8213/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen an den Finanzminister betreffend einer nachhaltigen Exportförderung - unter zu Kenntnisnahme aktueller Studien zu den Auswirkungen auf die Zielländer (Schwerpunkt: Entwicklung).

Das Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) bilden die gesetzliche Grundlage für das österreichische Exportförderungssystem. Dieses seit 1950 bestehende System dient der Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft. Dabei werden politische und wirtschaftliche Risiken von Export- und Investitionsgeschäften österreichischer Unternehmen im Ausland versichert. Voraussetzung einer Förderung laut AusfFG ist, dass ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz geleistet wird.

In den letzten Jahren gerieten weltweit die bestehenden Exportförderungssysteme zunehmend in die Kritik von Umweltorganisationen und Entwicklung-NGOs. Anlass waren die teilweise gravierenden ökologischen, menschenrechtlichen, entwicklungspolitischen, kulturellen bzw. sozialen Auswirkungen von großen Infrastrukturprojekten bzw. industriellen Großprojekten v.a. in Ländern der Dritten Welt. Gesellschaftspolitische Wertvorstellungen wie sozialer Ausgleich, kulturelle Vielfalt und Schutz der Umwelt müssen deutlicher als bisher ihren Niederschlag im Regelwerk der globalen Wirtschaft finden; es geht um eine gerechte Gestaltung der Globalisierung" (Regierungsprogramm, 2007: Seite 45).

Auch in Österreich hat es Kritik an Projekten, die von der OeKB mit einer Ausfuhrförderung unterstützt werden, gegeben. Diese Diskussionen haben zu mehr Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Sozialstandards geführt, allerdings gibt es in einigen Bereichen immer noch Verbesserungsbedarf, wie das folgende Beispiel belegen sollen:

Der Entschließungsantrag (Krainer/Stummvoll (251/A), mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert werden soll vom Juli 2007) hatte zur Folge, dass zwei Studien zu den Auswirkungen der österreichischen Exportförderung erstellt wurden. Diese Studien (WIFO und ETA Umweltmanagement/ARBOS Management) wurden Ende 2009 nach dem Ausstieg aus llisu vorgestellt.

Offenbar sind aber von Seiten des BMF bislang nur ungenügend Konsequenzen daraus gezogen worden. Abgesehen von der (begrüßenswerten) Einführung von jährlichen stichprobenartigen Ex-Post-Evaluierungen einzelner Projekte wurde den NGOs mitgeteilt, dass hinsichtlich der Empfehlungen der Studie von ETA Umweltmanagement/ARBOS Management gar kein Handlungsbedarf bestünde (unter anderem bei einem Stakeholderdialog in der OeKB im Herbst 2010).


Die  unterfertigten  Abgeordneten  stellen  daher  an  den  Finanzminister  folgende

Anfrage:

1. Durch welche von Ihnen zu treffende Rahmenbedingungen und Maßnahmen ist die Verbesserung der Qualität von Umweltverträglichkeitsstudien (EIA) durch einheitliche Mindestqualitätsstandards, unter Beiziehung anerkannter und unabhängiger Experten/Institutionen möglich?

2.  Gibt es Ihrerseits ein klares Bekenntnis, dass sich das staatliche

Exportförderungssystem auch an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung orientiert?

3.    Wenn ja, durch welche Maßnahmen stellen Sie dies sicher?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie kann verstärkt eine Berücksichtigung von Sozial- und Menschenrechtsaspekten

(u.a. Gesundheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Bildung, Grundrechte) in der Projektbewertung, insbesondere bei sensiblen Projekten, erreicht werden?

6.  Welche Schritte wurden hinsichtlich der Einführung einer Menschenrechtsprüfung

ähnlich   einer   Umweltverträglichkeitsprüfung  oder  EIA,  Environmental-Impact Assessment - Reportings, gesetzt?