8259/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend offene Menschenrechtsempfehlungen des UN-Menschenrechtsrats

 

 

Die Menschenrechtssituation in Österreich wurde im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen am 26. Jänner 2011 im Menschenrechtsrat in Genf erörtert. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats hat dabei zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Zahlreiche dieser Empfehlungen hat die österreichische Delegation bereits angenommen, für einige der Empfehlungen wurde eine Bedenkzeit bis zur Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni ausbedungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wieso ist geplant, die Empfehlung Aserbaidschans Nr. 93.7 „die Aufnahme von sozialen Grundrechten in die Verfassung zu beschleunigen“, abzulehnen?

 

2. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um die Stärkung der sozialen Grund- und Menschenrechte voranzutreiben bzw. ist auch eine weitergehende verfassungsrechtliche Verankerung geplant?

 

3. Wieso ist geplant, die Empfehlung Malaysiens Nr. 93.15 „Zusammenfassung  der bestehenden Ombudsmann-Einrichtungen und -Mechanismen in eine einheitliche Nationale Menschenrechtsinstitution im Einklang mit den Pariser Prinzipien“, abzulehnen?

 

4. Welche Alternativen sehen Sie die bestehenden Ombudsmann-Einrichtungen und Mechanismen in ihrer Unabhängigkeit, aber auch in ihren Ressourcen zu stärken?


5. Weshalb ist geplant, die Empfehlung Honduras Nr. 93.19 „die Ressourcen der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufzustocken“, abzulehnen?

 

6. Welche Pläne haben Sie, um die Zusammenarbeit zwischen den Gleichbehandlungsstellen zu fördern?

 

7. Wie werden Sie sicherzustellen, dass Österreich eine den Pariser Prinzipien und somit „Status A“ entsprechende nationale Menschenrechtsinstitution etabliert?

 

8. Wieso ist geplant, die Empfehlung Spaniens Nr. 93.16 „die Konformität der nationalen Menschenrechtsinstitution – der Volksanwaltschaft – mit den Pariser Prinzipien zu erhöhen“, abzulehnen?

 

9. Wann und wie wird die vollständige Entsprechung der Volksanwaltschaft mit den Pariser Prinzipien verwirklicht?

 

10. Wieso ist geplant, die Empfehlung Namibias Nr. 93.21 „eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte, insbesondere den Aspekt gegen Intoleranz vorzugehen“, abzulehnen?

 

11. Welche anderen, konkreten Schritte planen Sie, um gegen die vom Menschenrechtsrat konstatierte Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen?

 

12. Wieso ist geplant, die Empfehlung Sloweniens Nr. 93.53 „die finanzielle Unterstützung für die slowenische Minderheit in Kärnten und der Steiermark zu erhöhen“, abzulehnen?

 

13. Wieso ist geplant, die Empfehlung Sloweniens Nr. 93.54, „die finanzielle Unterstützung für die slowenisch-sprachige Musikschule in Kärnten auf Basis derselben Kriterien wie der deutschsprachigen Musikschule zu stellen“, abzulehnen?

 

14. Welche konkreten Schritte planen Sie, um die, vom Menschenrechtsrat monierte Ungleichbehandlung in Bezug auf finanzielle Unterstützung der slowenischen Minderheit in Kärnten und der Steiermark, inklusive der slowenisch-sprachigen Musikschule in Kärnten, auszugleichen?