8362/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
Im Rahmen des Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2010/14 werden im Nachfrageverfahren auf einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes im Bezug auf die Verfahrensdauer in zivilgerichtlichen Verfahren, hingewiesen.
Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2009/12 wird erwähnt, dass in einem internationalen Vergleich aus dem Jahr 2008 Österreich an fünfter Stelle von insgesamt 28 erfassten Staaten lag. Zwischen einzelnen Gerichten zeigten sich allerdings erheblich Unterschiede.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende,
Anfrage:
1. Warum wurde die Empfehlung, Vorgaben festzulegen wonach Beauftragung und Erledigung von Gutachten in der Verfahrensautomation Justiz obligatorisch festzulegen wären, nicht umgesetzt?
2. Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?
3. Warum wurde die Empfehlung, eine jährliche Registerauswertung vorzunehmen, nicht umgesetzt?
4. Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?
5. Warum wurde die Empfehlung, die Verfahrensdauerstatistik weiter auszubauen, nicht umgesetzt?
6. Wann werden erste Schritte dahingehend gesetzt?