8270/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Strutz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend (rechtskonforme?) Ausschreibung der E-Medikation
Schätzungen haben ergeben, dass es in Österreich jährlich im Schnitt zu rund 1.000 Todesfällen aufgrund falsch eingenommener Medikamente kommt. Mit der E-Medikationen soll es künftig möglich sein, dass Apotheker, Ärzte, Spitäler auf Wunsch individuelle Datenbanken für Konsumenten von Arzneien anlegen.
Mittels e-Card soll dann festgestellt werden, ob es Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Medikamenten gibt bzw. genaue Anweisungen über Anwendung und Dosierung der Medikamente abrufbar sein.
In Kürze sollen in Oberösterreich (Bezirke Wels, Wels-Land, Eferding und Grieskirchen), Wien (Donaustadt und Floridsdorf) und Tirol (Bezirke Reutte, Imst und Landeck) drei E-Medikation-Pilotprojekte starten. Für 2012 ist dann der österreichweite Betrieb geplant. Probleme sind aber bereits jetzt vorprogrammiert.
Laut einem Bericht der Zeitung „Die Presse“ vom 24. März 2001 ist das Projekt der „E-Medikation“ reichlich problematisch. Es wurde nicht korrekt ausgeschrieben, ist entsprechend teuer und kränkelt technisch.
…
Ein Tiroler Arzt hat jetzt das Bundesvergabeamt angerufen, weil bei dem Projekt – ohne Ausschreibung – die Datenbank des Apothekenverlags verwendet wird. Die Firma des Arztes, Medeval, hätte aber auch die benötigten Daten bereitstellen können.
…
Für Leistungen, die nicht gesetzeskonform ausgeschrieben wurden, soll der Hauptverband herhalten….
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachfolgende
Anfrage
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die ab 1. April 2011 geplanten Pilotprojekte zur E-Medikation?
2. Sind die Speicherung von
persönlichen Gesundheitsdaten und der Zugriff durch Privatpersonen bzw.
Gesundheitsdiensteanbieter derzeit gesetzlich gedeckt?
3. Wenn ja, wo?
4. Wenn nein, auf welcher Basis wurden die Pilotprojekte genehmigt?
5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage
soll der österreichweite Betrieb der E-Medikation ab 2012 basieren?
6. Wann ist die Ausschreibung für
die 3 Pilotprojekte erfolgt?
7. Wer hat sich um die Durchführung
der 3 Pilotprojekte beworben?
8. Wer hat aus welchen Gründen den
Zuschlag für die 3 Pilotprojekte erhalten und zu welchen Betrag?
9. Ist mit der Auschreibung für die
Pilotprojekte auch gleichzeitig die Ausschreibung für die
österreichweite E-Medikation erfolgt bzw. war das in der Ausschreibung mit
inkludiert?
10. Wenn nein, wann soll die österreichweite
E-Medikation ausgeschrieben werden?
11. Wer ist für die Durchführung der 3 Pilotprojekte zuständig?
12. Wie lange sollen die 3 Pilotprojekte durchgeführt werden und welche Kosten werden zusätzlich für die Durchführung dieser Pilotprojekte anfallen?
13. Welche Gesamtkosten fallen für die Realisierung einer
österreichweiten E-Medikation an, aufgeschlüsselt nach:
a) Einmalige Kosten (Investiv)
b) jährliche wiederkehrende Kosten (Service, Betriebskosten etc.)
14. Wurde bislang gegen die Durchführung der
Pilotprojekte bzw. im Zusammenhang mit der E-Medikation Klagen eingebracht?
15. Wenn ja, durch wen und mit welchem Inhalt?
16. War der Datenschutzrat in die Durchführung der
Pilotprojekte einbezogen und wenn ja, in welcher Form, ab welchem Zeitpunkt und
mit welchen Bedenken?
17. Wie sehen die Ausschreibungsunterlagen aus (Anforderungen, zeitliche Dauer, Kosten etc.)?