8260/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend offene Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates

 

Die Menschenrechtssituation in Österreich wurde im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen am 26. Jänner 2011 im Menschenrechtsrat in Genf erörtert. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats hat dabei zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Zahlreiche dieser Empfehlungen hat die österreichische Delegation bereits angenommen, Für einige der Empfehlungen wurde eine Bedenkzeit bis zur Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni ausbedungen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Weshalb ist geplant, die Empfehlung der Niederlande Nr. 93.49, „Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und gegengeschlechtlichen Beziehungen, einschließlich des gleichen Adoptionsrechts und des gleichen Rechts auf Zugang zur reproduktiven Medizin“, abzulehnen?

 

  1. Welche konkreten, anderen Schritte planen Sie, um die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu beseitigen?

 

  1. Weshalb ist geplant, die Empfehlung der Russischen Föderation Nr. 93,45, „Erstellung einer Studie über das Ausmaß der direkten und indirekten Rassendiskriminierung im Strafrechtssystem, insbesondere in Bezug auf die Untersuchungs- und Strafhaft“, abzulehnen?

 

  1. Mit welchen konkreten, anderen Maßnahmen planen Sie das Ausmaß von Rassendiskriminierung im Strafrechtssystem zu ermitteln?