8208/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Hochwasserschutzzonen

 

In den sogenannten "Roten Zonen", den Hochwasserschutzzonen, entlang von Fließgewässern, sind Zu- und Neubauten bei gewidmeten Flächen nicht oder nur unter schwierig zu erfüllenden bzw. kostspieligen Auflagen zugelassen.

Einige dieser Grundstücke haben allerdings bereits Baulandwidmungen. Diese Umwidmungen in Bauland wurden von Gemeinden vorgenommen, als auf den betreffenden Flächen noch keine Hochwasserschutzzone absehbar war. Durch zunehmende Unwetterund damit verbunden Überschwemmungen wurden die Hochwasserschutzzone („Roten Zonen“) ausgeweitet und auch auf Flächen vorgenommen, die eine gültige Baulandwidmung haben.

Viele Besitzer von unbebauten Baugrundstücken, die ihr Grundstück im“ guten Glauben“ gekauft haben, müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass ihr Grundstück in einer nachträglich errichteten „Roten Zone“ liegt und damit teilweise mit einem Bauverbot bzw. unerfüllbaren Auflagen beim Bau eines Gebäudes  „belastet“ sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wer ist für die Festlegung der Hochwasserschutzzonen zuständig?

 

  1. Auf Basis welcher Gesetze, Richtlinien bzw. Gutachten werden derzeit Hochwasserschutzzonen – „Rote Zonen“ – in Österreich festgelegt?

 

  1. Wie viel gewidmetes Bauland liegt in Österreich derzeit in sog. „Roten Zonen“?

  1. Gibt es eine Entschädigung für Besitzer von Grundstücken, deren Grundstücke nachträglich (also nach der Widmung durch den Gemeinderat) in eine „Rote Zone“ aufgenommen wurden?

 

  1. Gibt es eine Entschädigung für Besitzer von solcherart „entwerteten“ Grundstücken für zusätzliche Baumaßnahmen an den Grundstücken für einen Hochwasserschutz?

 

  1. Wenn nicht: Ist eine gesetzliche Regelung geplant, die eine Entschädigung solcherart geschädigter Grundbesitzer vorsieht?