8208/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Hochwasserschutzzonen
In den sogenannten "Roten Zonen", den Hochwasserschutzzonen, entlang von Fließgewässern, sind Zu- und Neubauten bei gewidmeten Flächen nicht oder nur unter schwierig zu erfüllenden bzw. kostspieligen Auflagen zugelassen.
Einige dieser Grundstücke haben allerdings bereits Baulandwidmungen. Diese Umwidmungen in Bauland wurden von Gemeinden vorgenommen, als auf den betreffenden Flächen noch keine Hochwasserschutzzone absehbar war. Durch zunehmende Unwetterund damit verbunden Überschwemmungen wurden die Hochwasserschutzzone („Roten Zonen“) ausgeweitet und auch auf Flächen vorgenommen, die eine gültige Baulandwidmung haben.
Viele Besitzer von unbebauten Baugrundstücken, die ihr Grundstück im“ guten Glauben“ gekauft haben, müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass ihr Grundstück in einer nachträglich errichteten „Roten Zone“ liegt und damit teilweise mit einem Bauverbot bzw. unerfüllbaren Auflagen beim Bau eines Gebäudes „belastet“ sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage