8364/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend nicht umgesetzter Empfehlungen des Rechnungshofes
Im Rahmen des Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2010/14 werden im Nachfrageverfahren auf einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes im Bezug auf Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer, hingewiesen.
Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2009/13 wird erwähnt, dass das zuständige Finanzamt Graz-Stadt in den Jahren 2003 bis 2007 rd. 4,6 Mrd. EUR Umsatzsteuer an ausländische Unternehmer überwies. Das waren pro Jahr mehr als 5% des Umsatzsteueraufkommens. Aufgrund der stark steigenden Arbeitsbelastung konnten ab 2007 nur mehr ausgewählte Fälle kontrolliert werden. Da jedoch die im Verantwortungsbereich des BMF gelegene elektronische Fallauswahl für einen ganzen Bereich noch nicht ausgereift war, wurden in den Jahren 2007 und 2008 rd. 1 Mrd. EUR ohne risikoadäquate Kontrollen ausbezahlt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Warum wurde die Empfehlung, die Betragsgrenze, ab der Umsatzsteuergutschriften in die Überprüfung einzubeziehen, aufzuheben, nicht umgesetzt (16)?
2. Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?
3. Warum wurde die Empfehlung, die Erlasse, wonach ausländische Unternehmen Zugangskennungen für das Finanz-Online-Verfahren zu erteilen, aufzuheben, nicht umgesetzt?
4. Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?