8210/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Volkszählung 2011

 

 

Die Zahlen der Volkszählung 2001 lt. „Statistik Austria“

„… tragen zur gerechten Aufteilung der Steuermittel auf Bundesländer und Gemeinden bei und dienen der Zuordnung der Nationalratsmandate auf die Wahlkreise. Sie spiegeln den Bedarf an Verkehrseinrichtungen für Pendler und Pendlerinnen wider, ermöglichen eine vernünftige Steuerung von Betriebsansiedlungen, realitätsbezogene Flächenwidmungspläne und Raumordnungsmaßnahmen, …..“

 

Weiters wird bei der Volkszählung 2011 (Registerzählung) lt. „Statistik Austria“:

„… von Hilfsmerkmalen abgesehen – im Wesentlichen nur die bisher bei Volkszählungen erhobenen Daten in die Registerzählung Aufnahme finden. Einige Merkmale wie z.B. der Beruf sowie das Verkehrsmittel und Wegzeit für das tägliche Berufs- und Schulpendeln können nicht erhoben werden, da sie in keinem Register vorkommen“.

 

Somit wird – wie oben angeführt – auf die Erhebung wichtiger Daten bezüglich Verkehrseinrichtungen, Betriebsansiedelungen, Flächenwidmungspläne bei der Volkszählung 2011 verzichtet.

 

 

Bei der Volkszählung 2001 wurde die österreichische Bevölkerung auch nach demographischen Merkmalen erfasst.

 

Auszug aus der Homepage der „Statistik Austria“:

„Leicht rückläufiger Frauenüberschuss; alternde Bevölkerung; mehr Ledige und Geschiedene, weniger Verheiratete; ein Achtel der österreichischen Bevölkerung im Ausland geboren; Ausländeranteil von 8.9%; drei Viertel der Bevölkerung römisch-katholisch; neue Sprachengruppen unter den (eingebürgerten) Österreichern und Österreicherinnen bereits stärker als Sprachen der anerkannten Volksgruppen: Diese Schlagzeilen repräsentieren einige der Hauptergebnisse der Volkszählung 2001 zu den demographischen Merkmalen, die ausführlich in den Publikationen beschrieben sind.“ …


 

Das Religionsbekenntnis, die Umgangssprache und der Beruf werden bei der Volkszählung 2011 nicht berücksichtigt, weil diese Daten in keiner Datenbank erfasst sind und somit nicht erhoben werden können.

 

 

Laut dem Registerzählungsgesetz § 1 Abs. 3:

„Der zuständige Bundesminister kann durch Verordnung die personenbezogene Vollerhebung der Umgangssprache in der Form der Befragung der Bürger, die zum Stichtag in Österreich einen Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG haben, und eine nicht personenbezogene Erhebung des Religionsbekenntnisses anordnen, wenn es zur Erfüllung von Bundesaufgaben unbedingt erforderlich ist…..“

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Sind die Daten betreffend Aufteilung der Steuermittel, Bedarf an Verkehrseinrichtungen für Pendler und Pendlerinnen, Steuerung bezüglich Betriebsansiedlungen, etc. für die nächsten zehn Jahre verzichtbar?

2.    Wie werden in den nächsten Jahren Steuerungsmaßnahmen dahingehend – mangels aktueller, relevanter Daten – koordiniert?

3.    Aus welchem Grund wird die Ermittlung des Religionsbekenntnisses damit begründet, über keine diesbezügliche Datenbank zu verfügen, obwohl

a)    diese Daten bei der letzten Volkszählung 2001 ermittelt wurden und

b)    die zuständige Bundesministerin durch Verordnung eine nicht personenbezogene Vollerhebung des Religionsbekenntnisses in Form einer Befragung der Bürger anordnen kann?

4.    Aus welchem Grund wird die Ermittlung der Umgangssprache damit begründet, über keine diesbezügliche Datenbank zu verfügen, obwohl

a)    diese Daten bei der letzten Volkszählung 2001 ermittelt wurden und

b)    die zuständige Bundesministerin durch Verordnung die personenbezogene Erhebung der Umgangssprache in Form einer Befragung der Bürger anordnen kann?