8325/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle im BMWFJ
Die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder auch „Dual-Use“-Güter obliegt grundsätzlich dem BMWFJ. In letzter Zeit mehren sich die Berichte, dass Firmen, die um eine Ausfuhrgenehmigung von „Dual-Use“-Gütern ansuchen, mit offensichtlich amerikanischen Staatsbürgern oder Personen mit amerikanischer Herkunft konfrontiert werden. Desweiteren werden ansuchende Firmen immer öfter von Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kontaktiert und zu den geplanten Ausfuhren befragt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
Anfrage
1. Ist ausnahmslos die Abteilung C2/2-Ausfuhrkontrolle für die Bearbeitung und Genehmigung für Anträge zur Ausfuhr von „Dual-Use“-Gütern zuständig?
2. Wie viele Personen in der Abteilung C2/2 haben die österreichische Staatsbürgerschaft?
3. Sind in der Abteilung C2/2 Personen mit amerikanischer Staatsbürgerschaft tätig oder dienstzugeteilt?
4. Wenn ja, warum?
5. Sind mit Ausfuhrkontrollen von „Dual-Use“-Gütern auch Personen betraut, die für Einrichtungen oder Behörden der USA tätig sind?
6. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage sind diese Personen tätig?
7. Gibt es bezüglich der Beiziehung von Mitarbeitern von Behörden der USA Vereinbarungen?
8. Wenn ja, welche?
9. Über wie viele Ausfuhransuchen von „Dual-Use“-Gütern hat das BMWFJ im Jahr 2010 das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert?
10. Welche Stellen im Bereich des BMI werden insgesamt über Ausfuhransuchen von „Dual-Use“-Gütern informiert und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Information?