8371/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zukunft der Agrarzahlungen
Laut einer Anfrage im Vorarlberger Landtag erhielten Ende des vergangen Jahres, aufgrund von nicht nachvollziehbaren Vorgaben der EU, 150-200 landwirtschaftliche Betriebe in Vorarlberg überhaupt keine Leistungsabgeltungen (ÖPUL und Ausgleichszahlungen) und mussten bis Februar 2011 ohne entsprechende Leistungsabgeltungen das Auslangen finden.
Insgesamt wurden trotz erbrachter Leistungen der Landwirte rund 6 Mio. Euro
verspätet ausbezahlt. Das Land Vorarlberg ist daraufhin seinerseits aktiv geworden und hat gemeinsam mit heimischen Banken den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben zinsenlose Überbrückungskredite angeboten.
Auf Initiative der Freiheitlichen beschäftigte sich auch der Vorarlberger Landtag mit
dieser Problematik und im Dezember 2010 wurde die Vorarlberger
Landesregierung einstimmig ersucht, sich bei der Bundesregierung für die
Umsetzung sofortiger Maßnahmen einzusetzen, welche es den Landwirten wie bisher ermöglichen soll, für erbrachte Leistungen entsprechende Abgeltungen fristgerecht zu erhalten und dadurch Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten und zum anderen eine verbesserte Kommunikation zwischen Landwirtschaftsministerium, AMA und Landwirtschaftskammer zum Ziel haben soll.
Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
1. sich der Landwirtschaftsminister bei der Europäischen Kommission dafür einsetzt, dass die europarechtlichen Rahmenbedingungen bzw. deren Auslegung so gestaltet werden, dass eine Auszahlung der öffentlichen Leistungsabgeltungen für erbrachte und kontrollierte bäuerliche Arbeit (ÖPUL, AZ, EBP) auch in Zukunft im Antragsjahr möglich ist und
2. die öffentlichen Leistungsabgeltungen für erbrachte und kontrollierte bäuerliche Arbeit (ÖPUL, AZ, EBP) wie bisher weiterhin im Jahr der Antragstellung zur Auszahlung gelangen können und von einer generellen Auszahlung erst im Folgejahr abgesehen wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
11. Wird den Landwirten, die von einer verspäteten Auszahlung betroffen sind, der dadurch entstandene Wertverlust der Förderung (Zinsentgang) abgegolten?