8366/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Weiterverwendung des Impfstoffes H1N1 nach März 2011

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen Anfrage 7455/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Weiterverwendung des Impfstoffes H1N1 (Schweinegrippe-Virus), (7337/AB, haben Sie in Beantwortung der Fragen 11 bis 13 ausgeführt, dass die Impfdosen bis zum Verfallsdatum (Ende März 2011) gelagert bleiben und als Reserve dienen.

 

Das das Verfallsdatum der Impfdosen mittlerweile seit Wochen überschritten ist, stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viel Impfdosen gegen die „Neue Grippe“ mit Verfallsdatum März 2011 sind mit Ende März 2011 übrig geblieben (insgesamt bzw. aufgegliedert auf das Hauptlager des Bundes und auf die Bestände in den einzelnen Bundesländern)?

 

2.    Wie viele dieser Impfdosen wurden bereits sachgemäß entsorgt?

 

3.    Wer hat diese Entsorgung durchgeführt?

 

4.    Wer hat die bisherigen Entsorgungskosten getragen?

 

5.    Bis wann, durch wen und wo sollen die restlichen, bislang noch nicht entsorgten Impfdosen sachgemäß entsorgt werden?

 

6.    Wer kontrolliert die sachgemäße Entsorgung dieser abgelaufenen Impfdosen?