8359/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bayr, GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Sicherung der Finanzierung des Studiums der Internationalen Entwicklung (IE) an der Universität Wien

Seit 2002 besteht an der Universität Wien das individuelle Diplomstudium Internationale Entwicklung“ (kurz: IE). Gemäß der Leistungsvereinbarung 2007-2009 der Universität Wien mit dem BMWF verpflichtete sich die Universität - in Ablöse des anerkannten Individuellen Diplomstudiums - ein Bachelor- und ein Masterstudium IE einzurichten. Diese Festlegung ist auch noch im Entwicklungsplan 2010 in der Fassung vom 4. März 2011 (MBI. der Universität Wien, Studienjahr 2007/2008, Nr. 116, S. 35) enthalten. Auch vom Senat wurde das Masterstudium bereits bewilligt.

Die Ankündigung des Rektorats, dieses Masterstudium nun doch nicht zu finanzieren, steht augenscheinlich im Widerspruch zu jenen oben genannten Vereinbarungen. Sie erscheint auch in Hinblick auf die internationale Stellung des österreichischen Hochschulstandorts als problematisch.

Mit Dezember 2009 wurde darüber hinaus mit der Austrian Development Agency (ADA) ein Vertrag über eine Drittmittelfinanzierung abgeschlossen. Dieser Vertrag umfasst ein Gesamtvolumen von 1,791.000.- über sechs Jahre, wovon 720.000 von der ADA zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand ist die Einrichtung einer Stiftungsprofessur.

Im Vertrag heißt es: An der Universität Wien wird mit dem Beginn des Wintersemesters 2009/10 das Studienangebot der Universität Wien im Bereich der Internationalen Entwicklung neu gestaltet. Das bisherige individuelle Diplomstudium (individuell genehmigt gem. § 55 Universitätsgesetz 2002) wird durch ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium abgelöst.“ Sollte das Masterstudium nun nicht finanziert werden, könnte dies nicht nur die vertraglichen Verpflichtungen unterlaufen, sondern ganz allgemein die berufliche Qualifikation aller AbsolventInnen beeinträchtigen.

Die Universität hat diese Zusammenarbeit in ihre Zielvereinbarung mit dem BMWF einbezogen und die Ausschreibung zweier weiterer Professuren für IE (Entwicklungsökonomie, Entwicklungssoziologie) aus der zusätzlichen Finanzierung durch BM Hahn beschlossen. Die Ausschreibungen sind bereits erfolgt und die Besetzungsverfahren laufen; die Stiftungsprofessur ist in der Zwischenzeit besetzt. Räumlichkeiten wurden bezogen. Nach einem langen Provisorium besteht damit endlich die Chance, ein Fach an der Universität zu etablieren, das angesichts globaler wirtschaftlicher, sozialer und politischer Krisen von hoher Bedeutung ist und von den Studierenden erfreulich gut angenommen wird.

Mit einer Rücknahme des Vereinbarten würde die Universität nicht nur das Vertrauen, das Studierende und Lehrende der IE in sie gesetzt haben, schwer erschüttern, sondern sich auch hinsichtlich der Internationalisierung, zu der sie sich deutlich verpflichtet hat, nachhaltigen Schaden zufügen.

Im Entwicklungsplan 2012 formuliert die Universität Wien ein deutliches Bekenntnis zur Interdisziplinarität: Durch Kooperationen zwischen den Disziplinen ergeben sich Forschungsinnovationen, neue Themenstellungen und neue methodische Möglichkeiten. Es gilt die Kooperationen zwischen den Disziplinen zu fördern und weiter zu etablieren und mit einer internationalen und komparativen Orientierung dieses Potential der Universität Wien sichtbar zu machen und auszuschöpfen.“ (S. 131) Sollte das Masterstudium nicht finanziert werden, käme es zu einem Verlust hinsichtlich sozialwissenschaftlicher Innovation und disziplinübergreifender Zusammenarbeit. Dies sollte nicht nur aus wissenschaftlichem Interesse der Universität Wien, sondern auch auf Grund eines gesamtgesellschaftlichen Bekenntnisses zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie im Sinne des Hochschulstandorts Österreich vermieden werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende


Anfrage:

 

1.             Wurden Sie bzw. Ihr Ministerium von den Plänen der Universität Wien in Hinblick auf die Finanzierung der lE-Studiengänge informiert?

2.             Ist Ihnen bekannt, ob eine Finanzierung der genannten Studien in der Zwischenzeit gesichert werden konnte?

3.             Wäre die Rücknahme der Finanzierungszusage für das Masterstudium mit den Zielvereinbarungen des Entwicklungsplans von 2010 überhaupt vereinbar?

4.             Welche Konsequenzen wären Ihrer Meinung nach bei einer Nichtfinanzierung des lE-Studiums zu befürchten

a.    In Hinblick auf den Hochschulstandort?

b.    In Hinblick auf die Lehrenden?

c.    In Hinblick auf die Studierenden?

d.    In Hinblick auf die Kosten?

e.    In Hinblick auf die Internationalisierung?

5.       Wurden Ihrerseits Schritte gesetzt, um für die möglichen Konsequenzen einer Nichtfinanzierung vorzusorgen?

a.   Wenn ja, welche?

b.   Wenn nein, warum nicht?

6.             Waren Sie in Hinblick auf die spezifischen Folgen einer möglichen Nichteinhaltung des Vertrags zwischen Universität Wien und der ADA in Kontakt mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die ADA befindet?

7.             Wie beurteilen Sie die Bedeutung der lE-Studiengänge für den österreichischen Hochschulstandort?

8.             Sind Sie der Überzeugung, dass lE-Studiengänge einen wichtigen Beitrag zur Förderung der globalen Entwicklung bilden und wie werden Sie sich daher für die Weiterführung dieser Studiengänge einsetzen?