828/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Erstürmung eines Menschenrechtszentrums im Iran
Am 21. Dezember 2008 wurde das Büro des „Zentrums der Verteidiger der Menschenrechte im Iran (ZVMRI)“ von Vertretern der Sicherheitsorgane der Islamischen Republik Iran gestürmt und ohne das Vorweisen eines richterlichen Mandats versiegelt. Seither sind keine Maßnahmen ergriffen worden, um das Zentrum wieder zu öffnen.
Das ZVMRI wurde von der Friedensnobelpreisträgerin Frau Shirin Ebadi zusammen mit namhaften Menschenrechts- und Friedensaktivisten des Iran gegründet.
Die Arbeit des ZVMRI basiert auf § 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, die der Iran unterzeichnet hat, und auf § 21 des Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte, dem der Iran beigetreten ist. Somit stellen die erwähnten Artikel für die Islamische Republik bindendes Recht dar. Ferner hat die Islamische Republik Iran die Resolution der Generalversammlung der UN vom 1998 offiziell anerkannt und sich verpflichtet, dass sie „die Rechte und die Verantwortung der Individuen, Gruppen und gesellschaftlichen Institutionen zur Propagierung und zum Schutz der Menschenrechte sowie anerkannten politischen Freiheiten“ schützt.
Zwei Tage nach der Schließung des ZVMRI wurde die private Anwaltskanzlei der renommierten Anwältin Dr. Shirin Ebadi von fünf Beamten unter dem Vorwand der Untersuchung von „Unklarheiten“ in Steuersachen willkürlich durchsucht und die Computer sowie sämtliche Akten, u. a. die vertraulichen Prozessdokumente ihrer Mandanten, konfisziert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die geschilderten Vorgänge bekannt?
2. Hat Österreich bzw. haben Sie als zuständiger Außenminister offiziell bei der Islamischen Republik Iran wegen der geschilderten Vorkommnisse protestiert?
3. Wenn ja, wann und bei wem?
4. Was war der genaue Inhalt des Protests?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie für diesen Fall dieses Versäumnis nachholen?
7. Hat Österreich im Rahmen der Europäischen Union hinsichtlich der geschilderten Vorgänge Aktivitäten gesetzt?
8. Wenn ja, welche?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Hat Österreich im Rahmen seiner Angehörigkeit im UN-Sicherheitsrat hinsichtlich der geschilderten Vorgänge Aktivitäten gesetzt?
11. Wenn ja, welche?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wie beurteilen Sie angesichts derartiger Vorkommnisse das Verhältnis zwischen Österreich und dem Iran?
14. Halten Sie als Außenminister Kontakt zu iranischen Exil- und Menschenrechtsgruppen in Österreich?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Maßnahmen werden Sie als Außenminister setzen, um einen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Iran zu leisten?