830/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Finanzstrafverfahren auf Grund von Informationen aus Liechtenstein

 

Am 14. Februar 2008 wurde bekannt, dass die deutschen Finanzbehörden im Besitz von Konten- und anderen Informationen aus dem Fürstentum Liechtenstein waren. Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurde offenbar, dass zahlreiche Strafverfahren gegen deutsche Steuerpflichtige eröffnet wurden, die unter Zuhilfenahme von Konten und Stiftungen in Liechtenstein Steuern hinterzogen hatten.

Ebenfalls wurde damals bekannt, dass sich auf den im Besitz der deutschen Behörden befindlichen Datenträgern zahlreiche Informationen von Bürgern anderer Länder befanden, darunter zahlreichen österreichischen Steuerpflichtigen.

Während in Deutschland, Großbritannien, USA, Australien, Schweden, Finnland und den Niederlanden zügig Ermittlungen aufgenommen wurden, sich in den USA gar ein Untersuchungsausschuss mit der Beihilfe liechtensteinischer und Schweizer Banken zur Steuerhinterziehung beschäftigte, tat sich in Österreich nichts. Das österreichische Finanzministerium behauptete, keine oder keine ausreichenden Daten zur Verfügung zu haben, um aktiv zu werden. Stattdessen beschränkte sich das Ministerium darauf, Steuersünder zur Selbstanzeige aufzufordern.

Seit nunmehr einem knappen Jahr sind von österreichischen Behörden keine Aktivitäten in dieser Sache feststellbar gewesen, was nicht zuletzt hinsichtlich der Generalprävention und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz Fragen aufwirft.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Finanzstrafverfahren, die gem. § 53 Finanzstrafgesetz in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, wurden 2008 eröffnet?

2.      Wie viele Finanzstrafverfahren, die in Zusammenhang mit Konten und Stiftungen in Liechtenstein stehen, wurden zwischen dem 20. Mai 2008 (dem Tag, an dem laut Auskunft des BMF die Liechtenstein Daten vollständig in Österreich verfügbar waren) und jetzt eröffnet?

3.      Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt und was waren jeweils die genauen Gründe für die Einstellung?

4.      Wie viele dieser Verfahren sind noch am Laufen und wie viele Verfahren wurden abgeschlossen?

5.      Was ist die Summe der in diesen Verfahren vorgeschriebenen Steuernachzahlungen?

6.      Was ist die Summe der in diesen Verfahren verhängten Geldstrafen?

7.      Was ist die Begründung dafür, dass im Gegensatz etwa zu Deutschland seitens des Justizministeriums keinerlei Informationen in diesem Zusammenhang über Anzahl der Ermittlungen, der Verfahren, der eingesetzten Staatsanwälte und sonstigen Beamten gegeben wurden?