8368/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Munitionskisten und Kriegsmaterial

 

Gem. § 18 WaffG sind der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial verboten. Laut § 5 WaffG sind die auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, durch Verordnung bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände als Kriegsmaterial anzusehen. § 1 dieser Verordnung lautet auszugsweise wie folgt:

 

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. a)    Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.

b)        Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

c)         Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b. (…)

 

Einem uns vorliegenden Schreiben GZ S94611/29-KdoEU/BetrFü&Te/2011 zu Folge, wurde seitens ihres Ministeriums Personen die entgeltliche Überlassung von gebrauchten Munitionskisten, welche sich im Bestand des Österreichischen Bundesheeres befinden, untersagt. Dies geschah mit folgender Begründung: „Der Erwerb von gebrauchten, sich im Bestand des ÖBH befindlichen Munitionsbehätern/Ver-schlägen ist in Anlehnung an das Kriegsmaterialiengesetz nicht zulässig.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Sind leere Munitionsbehälter bzw. Munitionskisten Kriegsmaterial?

2.            Fallen diese somit unter § 18 WaffG?

3.            Wenn ja, mit welcher Begründung?

4.            Ist der Erwerb von solchen Munitionsbehältern verboten?


 

5.            Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

6.            Ist der Besitz von Munitionsbehältern verboten?

7.            Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

8.            Was ist bitte das im Schreiben GZ S94611/29-KdoEU/BetrFü&Te/2011 angeführte „Kriegsmaterialiengesetz“?

9.            Was bedeutet im Schreiben GZ S94611/29-KdoEU/BetrFü&Te/2011 „in Anlehnung an das Kriegsmaterialiengesetz“?

10.         Ist die Aufzählung in der Kriegsmaterialverordnung taxativ?

11.         Wenn nein, warum nicht?

12.         Machen sich Waffenhändler oder andere Anbieter strafbar, wenn sie solche Munitionsbehälter anbieten und verkaufen?