824/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterdrückung von Beweismitteln in der Spionageaffäre Vozhzhov

 

 

Am 12. September 2008 hielt Vizeleutnant, Vzlt, Harald Sodnikar gemeinsam mit seinem Rechtsvertreter Dr. Erwin Wartecker ein Presseinformationsgespräch zu der Einstellung seines Verfahrens im Zuge der Spionageaffäre Vozhzhov bzw. Hörsching ab.

In Zuge dieses Presseinformationsgespräches wurde gegen die ermittelnden Behörden verschiedene Vorwürfe erhoben.

 

Die ermittelnde Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), hatte selbst Anzeige gegen Vzlt Sodnikar erstattet. Die Anzeige lautete auf Anstiftung zum Geheimnisverrat und Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst. Es weiteren hätte die Gefahr bestanden, dass Vzlt Sodnikar geheime Dokumente und Unterlagen des österreichischen Bundesheeres an einen ausländischen Geheimdienst verkauft habe.

 

Die Anzeige gegen Vzlt Sodnikar beruht in erster Linie auf den Aussagen von Dipl. Ing. Werner Greipl. Dieser war für die EADS Tochter Eurocopter tätig und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verurteilt, während das Verfahren gegen Vzlt Sodnikar eingestellt wurde. Greipl behauptete der Kontakt zwischen Vladimir Vozhzhov, einem Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes, und ihm, sei auf Betreiben von Vzlt Sodnikar zustande gekommen. Im Zuge dieses Kontaktes verkaufte Greipl Vozhzhov geheime Unterlagen der Firma Eurocopter, hierbei soll es sich auch um Baupläne des Kampfhubschraubers „Tiger“ gehandelt haben. Somit war die Frage der Kontaktherstellung zwischen Vzlt Sodnikar und Greipl von großer Bedeutung.

Vzlt Sodnikar sagte aus, dass Greipl ihn um den Kontakt mit Vozhzhov ersucht habe. Dies konnte durch ein entsprechendes Fax bewiesen werden. Vozhzhov selbst stellte später den Kontakt zu Vzlt Sodnikar ein, während der Kontakt zu Greipl aufrechterhalten wurde. Greipl belastete Sodnikar durch diese Falschaussage, um sich selbst zu entlasten.

 

Besagtes Fax, welches Vzlt Sodnikar vom Vorwurf der Anstiftung zum Geheimnisverrat entlastete, wurde vom BVT nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Somit besteht der Verdacht der Unterdrückung von entlastenden Beweismaterial.

Weiters wurden durch das BVT, obwohl alle drei Monate hätte geschehen müssen, keine Zwischenberichte an die Staatsanwaltschaft übermittelt, dadurch wurde das Verfahren unnötig in die Länge gezogen.

 

Zum Verdacht des Geheimnisverrats durch Vzlt Sodnikar selbst konnten keine Beweise gefunden werden. Vzlt Sodnikar verfügte über keinen Zugang zu geheimen Unterlagen, welche für den russischen Geheimdienst von Relevanz sein könnten. Dennoch wurde dies zunächst medial behauptet, aufgrund von Informationen von den ermittelnden Behörden.

 

Zudem wurde eine anonyme Anzeige gegen Unbekannt eingebracht, wonach der Verdacht bestehe, dass im Zuge der Durchsuchung der Kasernenunterkünfte des Vzlt Sodnikar in Hörsching Beweismittel vernichtet wurden. Der Stand der Ermittlungen diesbezüglich ist unbekannt.

 

Bereits im Jahre 2005 wurde Vzlt Sodnikar zu seinen Kontakten zu Vozhzhov durch das BVT befragt. Das BVT erhielt unter anderem auch die Information, dass Vozhzhov auf Ersuchen von Vzlt Sodnikar durch die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) durchleuchtet wurde. Vozhzhov solle laut EDOK eine unverdächtige Person sein und in höchsten militärischen und politischen Kreisen verkehren. Später wurden in anderen Fällen gegen Mitglieder der EDOK Vorwürfe wegen Korruption erhoben, unter anderem wegen Bestechung durch Mitglieder der russischen Mafia. Für diese Überprüfung soll der jetzige Genmjr Bernhard Treibenreif zuständig gewesen sein.

 

Es besteht der Verdacht, dass aufgrund der Kontakte höher gestellter Personen aus Militär und Politik zu Vozhzhov, unter anderem ein suspendierter Genmjr und ein EADS Lobbyist, Vzlt Sodnikar als so genannter Sündenbock fungieren sollte, aus diesem Grunde sollen auch die entlastenden Beweismittel zurückgehalten worden sein.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Warum wurde das Verfahren gegen Vzlt Sodnikar eingestellt?

 

  1. Seit wann hatte die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom besagten Fax?

 

  1. Wie erfuhr die Staatsanwaltschaft vom besagten Fax?

 

  1. Erhielt die Staatsanwaltschaft das Fax vom BVT?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie viele Zwischenberichte erhielt die Staatsanwaltschaft vom BVT?

 

  1. Wann genau erhielt die Staatsanwaltschaft die Zwischenberichte des BVT?

 

  1. Besteht im Zusammenhang mit der Nichtübermittlung des Fax oder der Nichtübermittlung von Zwischenberichten der Verdacht des Amtsmissbrauchs?

 

  1. Wird derzeit ein Verfahren in diesem Zusammenhang durchgeführt?
  2. Wenn ja, seit wann?
  3. Wenn ja, gegen wen?
  4. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welchen Stand haben die Ermittlungen in Zusammenhang mit der anonymen Anzeige gegen Unbekannt betreffend Beweismittelvernichtung am Fliegerhorst Hörsching?

 

  1. Wurde die Staatsanwaltschaft über Kontakte von anderen Personen mit Vozhzhov informiert?
  2. Wenn ja, welche Personen?
  3. Wenn ja, wann?
  4. Wenn ja, von wem?
  5. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Handlungen wurden Vzlt Sodnikar vorgeworfen?

 

  1. Wurde Vzlt Sodnikar die Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen?
  2. Wenn ja, auf welchen Sachverhalten beruhten diese Vorwürfe?
  3. Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen gelangte die Staatsanwaltschaft?

 

  1. Wurde Vzlt Sodnikar Geheimnisverrat vorgeworfen ?
  2. Wenn ja, welche Geheimnisse?
  3. Wenn ja, auf welchen Sachverhalten beruhten diese Vorwürfe?
  4. Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen gelangte die Staatsanwaltschaft?

 

  1. Wurde überprüft, ob Vzlt Sodnikar Zugang zu derartigen Geheimnissen hatte?
  2. Wenn ja, wann genau?
  3. Wenn ja, durch wen?
  4. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?