8371/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zukunft der Agrarzahlungen

 

Laut einer Anfrage im Vorarlberger Landtag erhielten Ende des vergangen Jahres, aufgrund von nicht nachvollziehbaren Vorgaben der EU, 150-200 landwirtschaftliche Betriebe in Vorarlberg überhaupt keine Leistungsabgeltungen (ÖPUL und Ausgleichszahlungen) und mussten bis Februar 2011 ohne entsprechende Leistungsabgeltungen das Auslangen finden.

Insgesamt wurden trotz erbrachter Leistungen der Landwirte rund 6 Mio. Euro

verspätet ausbezahlt. Das Land Vorarlberg ist daraufhin seinerseits aktiv geworden und hat gemeinsam mit heimischen Banken den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben zinsenlose Überbrückungskredite angeboten.

 

Auf Initiative der Freiheitlichen beschäftigte sich auch der Vorarlberger Landtag mit

dieser Problematik und im Dezember 2010 wurde die Vorarlberger

Landesregierung einstimmig ersucht, sich bei der Bundesregierung für die

Umsetzung sofortiger Maßnahmen einzusetzen, welche es den Landwirten wie bisher ermöglichen soll, für erbrachte Leistungen entsprechende Abgeltungen fristgerecht zu erhalten und dadurch Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten und zum anderen eine verbesserte Kommunikation zwischen Landwirtschaftsministerium, AMA und Landwirtschaftskammer zum Ziel haben soll.

 

Wie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Vorarlberg seit 22.04.2011 ersichtlich ist, lautet der gemeinsame Antrag wie folgt:

Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass

1.     sich der Landwirtschaftsminister bei der Europäischen Kommission dafür einsetzt, dass die europarechtlichen Rahmenbedingungen bzw. deren Auslegung so gestaltet werden, dass eine Auszahlung der öffentlichen Leistungsabgeltungen für erbrachte und kontrollierte bäuerliche Arbeit (ÖPUL, AZ, EBP) auch in Zukunft im Antragsjahr möglich ist und 

2.     die öffentlichen Leistungsabgeltungen für erbrachte und kontrollierte bäuerliche Arbeit (ÖPUL, AZ, EBP) wie bisher weiterhin im Jahr der Antragstellung zur Auszahlung gelangen können und von einer generellen Auszahlung erst im Folgejahr abgesehen wird.


In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche Umsetzungen werden seitens der Bundesregierung für die Erfüllung der geforderten Maßnahmen (fristgerechte Abgeltungen für erbrachte Leistungen der Landwirte im Jahr der Leistungserbringung, sowie Kommunikationsverbesserung zwischen BMLFUW, AMA und LK) umgesetzt?

 

  1. Seit wann genau ist Ihnen der Umstand bekannt, dass die Leistungsabgeltungen für österreichische Landwirte erst im darauf folgenden Jahr ausbezahlt werden sollen?

 

  1. Wurden die österreichischen Bauern darüber detailliert informiert?

 

  1. Welche Argumente werden seitens des Bundesministeriums gegen die Verschiebung der Auszahlungen vorgebracht?

 

  1. Welche Vorteile bzw. Nachteile haben die verspäteten Auszahlungstermine für EU, Bund, Land und Landwirte?

 

  1. Wie wird in dieser Sache weiter verblieben, nachdem die Beschlussfassung infolge des Widerstandes einiger Bundesländer bei der 1. agrarpolitischen Bundes-Länder-Konferenz  2011 nicht zustande gekommen ist?

 

  1. Halten Sie es für richtig, dass die Länder und Banken für die Versäumnisse des zuständigen Landwirtschaftsministeriums einspringen sollen?

 

  1. Wie viele Landwirtschaftsbetriebe aufgeschlüsselt nach Bundesländern erhielten die Abgeltungen nicht fristgerecht?

 

  1. Warum war eine Auszahlung der Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe bisher jeweils im Antragsjahr möglich und seit 2010 nicht mehr?

 

  1. Wie hoch ist die Summe der nicht ausgezahlten Förderungen aus dem Vorjahr aufgrund der Säumigkeit der AMA?

 

11. Wird den Landwirten, die von einer verspäteten Auszahlung betroffen sind, der dadurch entstandene Wertverlust der Förderung (Zinsentgang) abgegolten?