8297/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend offene Fragen zum Eurofighter-Vergleich

Die Grundlagen für die Beschaffung der Eurofighter sind die ursprünglichen Kaufverträge V 1
und V 2. Diese betrafen den Ankauf von 18 Eurofightern, die dafür nötige Ausrüstung,
Logistik und Ausbildung.

Nun hat BM Darabos im Juni 2007 einen Vergleich abgeschlossen, welcher eine Reduktion
von Leistungen vorsieht und die St
ückanzahl auf 15 Eurofighter reduziert. Dieser Vergleich
wurde vom Rechnungshof vehement kritisiert, vor allem wurden die unklaren Begriffe fast
neuwertig“,
angemessene Versorgbarkeit“ oder logistische Baugleichheit“ bemängelt.
Gerade aber diese unklaren Begriffe f
ührten dazu, dass es mit der Eurofighter GmbH zu
keiner Einigung
über die Änderung der ursprünglichen Kaufverträge V 1 und V 2 kam.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.                Gibt es mittlerweile diese geänderten Kaufverträge V 1 und V 2?

2.       Wenn ja, wann wurden die Kaufverträge V 1 und V 2 von den Vertragspartnern
unterzeichnet?

3.       Wenn nein, wie wird derzeit bei Uneinigkeiten über die Auslegung von Bestimmungen
des Vergleichs zwischen den Vertragspartnern Republik Österreich und Eurofighter
GmbH vorgegangen?

4.       Wurden die unklaren Begriffe fast neuwertig“, angemessene Versorgbarkeit“ oder
logistische Baugleichheit" jeweils in diese Verträge übernommen?

5.       Was bedeutet nunmehr die Bestimmung fast neuwertig“?

6.       Was bedeutet nunmehr die Bestimmung angemessene Versorgbarkeit“?

7.       Was bedeutet nunmehr die Bestimmung logistische Baugleichheit“?

8.       Wie ist nunmehr die Belieferung mit Ersatzteilen der Tranche 1 sichergestellt?