8241/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Mitwirkung an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen

 

Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (kurz Behindertenrechtskonvention BRK), die in Österreich bereits im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet den Staat dazu, bereits kurz nach der Ratifizierung geeignete, wirksame und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Konvention einzuhalten und umzusetzen (Artikel 4 der BRK).

Die Konvention setzt in mehreren Artikeln die Existenz von staatlichen Programmen, Konzepten und Strategien zu ihrer Umsetzung voraus (Artikel 4, 8, 26 und 31 der BRK). Sie verlangt von allen Vertragsstaaten, auf allen Ebenen, im Bund ebenso wie in den Ländern und Gemeinden, erkennbar und planmäßig eine Politik zu verfolgen, die alle in der Konvention verbrieften Rechte achtet und verwirklicht.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat bereits im Vorjahr die Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen angekündigt. Am 15.Februar 2011 fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans statt, die vom Sozialministerium organisiert und vorbereitet wurde.

Vier Arbeitsgruppen zu den Themen wurden von BeamtInnen des Sozial- bzw. Unterrichtsministeriums geleitet.

Es ist jedoch unabdingbar, dass sich auch die anderen Ministerien sowie die Bundesländer an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat, beteiligen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)    Wie ist Ihr Verantwortungsbereich in die Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel hat, eingebunden?

 

2)    Welche Personen aus Ihrem Verantwortungsbereich sind für den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verantwortlich?