Hausverbot verhängt hat, demnach Herr Hubbauer nicht mehr den Kindergarten in der Sobieskigasse 31 betreten darf. In weiterer Folge wurde das Hausverbot auf alle Kindergärten wienweit ausgeweitet.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1.    Ist Ihnen dieser Vorfall im Hort in der Sobieskigasse 31 in 1090 Wien bekannt?

2.    Wenn ja, welche Schritte werden gesetzt, um den Vorfall aufzuklären?

3.    Wenn nein, werden Sie sich darüber informieren?

4.    Mit welchem Strafausmaß muss ein Pädagoge rechnen, wenn er verurteilt wird, weil er ein Kind misshandelt hat?

5.    Mit welchem Strafausmaß muss ein Pädagoge rechnen, der die Hilfeleistung unterlässt?

6.    Wie viele Verurteilungen von Pädagogen wegen solcher oder ähnlicher Vorkommnisse gab es in den letzten fünf Jahren?

7.    Ist es rechtlich zulässig, dass Mitarbeiter der MA 10 über eine Person, die sich über einen strafrechtlich relevanten Vorfall beschwert, ein Hausverbot verhängen?

8.    Steht dem suspendierten Herbert Hubbauer Schadenersatz zu, wenn sich herausstellt, dass er Recht hatte?