8299/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anfragen und Weisungen der befangenen Oberstaatsanwaltschaft Wien in der Causa "Kampusch"

Der Erstunterzeichner wurde am 12. April 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien zu seinem in einer Parlamentsrede vom 30. November 2010 geäußerten Verdacht des Vorliegens eines Kinderschänderringes im Zusammenhang mit dem noch längst nicht aufgeklärten Fall "Kampusch" zu GZ 201 UT 4/11y als Zeuge vernommen. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen vorgelegt, die auf die Existenz eines Kinderschänderringes schließen lassen.

Bemerkenswert ist, dass gleichzeitig gegen namhafte Vertreter der Staatsanwaltschaft Wien und der Oberstaatsanwaltschaft Wien in Innsbruck wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches in Zusammenhang mit dem Fall "Kampusch" ermittelt wird. Dabei sei klargestellt, dass die zu der oben genannten Geschäftszahl ermittelnde Staatsanwältin nicht in diese Ermittlungen als Verdächtige einbezogen ist. Dennoch erscheint es nicht unproblematisch, dass die Staatsanwaltschaft Wien vor allem wegen ihrer Unterstellung unter die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die beschriebenen Ermittlungen führt und hiebei unter Umständen Versäumnisse eigener Kollegen des eigenen OStA - Bereiches zutage fördern könnte.

Vor diesem Hintergrund stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

1. Gab es nach der Einvernahme des Erstunterzeichners vom 05. April 2011 zum Verfahren mit der oben genannten Geschäftszahl Anfragen oder gar Weisungen aus dem Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die ermittelnde Staatsanwältin?


2. Welchen Inhalt hatten diese Anfragen und Weisungen und vom wem erfolgten sie?

3. Wie gedenken Sie sicher zu stellen, dass die ermittelnde Staatsanwältin ihre Ermittlungstätigkeit ungehindert ausüben kann?