825/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend falscher Darstellung der Spionageaffäre Vozhzov im Verfassungsschutzbericht
Aufgrund der Nichtbeantwortung der Anfrage 5039/J der XXIII. GP wird folgende Anfrage erneut eingebracht.
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 findet sich im Bezug auf die Spionageaffäre Vozhzhov eine falsche Darstellung im Kapitel VIII Nachrichtendienste und Spionageabwehr auf den Seiten 69 und 70.
Im Bericht wird behauptet, dass der russische Geheimdienstmitarbeiter Vladimir Vozhzhov den österreichischen Bundesheertechniker Vzlt Sodnikar für eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit rekrutiert hätte. Weiters hätte Vzlt Sodnikar gegen Bezahlung für Vozhzhov Unterlagen über Helikoptertypen über einen bekannten deutschen Flugtechniker beschafft.
Das diesbezügliche Verfahren gegen Vzlt Sodnikar wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die Beweislage des Anzeige erstattenden BVT nicht ausreichte. Vielmehr soll Vzlt Sodnikar den Kontakt zwischen dem deutschen Flugtechniker Greipl und Vozhzhov auf Ersuchen Greipls ermöglicht haben. Die Kontakte zwischen Vzlt Sodnikar und Vozhzhov wurden später eingestellt, während Greipl Vozhzhov geheime Unterlagen lieferte und auch in der Bundesrepublik Deutschland verurteilt wurde.
Dennoch findet sich im Verfassungsschutzbericht 2008 folgende Darstellung:
„Dieser russische Nachrichtenoffizier war in den 1990er Jahren als Angestellter an der russischen Handelsvertretung in Wien stationiert und hatte einen Techniker des österreichischen Bundesheeres für eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit rekrutiert. Der Bundesheertechniker beschaffte für den Russen über einen ihm bekannten deutschen Flugtechniker gegen Bezahlung Unterlagen diverser Helikoptertypen. Ab dem Jahr 2003 übernahm der Nachrichtendienstoffizier auch die Führung des deutschen Flugtechnikers.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE