Eingelangt am 30.01.2009
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A N F R A G E
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die brutale Vergewaltigung einer jungen
Tirolerin in Innsbruck durch vier marokkanische Asylwerber
Am 25.01.2009 wurde in Innsbruck ein 17- jähriges
Mädchen mutmaßlich von vier marokkanischen Asylwerbern stundenlang auf
brutalste Weise vergewaltigt.
Einer der mutmaßlichen Straftäter wurde laut uns
vorliegenden Informationen aufgrund einer Verletzung an der Innsbrucker
Chirurgie operativ behandelt. Anschließend wurde er in einem Einzelzimmer
in der Kinderklinik untergebracht, wo er Tag und Nacht durch einen Justizwachebeamten
bewacht werden muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau
Bundesministerin für Justiz folgende
A N F R A G E:
- Wie ist es möglich, dass der wegen Vergewaltigung in
U-Haft sitzende marokkanische Asylwerber in einer österreichischen
Klinik als Privatpatient behandelt wird?
- Ist einer dieser vier mutmaßlichen Vergewaltiger
bereits vor dieser schrecklichen Tat in irgendeiner Weise straffällig
geworden? Wenn ja, um welche Delikte handelt es sich?
- Gibt es eine Datenbank, in der straffällig gewordene
Asylwerber erfasst werden? Wenn ja, wer verfügt über dieses
Datenmaterial? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Konsequenzen zieht Ihr Ressort aus dem
geschilderten Verbrechen vom 25.01.2009 und was gedenken Sie zum Schutz
der Tiroler Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern zu unternehmen?
- Ist es Ihrer Meinung nach moralisch gerechtfertigt,
einen mutmaßlichen Vergewaltiger in einer Kinderklinik zur
Behandlung unterzubringen?
- Wie hoch waren die Kosten der Behandlung des oben
genannten marokkanischen, tatverdächtigen Asylwerbers in der
Krankenanstalt in Tirol?
- Hätte es im Bereich der österreichischen
Justizanstalten eine hinreichende Unterbringungsmöglichkeit für
den Tatverdächtigen zur postoperativen Behandlung gegeben? Wenn ja,
welche, und mit jeweils welchen Kosten?
- Warum wurde der oben genannte Asylant nicht in
Krems, wo die Justiz eine geschlossen medizinische Abteilung hat,
behandelt?
- Wurden andere, kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten
geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wer trägt letzten Endes die entstandenen
Behandlungskosten für den marokkanischen Asylwerber?
- Ist für diese Kosten eine hinreichende gesetzliche
Deckung gegeben? Wenn ja, in welcher Form ist diese gegeben?
- Ist es richtig, dass die mit der psychologischen Betreuung
eines inhaftierten Asylwerbers verbundenen Kosten 720 Euro pro Tag
betragen, und besteht im Hinblick auf den Kostenfaktor ein Unterschied zu
zur psychologischen Betreuung eines österreichischen Häftlings?
- Werden inhaftierten Asylwerbern in Österreich
Kuraufenthalte bezahlt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?