835/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2009
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A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

 

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die brutale Vergewaltigung einer jungen Tirolerin in Innsbruck durch vier marokkanische Asylwerber

 

Am 25.01.2009 wurde in Innsbruck ein 17- jähriges Mädchen mutmaßlich von vier marokkanischen Asylwerbern stundenlang auf brutalste Weise vergewaltigt.

Einer der mutmaßlichen Straftäter wurde laut uns vorliegenden Informationen aufgrund einer Verletzung an der Innsbrucker Chirurgie operativ behandelt. Anschließend wurde er in einem Einzelzimmer in der Kinderklinik untergebracht, wo er Tag und Nacht durch einen Justizwachebeamten bewacht werden muss.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

A N F R A G E:

 

 

  1. Wie ist es möglich, dass der wegen Vergewaltigung in U-Haft sitzende marokkanische Asylwerber in  einer österreichischen Klinik als Privatpatient behandelt wird?

 

 

  1. Ist einer dieser vier mutmaßlichen Vergewaltiger bereits vor dieser schrecklichen Tat in irgendeiner Weise straffällig geworden? Wenn ja, um welche Delikte handelt es sich?

 

 

  1. Gibt es eine Datenbank, in der straffällig gewordene Asylwerber erfasst werden? Wenn ja, wer verfügt über dieses Datenmaterial? Wenn nein, warum nicht?

 

 

  1. Welche Konsequenzen zieht Ihr Ressort aus dem geschilderten Verbrechen vom 25.01.2009 und was gedenken Sie zum Schutz der Tiroler Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern zu unternehmen?

 

 

  1. Ist es  Ihrer Meinung nach moralisch gerechtfertigt, einen mutmaßlichen Vergewaltiger in einer Kinderklinik zur Behandlung unterzubringen?

 

 

  1. Wie hoch waren die Kosten der Behandlung des oben genannten marokkanischen, tatverdächtigen Asylwerbers in der Krankenanstalt in Tirol?

 

  1. Hätte es im Bereich der österreichischen Justizanstalten eine hinreichende Unterbringungsmöglichkeit für den Tatverdächtigen zur postoperativen Behandlung gegeben? Wenn ja, welche, und mit jeweils welchen Kosten?

 

 

  1. Warum wurde der oben genannte Asylant  nicht in Krems, wo die Justiz eine geschlossen medizinische Abteilung hat, behandelt?

 

 

  1. Wurden andere, kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

 

  1. Wer trägt letzten Endes die entstandenen Behandlungskosten für den marokkanischen Asylwerber?

 

 

  1. Ist für diese Kosten eine hinreichende gesetzliche Deckung gegeben? Wenn ja, in welcher Form ist diese gegeben?

 

 

  1. Ist es richtig, dass die mit der psychologischen Betreuung eines inhaftierten Asylwerbers verbundenen Kosten 720 Euro pro Tag betragen, und besteht im Hinblick auf den Kostenfaktor ein Unterschied zu zur psychologischen Betreuung eines österreichischen Häftlings?

 

 

  1. Werden inhaftierten Asylwerbern in Österreich Kuraufenthalte bezahlt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?